Muss ich Mutterschutz mitteilen?

mama_201304mama_201304

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bearbeitet 21. 04. 2013, 21:13 in Karenz & Rechtliches
Ich war gerade auf der AK Seite und habe mir den Musterbrief für die Karenz runtergeladen, den ich diese Woche abschicken werde. Dabei hab ich gesehen, dass es einen Brief gibt, in dem man seinen AG auf den Beginn vom Mutterschutz aufmerksam macht. Hätte ich das tun MÜSSEN??
Ich wurde richtig verrechnet und habe auch von meinem AG nichts gehört wegen Mutterschutz etc. Jetzt mache ich mir Sorgen...

Kommentare

  • Kann dir nur sagen wie es bei mir war. Ich habe die Geburten meinem AG melden müssen.Wenn ich mich recht erinnere habe ich sogar eine Kopie der Geburtsurkunden abgegeben.
  • Ich musste auch eine kopie der Geburtsurkunde schicken!
  • Ich glaub bei dem Vorgedruckten brief von der Ak steht sogar von wann bis wann der Ms ist.
  • Rein vom gesetzlichen her - ja! 4 Wochen vor beginn des Mutterschutzes muss man dem Arbeitgeber bescheid sagen ... Habs aber selbst noch nicht erlebt, dass das eine von "unseren" schwangeren gemacht hätte.
    Dienst hauptsächlich der Absicherung dass der Mutterschutz richtig berechnet wird weil ja manche Schwangerschaften im verlauf vom Datum korrigiert werden.
  • Kann mich der AG kündigen, wenn ich das nicht gemacht habe @claudsch1980?

    Dann schick ich also am besten im karenzbrief gleich eine kopie der geburtsurkunde mit. Muss ich sonst noch was mitschicken? Hatte einen kaiserschnitt. Muss ich das auch melden (da hab ich ja nach der geburt 12 wochen beschäftigungsverbot, oder?) ?
  • Ich hab von meiner Fachärztin damals eine Bestätigung für meinen Arbeitgeber bekommen, da ist draufgestanden, wann der errechnete Geburtstermin ist und ab wann der Mutterschutz beginnt. Geburtsurkunde musste ich keine hergeben, musste nur einen Zettel ausfüllen, wann mein Kind geboren wurde und wie lange ich in Karenz gehen möchte.

    Richtig, nach einem Kaiserschnitt hast du anschließend 12 Wochen Mutterschutz.
  • Der EGT stand bei mir auch drauf, aber nicht wann der mutterschutz beginnt. Aber eigentlich hätte ich ja schon längst was hören müssen, wenn er mich kündigen wollen würde.
    Mache mir nur sorgen, weil er bald eine filiale schließt und natürlich auch personal abbaut. Und da ist es für ihn sicher besser jemanden loszuwerden, der nach der karenz dann in elternteilzeit geht, als jemanden der jederzeit bereit steht.
  • also was ich weiß, MUSS dich dein Arbeitgeber nach der Karenz für eine gewisse Zeit zurücknehmen. Und ich glaub' schon, dass er dir schon was gesagt hätte, wenns nicht so wäre.
  • Ja ich glaub 4 od 6 Monate MUSS er dich nehmen
  • Wenn EGT draufsteht, kann sich theoretisch jeder Dg ausrechnen, wann die Schutz beginnt.

    Den konkreten Geburtstermin würde ich jetzt schon melden, auch das Kaiserschnittgeburt (wegen der 12 Wochen)
  • Nach der karenz werde ich elternteilzeit in anspruch nehmen, da kann er mich eh zwei jahre nicht kündigen. Mir gehts nur um jetzt, weil ich den beginn vom mutterschutz nicht gemeldet habe... Hab gar nicht gewusst, dass man das machen muss, weil ich mir eben gedacht habe das kann er sich ja selber ausrechnen.
  • also kündigen kann er dich nicht, hast ja jetzt offiziell karenz (mit Meldung) und dadurch kann der Arbeitgeber nix machen!
    Geburtsurkunde würd ich immer abgeben, als dienstnehmer bist du verpflichtet alle wichtigen Dokumente in Kopie abzugeben :-)
  • Wann ist das Baby denn gekommen? Eine gewisse Frist wird man wohl jeder Mama zugestehen, das Formale bei Dg zu erledigen. - der dg weiss ja zunächst sicher, dass du 8 Wochen nach EGT im Wochenschutz bist - bei dir sind es jetzt 12 Wochen bzw noch den Rest, den du noch von den 8 Wochen vor dem EGT gut hast.
    Und erst dann beginnt die arre Karenz.
    mama_201304 schrieb:
    Nach der karenz werde ich elternteilzeit in anspruch nehmen, da kann er mich eh zwei jahre nicht kündigen. Mir gehts nur um jetzt, weil ich den beginn vom mutterschutz nicht gemeldet habe... Hab gar nicht gewusst, dass man das machen muss, weil ich mir eben gedacht habe das kann er sich ja selber ausrechnen.

  • Die geburt war am 27.03. Ich wollte nur noch morgen mit der AK telefonieren, weil ich was fragen muss und dann schick ich den brief weg. Das geht sich locker aus, dass ich die frist einhalte :)
    Danke für die antworten!
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