Hallo,
hat eine Lehrerin Erfahrung damit, wo der Unterschied zwischen Teilzeitbeschäftigung gm. Muterschutzgesetz (die wohl allen Arbeitnehmer:innen in Betrieben ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl zusteht) und Herabsetzung der Lehrverpflichtung zur Betreuung eines Kindes liegt?
Liebe Grüße!
Kommentare
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Ich hab mich das gleiche gefragt und mit der Göd telefoniert.
Es sind verschiedene Paragrafen und daher unterschiedliche rechtsanspruche.
Kündigungsschutz hast du, bei jenem nach Mutterschutz. Wobei die Gefahr gekündigt zu werden, vermutlich stark in Grenzen hält. Wenn ichs richtig in Erinnerubg hab, musst du jenen nach Muschg nur 1mal beantragen und das läuft dannbis zum 6/7ten Geburtstag und den anderen jedes Schuljahr.
Göd hat mir zu jenem nach Mutterschutzhesetz geraten, aber auch der andere wäre Ok.
Falls du Pragmatisiert wãrst, machts glaub ich nochmal nen Unterschied. Aber ich vermute, die Frage stellt sich nicht.
Lg