Habt ihr eine Ahnung um wieviel das einkommensabhängige kbg erhöht wird nächstes jahr? Ich bekomme den Höchstsatz, 66€ täglich...wisst ihr, mit wieviel mehr man dann ca.rechnen kann?
Finanz.at sagt:
„Kinderbetreuungsgeld
Je nach ausgewählten Modell des Kinderbetreuungsgeldes steigt auch hier die Höhe um 5,24 Prozent ab Januar 2023 an. Alle Informationen zum Anspruch, der Modelle, Dauer und Höhe der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes findet man auf Finanz.at“
Habe jetzt aber nicht mehr dazu gefunden, bilde mir ein, dass nur die Pauschale erhöht wird.
Also ich habe sowohl bei meinem Sohn 2018 als auch jetzt 2021 dieses Modell gewählt. Es waren unverändert an der Höhe. Auch bei meiner Schwägerin war es soviel und sie hat es ziemlich zu Beginn der Einführung dieses Modell gewählt. Also rechne ich mit keiner Erhöhung. 😕
@JudithM Das wurde auch erst vor kurzem beschlossen, dass man bei diesen Leistungen auch ein bisschen die Inflation mit berücksichtigen sollte.
Die Frage war nun eben, wird auch das eakbg angepasst. Weil z Bsp die FBH erhöht werden wird.
Ich glaube konkrete Zahlen wird es da leider erst 2023 geben.
Ab 1. Jänner 2023 sollen ja Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeit-Bonus und Schulstartgeld jährlich valorisiert werden. Die Frage ist eben, ob sie beim einkommensabhängigen KBG den Höchstsatz anheben, dazu gibt es auf den offiziellen Seiten (Website des Bundeskanzleramts) noch keine Infos.
[Wenn man da aber unter dem Höchstsatz ist, macht es nur denke ich keinen Unterschied, weil man ja 80% der Letzteinkünfte bekommt. Das bleibt ja gleich, unabhängig vom Kalenderjahr. ]
@winnie Ah ok ☺️ bei den ganzen Änderungen verliert man schon den Überblick 🙈 verstand eh nicht, warum das eaKBG sich nie erhöht hat 🤷♀️ weil eigentlich wäre es genauso notwendig wie die jährlich Gehaltsanpassung. Bin gespannt wie viel es sich anpasst.
Ichglaube schon auch für diejenigen die bereits beziehen..
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„Kinderbetreuungsgeld
Je nach ausgewählten Modell des Kinderbetreuungsgeldes steigt auch hier die Höhe um 5,24 Prozent ab Januar 2023 an. Alle Informationen zum Anspruch, der Modelle, Dauer und Höhe der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes findet man auf Finanz.at“
Habe jetzt aber nicht mehr dazu gefunden, bilde mir ein, dass nur die Pauschale erhöht wird.
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Die Frage war nun eben, wird auch das eakbg angepasst. Weil z Bsp die FBH erhöht werden wird.
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Ab 1. Jänner 2023 sollen ja Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeit-Bonus und Schulstartgeld jährlich valorisiert werden. Die Frage ist eben, ob sie beim einkommensabhängigen KBG den Höchstsatz anheben, dazu gibt es auf den offiziellen Seiten (Website des Bundeskanzleramts) noch keine Infos.
[Wenn man da aber unter dem Höchstsatz ist, macht es nur denke ich keinen Unterschied, weil man ja 80% der Letzteinkünfte bekommt. Das bleibt ja gleich, unabhängig vom Kalenderjahr. ]
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