Familienbonus & Arbeitnehmerveranlagung

Liebe Forums Mitglieder ;)

Habe heuer im Mai einen Sohn bekommen und daher bis März noch in meiner Firma gearbeitet.
Bin verheiratet und mein Mann hat den Familienbonus bis dato auch nicht über die Lohnsteuer beantragt.

Bringt bei der Arbeitnehmerveranlagung die 50/50 Aufteilung zwischen uns überhaupt was, wenn ich "nur" bis März gearbeitet hab? Oder soll er einfach 100% beantragen?

Habt ihr bei eurer Arbeitnehmerveranlgung noch einiges zurückbekommen? Wenn ja wieviel, ca.?

Tausend dank,
Glg

Kommentare

  • @fischi03 Habe auch nur Januar, Februar gearbeitet und war dann im Mutterschutz und da waren es 800€ also ja es bringt was :-) damals noch ohne familienbonus nur steuer
    dina0511
  • sabsie4517sabsie4517

    1,746

    bearbeitet 2. 11. 2022, 08:43
    @fischi03 Da du dieses Jahr so gut wie keine Lohnsteuer gezahlt hast, solltet ihr den Familienbonus nicht aufteilen. Zudem zählt dieser erst ab dem Monat der Geburt eures Kindes. Also sollte nur dein Mann den Bonus in der AN-Veranlagung zu 100% beantragen.

    @hanni96 Du hast vermutlich einen Teil der Lohnsteuer retour bekommen, da du in einer höheren Steuerklasse bist und durch den Ausfall des Entgelts zu viel Lohnsteuer bezahlt hast.
    MamaLama
  • @sabsie4517 Okay, ich bekomme eigentlich jedes Jahr relativ "viel" zurück 🙈 500€ mindestens
    Kenne auch Leute die bekommen bis zu 1000€ sind aber immer arbeiten. Kenne mich da kaum aus, ich freu mich einfach haha
  • Hi, das lohnt sich nur, wenn die gezahlte Lohnsteuer mind. So hoch ist wie der 50% Anteil am Familienbonus. Wenn nicht, sollte dein Mann 100% nehmen.
  • Das Aufteilen ist glaub ich eher für Eltern gedacht, die nicht gemeinsam im Haushalt leben. Ansonsten einfach einen Partner beantragen lassen (dann wartet man auch nicht 2x) und gut ist :P
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