Überlappung Karenz

Hallo liebe Community,
Ich hätte eine Frage bzgl Verlängerung meiner Karenz bzw. Überlappung mit dem Partner.

Wir haben das eaKBG gewählt, ich bin bis 25.11. in Karenz, mein Partner ab 26.11. (1. Geburtstag).
Jetzt ist es so dass die Person die meinen Job derzeit macht nur mehr bis Jahresende bleiben möchte. Ich habe heute mit meinem Chef geredet und ihm ist offenbar nicht klar, dass unsere dzt Vereinbarung heißt, dass er mich ab 26.11. anstellen muss. Er möchte nicht doppelt zahlen und uns wäre es eigentlich ganz recht wenn ich noch ein Monat länger daheim bin. Ich muss aber spätestens ab 26.12. wieder angestellt sein, ist das richtig? Also ich kann nicht sagen ab Jänner, weil man ja nur 1 Monat überlappen kann? Und muss man dann genau 1 Monat überlappen oder könnte ich zb auch ausmachen ab 15.12.?

Kommentare

  • Hallo!
    Ja, genau, man kann nur 1 Monat überlappen, das kann auch im 13. Monat sein. Du müsstest ab spätestens 26.12. wieder angestellt sein, geht natürlich auch früher. Jänner wäre zu spät. Es gibt von der AK ein paar gute Videos zum Thema, die du auch ggfs. deinem Chef zeigen könntest. Er selber hat übrigens kein Recht, den Zeitpunkt deines Wiedereintritts ohne deine Zustimmung zu bestimmen/ändern.
  • Ich dachte Person 1 darf max 12 Monat, Person 2 noch 61 Tage? Oder ist das wirklich egal und man darf 13 Monate und dabei der Partner 30 Tage parallel?
  • @why man kann bis zum 2. Geburtstag in Karenz gehen, Kinderbetreuungsgeld bekommt man nur beim ea Modell für 1 Jahr. Wenn es ein gemeinsames Karenzmonat gibt, ist die mögliche Gesamtkarenzzeit um 1 Monat verkürzt.

    @marmot2507 du musst dich dann in der Überlappungszeit bei deinem Partner mitversichern
  • Danke für eure Antworten!

    @almar ja ist mir klar, dass er meine Zustimmung braucht 🙄 nur ist es mir auch recht, da ich momentan noch sehr ungern länger von meinem Baby getrennt bin 🥰 ich hoff das wird irgendwann besser 😅

    @krümel05 was echt? Die Dame von der AK hat gesagt wenn mein Partner KBG bezieht sind wir automatisch bei ihm mitversichert, die ganze Familie hat die gesagt. Also wir haben das 12+2 Modell, nur das er dann halt noch ohne Geld ein paar Monate länger daheim bleibt. Da wird er sich dann bei mir mitversichern
  • @marmot2507 Du könntest mit dem AG bis zum Wiedereintritt einen unbezahlten Urlaub vereinbaren. KBG bekommst du bis 25.11 oder? Und du willst ab 1. Jänner wieder arbeiten? Dann kannst du für diesen Zeitraum einen unbezahlten Urlaub vereinbaren. Wenn dieser über ein Monat dauert, entstehen auch weder für dich noch für deinen Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Ich hab’s auch so gelöst, als mein Mann im zweiten Karenzmonat war, damit ich nicht für ein Monat retour muss (da meine Karenz nach seinen zwei Monaten weiterging).
  • @sabsie4517 ja genau! Danke für die Anregung, das klingt nach einer guten Lösung 👍
  • @marmot2507 keine Ahnung ob die Mitversicherung automatisch passiert, ich brauche das erst im Dezember und habe das noch nicht bei der ÖGK organisiert - ist noch auf meiner To Do Liste. Würde nur auf Nummer sicher gehen und bei der Krankenkasse nachfragen wenn…
  • Also ich war auch (auch im unbezahlten Urlaub!) bei meinem Mann mitversichert. Ich glaube das kann man sogar direkt mit der Handy-Signatur online beantragen.
  • Ok danke euch!
  • Die Versicherung passiert nicht automatisch. Das muss man beantragen und wir haben dann ein Formular bekommen, wo man nochmal ausfüllen musste, dass wir ein gemeinsames Kind im Haushalt haben oder so.
    (Nicht, dass die ÖGK das nicht wüsste, weil das Kind ja bei beiden Eltern mitversichert ist, sie eine Geburt bezahlt haben und im ZMR das prüfen könnten. Aber nein, nochmal nen extra zettel zur Bestätigung brauchen sie 😂)
  • 🤦‍♀️ Aber toll dass die bei der AK das behauptet hat 🤦‍♀️😅 vielen Dank für die Info, dann werd ich am Montag gleich bei der ögk anrufen
  • Wir waren auch im 13. Monatt gemeinsam in Karenz und hatten das 12+2-Modell. Da ist es so wie es @krümel05 beschrieben hat - es geht um Zeit vs. Kinderbetreuungsgeld. Da man sich max. ein Monat überlappen kann und das Kinderbetreuungsgeld des zweiten Elternteils spätestens am Tag nach Ende des Kinderbetreuungsgelds des ersten Elternteils starten muss ergibt sich das mit dem 13. Monat so.

