Neu in Ö - Frage zum Kinderbetreuungsgeld

Hallo an alle,

Wir sind Anfang des Jahres nach Österreich gezogen und nun bin ich frisch schwanger, gewünscht auf jeden Fall, auch wenn etwas überrumpelt, da es sofort geklappt hat.
Somit türmen sich nun auf einmal Fragen über Fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen?

Leider arbeite ich noch nicht, obwohl das anders geplant war. Frühester Einstieg wäre Juli, aber ob das zeitlich noch hinhaut, wage ich zu bezweifeln.

Daher nun meine Frage an euch:
Das Kinderbetreuungsgeld gibt es ja entweder pauschal oder einkommensabhängig.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann jeder (auch aktuell noch arbeitslos wie ich mit recht gut verdienendem Mann) das pauschale bekommen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bei einem Tahessatz von 35€ bei Bezug über 365 Tage oder entsprechend weniger bei längerer Bezugsdauer. Das wären dann aufs Jahr gerechnet ca 13.000€. Korrekt?

Beim einkommensabhängigen wären es 80% des Gehalts, aber ich müsste bis zum Beginn des Mutterschutzes 182 Tage gearbeitet haben. Geht es da um Kalendertage, also auch Wochenenden oder reine Arbeitstage?
Und falls mein zukünftiger Arbeitgeber mitmacht, könnte ich ggf auch bis zu 14 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, ohne dass das als Unterbrechung zählt? Oder würden die dann auf die 182 Tage drauf gerechnet, dass ich sogar 196 Tage arbeiten müsste?
Das würde dann nämlich reichlich knapp werden...

Bin für jede Antwort dankbar, der Umzug hat so schon so viel Geld und Nerven gekostet mit all der Bürokratie, irgendwie schwirrt mir grad der Kopf und ich kann nicht mehr vernünftig denken.

Oder falls ihr Beratungsstellen wisst, wo man persönlich hin kann, irgendwie hab ich bei Infohotlines oft das Gefühl, dass nur halbherzig und allgemein beraten wird, statt individuell...

Danke euch allen und liebe Grüße,
Euer Urmeli

Kommentare

  • @Urmeli wann hast du denn ET? In Ö sind 8 Wochen davor Mutterschutz.
    Ich fürchte das mit dem unbezahlten Urlaub wird genau zum rechnen, wofür brauchst du den?

    Bei der Arbeiterkammer kannst du dir einen Termin machen, aber dazu musst du wahrscheinlich schon arbeiten. Ansonsten direkt bei der ÖGK.
  • Also ich habe in der 10. SSW wieder im Büro gestartet und schaffe die 182 Tage nicht, da nur bis zum Beginn des Mutterschutzes (8 Wochen vorm ET) gerechnet wird. Das könnte bei dir also auch recht knapp werden, wenn du noch nicht begonnen hast, zu arbeiten.

    Ob die unterbrochenen Tage abgezogen werden, weiß ich leider nicht. Aber du kannst ja mal bei der AK anrufen. Die geben auch telefonisch Auskunft zu solchen Fragen. Bzw direkt bei der ÖGK nachfragen.

    Sollte dein Partner auch KBG beziehen wollen, kannst so oder so das ea KBG beantragen. Wenn du keinen Anspruch darauf hast, wirst du auf ein Sondermodell umgestellt, welches dem KBG Konto in der kürzesten Variante gleichgestellt ist. Also 35,85 Euro täglich bis zum 1. Geburtstag. Allerdings kannst du die Bezugsdauer dann nicht mehr wechseln, was beim Konto einmal möglich ist.

    Ich falls aufgrund eines unbezahlten Urlaubs während meiner ersten Karenz auch um das ea KBG um. Ich werde das Konto jetzt in der längsten Variante nehmen und nach 1,5 Jahren wieder mit 12h im Büro starten. Man kann beim KBG Konto nämlich viel mehr dazuverdienen als beim ea KBG. Durch das Wochengeld ruht das KBG ja zudem und diese Tage verfallen. Bei einem Tagsatz von 35,- verliert man in diesen 8 bis (max) 16 Wochen nämlich dann um einiges mehr des Gesamtbetrages als bei einem Tagssatz von 15,38.

    Also wenn dein Mann nicht in Karenz gehen möchte und du sicher länger als ein Jahr zuhause bleiben willst, dann würde ich das Konto wählen, da du hier eben die Bezugsdauer auch einmalig ändern kannst. Es sei denn, du schaffst den Anspruch fürs ea KBG.

    Alles Gute und eine schöne Kugelzeit 😊
  • @sabsie4517 falls def kbg Satz höher ist als das Wochengeld wird kbg bezahlt.
    Ansonsten Wochengeld, so wurde es mir damals erklärt.
  • Also ich habe die 5 Monate jetzt nur Teilzeit (23h) gearbeitet und einen Tagessatz von ca. 60,- 😅

    Da wäre also noch viel Spielraum auf den höchsten Tagsatz des KBG-Kontos.

    Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, dass der Betrag an KBG für die Tage, an denen man Wochengeld bekommt, verfällt und man bei einer längeren Bezugsdauer weniger „verliert“.
  • @sabsie4517 glaub wir haben aneinander vorbei geschrieben. Wollte damit sagen, dass man ums kbg nur umfällt wenn das niedriger ist als das Wochengeld.
    In Anbetracht, des niedrigen Tagsatz bei zwei Jahren natürlich umso ärgerlicher.
  • @sara2709 Deine Aussage ist ja total korrekt 😉

    Ich glaube aber, dass es in der Praxis nicht so häufig vorkommt, dass man Anspruch auf Wochengeld hat und der Tagsatz hierfür niedriger ist als beim KBG Konto. Da sind wir bei einem Nettoverdienst von unter 1.000,-. Da wäre dann das ea KBG auch nicht lukrativ und man erhält dann glaub ich auch in diesem Fall diese Sonderleistung, also die 35,- pro Tag bis zum 1. Geburtstag. Da kann man dann aber wiederum die Bezugsdauer nicht ändern.

    Wenn man jetzt zb nur die 8 Wochen heranzieht (also die kürzeste Variante des Wochengelds nach der Geburt) macht es einen Unterschied von 20,- pro Tag. Man würde aufgrund des Wochengeldbezuges eben 1.120,- (20,- Differenz längste zur kürzesten Variante x 8 Wochen x 7 Tage) der Gesamtsumme des Kontos verlieren, wenn man dieses nur für ein Jahr in Anspruch nimmt.
  • Wo das aber relevant werden könnte: wenn man die 3 vollen Monate vor Antritt des Mutterschutzes, die man für den Wochengeldbezug benötigt, nicht schafft. Dann kann es natürlich passieren, dass man einen sehr geringen Tagsatz hat.

    Bezüglich der Frage der Threaderstellerin bin ich aber nicht davon ausgegangen, dass dies ein Problem darstellen könnte, da sie ja erst recht frisch schwanger ist und in den nächsten 1-2 Monaten mit dem Job beginnen möchte.
  • Wow, danke euch, mit so viel Info hatte ich gar nicht gerechnet!
    ET wäre ca 26. Bis 28.2., Mutterschutz also ab Anfang Januar. Müsste also im Juli starten, um die 182 Tage voll zu kriegen...

    Den unbezahlten Urlaub bräuchte ich evtl, damit wir den Kita-Urlaub unseres Sohnes abdecken können, die haben leider keine Partnereinrichtung, um die Ferien zu überbrücken. Und wenn ich erst im Juli starte, werde ich vermutlich kaum direkt so viel Urlaub gewährt kriegen...

    Wenn ich euch richtig verstanden habe, wäre also vermutlich das pauschale KBG Konto am schlauesten, am besten über mehr als 1 Jahr, da so quasi weniger Verlust durch die Zeiten mit Wochengeld entsteht, weil die Tagesbeträge geringer sind, richtig?
  • @Urmeli es heißt immer falls du so ca. 1300 netto hast lohnt sich das eaKBG, sonst eher das Konto.
    Glaub das mit dem unbezahlten Urlaub wird schwer gehen und ob da überhaupt der arbeitgeber mitspielt wenn du so kurz erst da bist?
    Am besten bei der AK einen Termin machen.
  • sabsie4517sabsie4517

    1,679

    bearbeitet 22. 06. 2023, 22:19
    Die Frage ist halt, ob du den Anspruch auf ea KBG überhaupt schaffst und zusätzlich, ob dein Partner auch in Karenz gehen möchte. Sofern du den Anspruch nicht hast und dein Partner nicht in Karenz gehen will, dann hat’s ja wenig Sinn, das ea KBG zu beantragen, da du dann automatisch auf das Sondermodell umgestellt wirst. Du bist mit dem Konto dann flexibler, weil du dir Bezugsdauer eben aussuchen kannst und auch einmalig anpassen kannst. Und neben dem Konto kann man eben auch mehr dazuverdienen. Das sind momentan etwa bis zu 1.200,- Brutto pro Monat.

    Was vielleicht auch noch sehr wichtig ist: Wenn dein Partner in Karenz gehen möchte und ihr (aufgrund seines Verdienstes) dann doch das ea KBG beantragt (die Beantragung gilt für beide Partner & du würdest dann ohne Anspruch eben auf die Sonderleistung umgestellt werden), muss seine Karenz spätestens direkt nach deinem Jahr, also ab dem ersten Geburtstag starten, damit er ea KBG erhalten kann. Einen Monat könnt ihr gleichzeitig Karenz in Anspruch nehmen. In seinem zweiten Karenzmonat müsstest du deinem Arbeitgeber aber für den Job zur Verfügung stehen oder (unbezahlten) Urlaub konsumieren. Falls dein Partner länger in Karenz gehen möchte, ist dies natürlich auch kein Problem. Wenn man sich das ea KBG teilt, dann gibt’s aber max. für 14 Monate KBG, wobei natürlich die Monate während des Wochengeldbezugs verfallen.

    Beim Konto ist das etwas anders. Da gibt’s ja länger als bis zum ersten Geburtstag KBG, aber dafür erhält dein Partner da dann auch nur den gleichen Tagsatz und keinen einkommensabhängigen Tagsatz.

    Man muss sich je nach Fall dann halt ausrechnen, was euch am meisten bringt und eben, ob dein Anspruch auf ea KBG gegeben ist oder nicht.
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