Hallo liebe Alle !
Ich bin neu hier und werde zum ersten Mal Mama. Ich hoffe es kennt sich wer von euch aus - ich bin nach einer Ewigkeit in der Warteschleife und einer Flut an Infos im Internet ein bisschen überfragt... Gibt es nun die gemeinsame Karenz von Vater und Mama für ein Monat? Eine überschneidende Karenzmöglichkeit?
Das Modell 20+4 - d.h. es sin nur dann 24Monate wenn beide in Karenz gehen - wenn nur ich gehe, dann sind es 20? Was ist wenn mein Mann gleich nach der Geburt in Karenz geht (also nach den 8 Wochen ) für 2 Monate und ich dann 20 Monate - was ist dann mit mir? Wo bin ich versichert (wir sind nicht verheiratet) und wie schaut das finanziell aus?....
Ich bin verwirrt... vielleicht hat wer von euch Antworten...
Lg,
Kommentare
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Also: natürlich kann der Mann auch als erstes daheim bleiben. Je nach finanzieller Lage musst du in der Zeit arbeiten gehen oder auch nicht. Ansonsten kannst du dich entweder arbeitslos melden oder in unbezahlten Urlaub gehen.
Eure Karenz darf sich max 1 Monat überschneiden dh 1 Monat dürft ihr beide max beide zu Hause sein. Gehst du alleine sinds 20 Monate, geht ihr zu 2. 24. ABER: bitte bitte bitte erkundige dich genau wies aussieht was den Zuverdienst betrifft usw. Sonst kann es passieren, das ihr nachzahlen müsst wenn er auch in Karenz geht!
Alles Liebe
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Danke für die rasche Antwort... Es ist ein Dschungel an Informationen... Ok, d.h. optimal wäre es natürlich wenn ich zb nach dem Mutterschutz 4 Wochen in Urlaub gehe, er gleich für 2 Monate in Karenz und wir uns im zweiten Monat mit der Karenz überschneiden....
hmm arbeitslos melden - ich war bzw bin ja arbeiten - d.h arbeitslos melden is glaub ich eher nicht bei mir...
Also ich gratuliere jedem der sich da auskennt :-)
Liebe Grüße
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Gar nicht so einfach das zu organisieren
d.h ich werd mal mit meinem Arbeitgeber telefonieren und schauen ob der Urlaub direkt nach dem Muschu durchgeht...
@claudsch1980 ... ja stimmt, das hab ich gelesen, danke !!
puhhh...
d.h wir hätten dann 23 Monate...
Lg, danke
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Kindergeldbezug: bei Kindergeldbezug müssen es mindestens 2 Monate beim Partner sein, damit die +4 Variante zum Tragen kommt (halt 20 + 4),
insgesamt werden dann max. 23 Monate KBG mit Partner ausbezahlt
- in dem einem gemeinsamen Monat gibt es auch nur einfaches Kinderbetreuungsgeld (nicht doppelt)
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@Carry - ich dachte ich geh das erste Monat nach dem Muschu in Urlaub und das zweite überschneiden wir uns dann einfach...ein Monat mit nur dem KGB geht sich irgendwie aus, wenn wir uns vorher einen kleinen Polster aufbauen.... d.h. im zweiten MOnat überschneiden wir uns mit der Karenz und dann geh ich und er ist raus aus der Karenz...
Allerdings wäre das dann ein 20+2 Modell, weil er eben keine 4 MOnate in Karenz gehen kann...
LG
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also da kann nix passieren
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nur, KBG und Karenz sind zwei verschiedene "Paar Schuhe".
wenn ihr das +4 beim KBG haben möchtet - muss er mindestens 2 Monate KBG-Bezug haben; sonst gibt es keine 20+4 Variante; sondern nur 20 Monate;
dann bist du diejenige, die schauen muss, wie sie beim überschneidenden Monat (das ja die von der arbeitsrechtlichen Karenz herrührt) versichert bist, mit Urlaub sicher eine gute Idee...
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Alles Gute!