    Ich war währenddessen automatisch mit meinem Mann mitversichert (und auch nach Wiederantritt meiner Karenz danach, da bekam ich ja kein KBG mehr) bzw. glaube ich sogar noch eine Zeit lang selber, da die Versicherung ja nicht von einen Tag auf den anderen Tag endet (ist ja auch so wenn man kündigt, dass man noch ein paar Wochen nachversichert ist).
    Wir sind verheiratet, vielleicht war ich deshalb automatisch mitversichert bzw. war ich's früher schon mal und die "Angehörigeit" würde da in MeineSV schon bestätigt. Kann aber auch aus anderen Gründen unterschiedlich sein, ob man das beantragen muss.
  • @marmot seid ihr verheiratet? Ich bin nicht sicher, aber kann sein, dass man in dem fall automatisch mitversichert ist und unverheiratet muss man es beantragen? Bei mir wars mal, dass ich, ca 2,5 Monate nach der Geburt meiner kleinen beim Hausarzt war und dann festgestellt wurde, dass ich nicht mehr bei der ögk versichert bin, weil Mutterschutz vorbei war und der Antrag auf kbg noch nicht bearbeitet war - aber ich war immerhin bei meinem Mann mitversichert. Die kinder sowieso beim mann. Ich denke, jemand aus dem forum hier war in der gleichen situation nicht automatisch beim Partner versichert, sondern gar nicht, weil unverheiratet.
    Die Bearbeitung des kbg-Antrag dauert mitunter sehr lange...
  • @wölfin nein sind wir nicht, danke, werd da einfach am Montag nochmal anrufen. Der Antrag von meinem Freund ist eh auch noch nicht durch, das sollte er wohl zu diesem Zeitpunkt dann hoffentlich schon sein 🙄
  • Bezüglich SV hab ich mich mal bei der ÖGK erkundigt, wie lange die noch bestehen bleibt, wenn der KBG-Antrag noch nicht bearbeitet ist. Die Schutzfrist beträgt 6 Wochen, danach ist man nicht mehr versichert. Allerdings kann man das quartalsweise verlängern lassen, wenn man nur auf die Bearbeitung der KBG-Antrag wartet. Dafür einfach anrufen und sie schalten es dann frei. Ich hab es zum Glück nicht gebraucht, aber ja.. Die Info rücken sie nicht von selbst raus. Wegen jedem Furz schicken sie eine Verständigung, aber wenn die SV ausläuft - egal! 😅
    Passt jetzt nur teilweise zur Frage, aber vielleicht hilft es ja jemandem! 😊
  • @JuliaHa dss dachte ich auch, aber das passt ja nicht zu dem was Wölfin sagt. 2,5 Monate nach Geburt ist ja erst 2 Wochen nach der Schutzfrist 🤔
  • @marmot2507 Das stimmt natürlich.. Die Schutzfrist war jetzt auf nur auf die SV, also also 6 Wochen, bezogen und nicht auf den Mutterschutz.
    Bei @wölfin könnte ich mir nur so erklären, dass sie vielleicht von einem bestehenden KBG-Bezug in den nächsten gegangen ist. Da gibt es keinen Mutterschutz, glaub ich, und der KBG-Bezug für das erste Kind endet am Tag der Geburt des zweiten. Da muss man dann einen neuen Antrag stellen und wenn die Bearbeitung länger dauert, kann da auch die Schutzfrist auslaufen, weil es ja ab Tag der Geburt zählt. 2,5 Monate wären ja ca 10 Wochen.
    Stimmt die Theorie, @wölfin? 🤔
  • @JuliaHa nein, ich war dazwischen arbeiten, ganz normal im Mutterschutz mit wochengeld bis 8 Wochen nach der Geburt. Ea Kbg hab ich ein paar Tage nach der Geburt beantragt, es hat nur in Summe fast 3 Monate gedauert, bis die das dann endlich bearbeitet hatten. Nach etwas mehr als einem Monat kam nur quasi ejne empfangsbestätigung, dass der Antrag bearbeitet wird. Bei meiner Großen 2018 ging das recht schnell, bei der Kleinen hat es ewig gedauert obwohl keine Fehler oder Unklarheiten im Antrag waren.
  • @wölfin Ok, dann kann ich es mir auch nicht erklären!
    Aber ja, manchmal sind sie sehr schnell und dann dauert es wieder ewig. Ich hab zB nie einer Verständigung bekommen, dass es bearbeitet wird. Es ist immer plötzlich Geld gekommen, teilweise noch bevor der Brief mit der Genehmigung da war. 🙈
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