Geringfügige Beschäftigung während Karenz

Hallo,

ich möchte gerne neben meine Karenz ( pauschale Variante) an den Samstagen arbeiten gehen im Ausmaß der Geringfügigkeitsgrrenze.
Hab mich bei mehreren Firmen beworben und bei einem Unternehmen in der Lebensmittelbranche wären es 9 Std. aber gehaltsmäßig über der Geringfügigkeitsgrrenze. Darf ich das ohne finanzielle Einbußen zu haben, zwecks Steuern oder was auch immer.
Habe natürlich auf der AK Seite gelesen, da steht man darf nicht mehr als 18000 jährlich aber auch dann wieder, dass man nur geringfügig dazu verdienen darf.
Was ist korrekt? Bin verwirrt....

Kommentare

  • NeueMami32NeueMami32

    1,142

    bearbeitet 23. 01. 2023, 15:43
    Beim pauschalen KBG darf man relativ viel dazuverdienen. Du solltest einen Brieg bekommen haben von der Krankenkasse, wo dein individueller Betrag drinnensteht. Die 18.000/Jahr klingen plausibel. Bei mir waren es damals 16.000€. Nur beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld darfst nicht über die Geringfügigkeitsgrenze verdienen!

    Hier der Screenshot von der AK Seite
    MamaLama
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