Vorzeitige Beendigung KBG

Liebe alle,

ich beziehe bis Februar 24 das pauschale KBG. Jetzt werde ich aber doch schon im September wieder arbeiten gehen und wollte deshalb die Bezugsdauer des KBG ändern. Dafür bin ich aber lt. Website schon viel zu spät dran (muss spätestens 91 Tage vor Ende der Bezugsdauer geändert werden). Hab heute schon bei meiner Versicherung BVAEB nachgefragt, wo mir geraten wurde, einfach einen Tag vor Arbeitsbeginn die vorzeitige Beendigung durchzuschicken.

Mich würde jetzt interessieren, ob ich dann das restliche KBG noch bekomme oder ob das damit einfach "weg" ist? Leider kannte sich die Dame von der Versicherung gar nicht aus. Sie meinte, sie schauen sichs an, sobald mein Antrag eingegangen ist. Es geht dabei aber um fast 4000€, die ich dann verlieren würde...

Weiß hier vl. jemand darüber Bescheid? Im Internet finde ich leider nichts dazu.

Kommentare

  • Also bei der ögk kriegst du es ausbezahlt. Ich hab auch verkürzt um knapp einen Monat und hab den dass dann ausbezahlt bekommen.
    Sollte ja bei deiner kk auch so sein aber frag mal bei der ak nach
  • Sarah6Sarah6

    1,210

    bearbeitet 1. 08. 2023, 15:28
    Mir haben sie damals gesagt wenn du das KBG einfach beendest, bekommst du das Restgeld nicht mehr ausbezahlt 🤷‍♀️🤷‍♀️ …die Dame hat gemeint insofern ist es besser das KBG bis zu Ende zu beziehen und halt normal dazu verdienen …nur musst du da auch aufpassen, dass du nicht über die Grenze kommst 🤷‍♀️ bei mir wären damals nur paar Stunden und würde sich ausgehen, bei einer Vollzeitstelle eher weniger. Lass dich wirklich gut beraten 😬 ich glaube wenn du es aber verkürzen würdest, würdest du es ausbezahlt bekommen (ich frag mich halt wo der Unterschied liegt??) nur da muss man halt diese Fristen beachten 🤷‍♀️🤷‍♀️
  • Ich bin bei der ÖGK 🤷‍♀️
  • @sarah6 ich auch und wo genau der Unterschied is weiß ich nicht aber beim Verkürzen kriegt mans ausbezahlt.
  • @sara2709 Aber du hast damals die Frist beachtet und es früh genug gemeldet? Darum gings mir ja...

    @Sarah6 Ich mach nicht viele Stunden, vl. geht sichs sogar aus mitn Dazuverdienen. Das war ein super Tipp, danke!
    MamaLama
  • Ja grade so einen oder zwei Tage hatte ich noch.
    Kannst du nicht um die paar Tage dann später anfangen??
  • @sara2709 Nein leider, ich arbeite in der Schule, deshalb hab ich da leider keine Wahl.
  • Du hast die Frist von 91 Tagen, um es zu melden, dann bekommst du auch das restliche Geld noch ausbezahlt 🙂
    Wie es ist, wenn du es einfach "abbrichst" ohne Frist, weiß ich es nicht
  • @FrauSyb lass dich diesbezüglich von der KK gut beraten, mir haben sie damals gesagt so ca. 1000€ Netto pro Monat darf ich dazu verdienen…wenn man die Grenze übersteigt muss man dann etwas zurück zahlen (weiß aber nicht wie das gerechnet wird) …außerdem bekommt man am Anfang des KBG zugeschickt wie viel man dazu verdienen darf - da muss man auch aufpassen, weil es irgendwie steht pro Jahr so und so viel …so habe ich damals gedacht ja super, es sind eh nur noch 4 Monate, das geht sich ja locker aus …zB du darfst 30.000€ im Karenzjahr dazu verdienen und jetzt sind noch 4 Monate bis Ende der Karenz und ich habe gedacht, dass ich in diesen 4 Jahren jetzt quasi 30.000 verdienen könnte 😂😂😂 es ist aber nicht so, es wird auch irgendwie auf Monate gerechnet und da ist es dann rausgekommen, dass ich ca. 1000€ dazuverdienen kann 😂😂 ich hoffe, dass es ein bisschen verständlich war 😂 am besten aber gleich mit der KK alles besprechen, sie werden es am besten wissen 😄😄
  • Die Zuverdienstgrenze beim Konto liegt für 2023 bei mind. 18.000,- im Kalenderjahr. Und ja der Bezugszeitraums kann einmal geändert werden, hierfür muss aber die Frist von 91 Tagen berücksichtigt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugsendes sowie des Verzichts auf das Konto für je ein Monat. Solltest du aber tatsächlich die Zuverdienstgrenze überschreiten, dann wird jener Betrag rückgefordert, um den die Grenze überschritten wurde. Das sind halt die Regelungen laut GK, aber das wird wahrscheinlich bei der BVAEB genauso sein ;-)
    Sarah6
  • Aja es gibt eine individuelle Zuverdienstgrenze, die aus den Einkünften vor der Karenz berechnet wird. Ist man da unter den 18k, dann zählt eben dieser Betrag als Zuverdienstgrenze.
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