Hallo liebe Community,
Ich hätte eine Frage bzgl Verlängerung meiner Karenz bzw. Überlappung mit dem Partner.
Wir haben das eaKBG gewählt, ich bin bis 25.11. in Karenz, mein Partner ab 26.11. (1. Geburtstag).
Jetzt ist es so dass die Person die meinen Job derzeit macht nur mehr bis Jahresende bleiben möchte. Ich habe heute mit meinem Chef geredet und ihm ist offenbar nicht klar, dass unsere dzt Vereinbarung heißt, dass er mich ab 26.11. anstellen muss. Er möchte nicht doppelt zahlen und uns wäre es eigentlich ganz recht wenn ich noch ein Monat länger daheim bin. Ich muss aber spätestens ab 26.12. wieder angestellt sein, ist das richtig? Also ich kann nicht sagen ab Jänner, weil man ja nur 1 Monat überlappen kann? Und muss man dann genau 1 Monat überlappen oder könnte ich zb auch ausmachen ab 15.12.?
Kommentare
1,253
Ja, genau, man kann nur 1 Monat überlappen, das kann auch im 13. Monat sein. Du müsstest ab spätestens 26.12. wieder angestellt sein, geht natürlich auch früher. Jänner wäre zu spät. Es gibt von der AK ein paar gute Videos zum Thema, die du auch ggfs. deinem Chef zeigen könntest. Er selber hat übrigens kein Recht, den Zeitpunkt deines Wiedereintritts ohne deine Zustimmung zu bestimmen/ändern.
595
2,670
@marmot2507 du musst dich dann in der Überlappungszeit bei deinem Partner mitversichern
547
@almar ja ist mir klar, dass er meine Zustimmung braucht 🙄 nur ist es mir auch recht, da ich momentan noch sehr ungern länger von meinem Baby getrennt bin 🥰 ich hoff das wird irgendwann besser 😅
@krümel05 was echt? Die Dame von der AK hat gesagt wenn mein Partner KBG bezieht sind wir automatisch bei ihm mitversichert, die ganze Familie hat die gesagt. Also wir haben das 12+2 Modell, nur das er dann halt noch ohne Geld ein paar Monate länger daheim bleibt. Da wird er sich dann bei mir mitversichern
1,749
547
2,670
1,749
547
3,436
(Nicht, dass die ÖGK das nicht wüsste, weil das Kind ja bei beiden Eltern mitversichert ist, sie eine Geburt bezahlt haben und im ZMR das prüfen könnten. Aber nein, nochmal nen extra zettel zur Bestätigung brauchen sie 😂)
547
1,253
Ich war währenddessen automatisch mit meinem Mann mitversichert (und auch nach Wiederantritt meiner Karenz danach, da bekam ich ja kein KBG mehr) bzw. glaube ich sogar noch eine Zeit lang selber, da die Versicherung ja nicht von einen Tag auf den anderen Tag endet (ist ja auch so wenn man kündigt, dass man noch ein paar Wochen nachversichert ist).
Wir sind verheiratet, vielleicht war ich deshalb automatisch mitversichert bzw. war ich's früher schon mal und die "Angehörigeit" würde da in MeineSV schon bestätigt. Kann aber auch aus anderen Gründen unterschiedlich sein, ob man das beantragen muss.
6,575
Die Bearbeitung des kbg-Antrag dauert mitunter sehr lange...
547
259
Passt jetzt nur teilweise zur Frage, aber vielleicht hilft es ja jemandem! 😊
547
259
Bei @wölfin könnte ich mir nur so erklären, dass sie vielleicht von einem bestehenden KBG-Bezug in den nächsten gegangen ist. Da gibt es keinen Mutterschutz, glaub ich, und der KBG-Bezug für das erste Kind endet am Tag der Geburt des zweiten. Da muss man dann einen neuen Antrag stellen und wenn die Bearbeitung länger dauert, kann da auch die Schutzfrist auslaufen, weil es ja ab Tag der Geburt zählt. 2,5 Monate wären ja ca 10 Wochen.
Stimmt die Theorie, @wölfin? 🤔
6,575
259
Aber ja, manchmal sind sie sehr schnell und dann dauert es wieder ewig. Ich hab zB nie einer Verständigung bekommen, dass es bearbeitet wird. Es ist immer plötzlich Geld gekommen, teilweise noch bevor der Brief mit der Genehmigung da war. 🙈