Hallo!
ich habe meinen sohn am 30.5.22 bekommen, bin 1 jahr im gehaltsabhängigen modell. meine frage, was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger wäre? wie wäre das mit der karenz und dem karenzgeld?
hat da jemand eine ahnung? 🙈 danke!
Wenn du vorm Ende des kbg Bezugs (also bis 29.5.23) in Mutterschutz gehst, kriegst weiterhin eakbg) Wenn du erst danach im Mutterschutz bist, kannst nur mehr die Pauschale nehmen.
noch bin ich nicht schwanger 😂 aber ich davhte vlt schaffe ichs noch vor dem 1.lj des kindes.. dann sollts vlt weitergehen, aber glaube nicht😂 muss dann wieder arbeiten bis zum mutterschutz glaube ich, oder?
@Ebru3461 3 volle Monat vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, wäre perfekt, damit du wieder vollen Anspruch auf Wochengeld hast. Anspruch auf eaKBG hast du dann auch wieder. Die 6 Monate sind da dann nicht relevant, da die Karenz bis zum 2. Geburtstag so zählt als würdest du arbeiten, vorausgesetzt du hast mind. 6 Monate vor der ersten Karenz gearbeitet. Dies ist aber der Fall, da du ja sonst jetzt kein eaKBG beziehen würdest ;-)
Das Wochengeld wird dann natürlich neu berechnet und falls du Teilzeit bzw weniger Stunden arbeitest, wird das geringer sein als in der ersten Karenz.
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Kommentare
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Bekommt man dann wieder ein Jahr das eakbg oder nur mehr aliquot was noch von dem ersten übrig war? 😅
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Da muss man aber zackig nach dem 1. Kind wieder schwanger sein 😅
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