Alimente 2 jahre nicht bezahlt, nachfordern geht nicht?

bearbeitet 17. 05. 2023, 08:04 in Karenz & Rechtliches
Hallo Mädels,

der Kindesvater ist seit September 2021 dazu verpflichtet Alimente für unser Kind zu zahlen, dies wurde im selben Monat bei unserer Scheidung gerichtlich festgelegt. Allerdings hab ich seither genau 0€ von ihm erhalten. Ich hab eben das Jugendamt eingeschaltet, damit er aufgefordert wird seiner Pflicht nachzugehen, aber die sagen, dass ich das Geld für die zwei vergangenen Jahre nicht mehr nachbezahlt bekomme, sondern nur ab dem Zeitpunkt, wo ich es melde, also ab diesem Monat. Habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte, das Kind bekommt alles nachbezahlt, ich meine seit Sept 2021, seit der Unterhaltsfestsetzung durch den Richter, steht meinem Kind das Geld ja zu, also wie kann es sein, dass er einfach davonkommt und erst 2 Jahre später zu zahlen beginnen darf?

Kommentare

  • Darf ich fragen, wieso du nicht eher gehandelt hast? Ich mein das sind ja doch gut fast 2 Jahre. Da hätte man schon früher was dagegen tun können, u nicht erst so spät... 🙈 Habt ihr damals ausgemacht das er es selber immer bezahlt od das es über die BH läuft?
    Emmini
  • bearbeitet 16. 05. 2023, 17:40
    @sarina klar das wird sich jeder fragen, aber ich hatte einfach Angst, er ist ziemlich unberechenbar und wollte bisher nichts machen, was ihn auf dumme Gedanken bringen oder provozieren könnte, auch wegen Kindesentführung in seine Heimat. Mittlerweile könnte ich das Geld mehr denn je gebrauchen, vor allem weil mein Kind jetzt in den Kindergarten geht

    Ja es war ausgemacht, dass er es selber auf mein Konto überweist
  • Mir kommt das aber auch komisch vor, sollten nicht normalerweise Forderungen erst nach 3 Jahren verjähren?
  • Vielleucht meinten sie, dass du den Unterhaltsvorschuss nicht rückwirkend bekommst
    Den kann man nämlich auch bekommen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, im Nachhinein holt sich der Staat das dann vom Vater zurück

    Ich würd da definitiv eher zu einem Anwalt gehen, und es zur Not auch gerichtlich durchsetzten
    Wie du schon sagst, dass Geld steht deinem Kind zu, du als Vertreterin deiner Kindes musst darauf schauen, dass das Kind das Geld auch bekommt
  • Unterhaltsvorschuss steht erst ab dem Monat zu, in dem er durch das Jugendamt beantragt wird. In dem Fall MUSS man sich vom Jugendamt vertreten lassen. Gleichzeitig bringt das Jugendamt eine Exekution ein, bei der der laufende Unterhalt der rückstand gepfändet wird. Hat er ein eher niedriges Einkommen kann es vorkommen, dass es länger dauert bis der rückstand beglichen ist, da ja nur bis zum Existenzminimum gepfändet werden darf.
    jasmini_bambini
  • Also nachträglich muss er es sehr wohl zahlen. Nur dass das Jugendamt dir für die 2 Jahre was zahlt und dann bei ihm fordert geht nicht. Die können erst ab heute sozusagen dir das bevorschussen.

    Aber für die Nachforderung der letzten zwei Jahre wirst du mit einem Anwalt reden müssen.
  • @dani1991 bei Alimenten dürfen die sogar drunter gehen. Außer es hätte sich was geändert
  • @sara2709 nein da hast du recht, bei Alimente gibt es kein Existenzminimum!
  • Gibt schon ein Existenzminimum, aber ein eigenes für Unterhalt. Wenn ichs richtig im Kopf habe liegt das derzeit bei 971, weiß aber nicht ob das nur die unterhaltsberechnung oder auch die Exekution betrifft, da gibt's nämlich Unterschiede. Und wegen dem rückständigen Betrag muss man nicht unbedingt einen Anwalt einschalten. Wie gesagt, bei der Exekution wird der rückständige Betrag auch angeführt und somit wird der, sofern genug monatlich reinkommt, exekutiert.
  • Also bei uns war das auch so - er hat nach der Scheidung nix gezahlt und dann hat es mir auch gereicht - ich hab auch lange abgewartet weil mein Ex ein Psycho ist und ich Angst hatte das nur Sch… rauskommt - war ja dann auch so …

    Und ich konnte dann aussuchen ab wann ich quasi die Alimente zurück fordern möchte - ich hab dann alles bekommen und bekomme jetzt vom Oberlandesgericht die Alimente überwiesen und mein Ex muss es denen überweisen.
  • @dani1991 also mein Ex ist derzeit arbeitslos und bezahlt für alle 3 Kids Alimente und ist somit weit unter dem Existenzminimum. Ist auch so vom Gericht (bei der Scheidung) festgelegt worden...

    Die Info habe ich auch vom Jugendamt damals erhalten
  • Wenn das einvernehmlich so vereinbart wird ist es kein Problem, wenns aber vom Gericht bestimmt wird muss man aufs Existenzminimum bedacht nehmen.
  • Und das Existenzminimum kann auch nochmal um bis zu 25% gekürzt werden wenn der unterhaltspflichtige in haushaltsgemeinschaft lebt und somit geringere kosten für die Haushaltsführung hat.
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