KBG Konto und Karenzdauer

Hallo!

Ich habe nun in der zweiten Karenz leider nur Anspruch aufs KBG Konto. Hier darf man ja bis zu 60% der Letzteinkünfte dazuverdienen. Ich habe mir mit meinem AG jetzt vereinbart, dass ich bis November 2024 in Karenz gehe. Das KBG würde ich jedoch bis September 2025 in Anspruch nehmen. Während dem Zeitraum dazwischen würde ich nur mit 12h in Elternteilzeit aus der Karenz retour kehren. Jetzt meine Frage: Hat das jemand von euch genauso gemacht? Also nicht während der Karenz dazuverdient, sondern nach Wiederantritt NACH der Karenz weitere Monate KBG bezogen, da man die Zuverdienstgrenze nicht überschritten hat? Im Brief der ÖGK steht nämlich dabei, dass man sich bei Wiederaufnahme der Beschäftigung melden soll. Ich habe aber im Antrag auch angegeben, dass ich nur bis November 2024 in Karenz bin.

Durch den Bezug des Wochengelds 8 Wochen nach der Geburt ruht ja der Anspruch auf KBG. Somit verfallen diese Tage und verringern die Summe des KBG. Je geringer der Tagsatz desto geringer natürlich auch der Verlust. Also da gehts bei mir um ca. 560,-, die ich durch die längere Bezugsdauer erhalten würde 🙈

Kommentare

  • Warum verkürzt du die Dauer des KB Konto nicht auf die Dauer bis du wider eintrittst? Die Summe bleibt ja die selbe und du kannst dir ja den Teil den du für die letzten 10 monate bekommst ansparen?
    Ich glaube du kannst ja frei wählen für welchen Zeitraum du es beziehst, zwischen 12 und 28 Monaten.
  • @ClautschF Nein ich verliere dadurch eben etwa 560,-. Ich habe aktuell einen Tagsatz von 15,-. Bei einem Tagsatz von 25,-, den ich bei einer Bezugsdauer bis zum gewählten Eintritt hätte, würden während des Wochengeldbezugs 10,- pro Tag für die 8 Wochen von der Gesamtsumme verloren gehen.

    Also ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass das kein Problem darstellen sollte, da ja der Bezug vom KBG und die Karenz nicht übereinstimmen müssen. Manche gehen ja nebenbei schon über die Geringfügigkeit arbeiten. Bei mir wäre es ja nichts anderes, nur das offiziell die Karenz zu Ende wäre. Deshalb würde ich eben gerne wissen, ob’s genauso schon jemand gemacht hat.

    Ich falle leider schon ums eaKBG um (wegen eines unbezahlten Urlaubs von 32 Tagen während der ersten Karenz). Da muss ich jetzt schauen, dass ich aus dem Konto das meiste heraushole 😅
  • Hallo ich war 1,5jahre in karenz und hatte kbg konto. Bin nach 1 jahr aber schon zurück ca 10std also geringfügig angemeldet hab aber 600-700 netto kassiert und es ging sich perfekt aus mit der zuverdienstgrenze. Es gibt online einen rechner wo du alles eingeben kannst dann siehst du ob das passt!
    Ich musste nichts zurück zahlen oder melden da ich dazu verdient habe war aber eben gf angestellt.

    Wenn du komplett abbrechen möchtest müssten sie dir rein theoretisch den rest komplett auszahlen vom kbg!

    So kenn ichs! (Letztes kind karenz 2020)
  • Du kannst 1x Bezugsdauer ändern.
    Also wenn du nach dem Wochengeld dann die Änderung auf nov 24 machst wird dir der Rest nachbezahlt bzw erhöht sich der Restbezug pro Monat. Solange du bis 90 Tage vor gewünschten Ende den Antrag eingereicht hast (es gilt das "Erhalten Datum" der Kasse) ist alles ok.
    Oder eben da es nur 12h sind geringfügig dazu.
  • @Kunaa & @sara2709 Danke für eure Antworten! Ich möchte aber eben nicht verkürzen, weils finanziell dann schlechter für uns wäre. Man kann ja auch über der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. 60% der Letzteinkünfte bzw mind. 18.000,- pro Jahr.

    Deshalb wollte ich wissen, ob jemand nach Ende der Karenz wieder bei seinem Arbeitgeber gestartet ist und weiterhin das KBG bezogen hat. Das müsste bei @Kunaa ja ähnlich abgelaufen sein. Sie wollen ja nur wissen, ob die vereinbarte Karenz zu Ende ist. Das war bei dir ja auch oder? Und solange man unterm Zuverdienst bleibt, sollte es der ÖGK ja wurscht sein oder? Mich irritiert nur das Schreiben, dass man sich eben auch bei Wiedereintritt melden soll. Ich habe es der ÖGK aber genauso gemeldet. Also Karenz bis 11/2024 & KBG bis 09/2025.
  • Auf der Bestätigung fürs KBG steht, dass du es melden musst, wenn deine Karenz während dem Bezug endet. Welche Konsequenzen es hat, weiß ich leider nicht. Ruf doch einfach einmal dort an und frag nach.
    Kunaa
  • Unter der zuverdienstgrenze musst du das kbg nicht zurückzahlen, melden musst du es immer (fiananzamt, ögk).

    Ich hab in meiner 2. Karenz auch dazuverdient (allerdings nur geringfügig - hatte das ea kbg, da ist die zuverdienstgrenze niedriger als bei deinem Modell) und musste das ebenfalls melden. Und der AG meldets ja sowieso auch.

    In deinem Fall kann ich es nachvollziehen, dass du die längere Dauer wählst.

    Es gibt eine zuverdienstgrenze pro Jahr und eine pro Monat in dem kbg bezogen wird - beide dürfen nicht überschritten werden.
  • sabsie4517 schrieb: »
    @Kunaa & @sara2709 Danke für eure Antworten! Ich möchte aber eben nicht verkürzen, weils finanziell dann schlechter für uns wäre. Man kann ja auch über der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. 60% der Letzteinkünfte bzw mind. 18.000,- pro Jahr.

    Deshalb wollte ich wissen, ob jemand nach Ende der Karenz wieder bei seinem Arbeitgeber gestartet ist und weiterhin das KBG bezogen hat. Das müsste bei @Kunaa ja ähnlich abgelaufen sein. Sie wollen ja nur wissen, ob die vereinbarte Karenz zu Ende ist. Das war bei dir ja auch oder? Und solange man unterm Zuverdienst bleibt, sollte es der ÖGK ja wurscht sein oder? Mich irritiert nur das Schreiben, dass man sich eben auch bei Wiedereintritt melden soll. Ich habe es der ÖGK aber genauso gemeldet. Also Karenz bis 11/2024 & KBG bis 09/2025.

    Nein ich hatte ca noch so reguläre 6 monate offen der karenz und kbg bezug. Habe denen weder bescheid gesagt noch sonst etwas! Habe das einfach mit AG abgesprochen und war dann gf angestellt und blieb aber unter der Zv grenze! Wie das jetzt wäre, wenn du drüber verdienst weiss ich echt nicht.

    Anfang karenz bekommst du ja ein schreiben wo drin steht wieviel du verdienen darfst, ansonsten im rechner deine einkünfte eingeben, da siehst du dann auch alles. So hab ich das gemacht, dann angerufen!

    Man muss sich bei wiedereintritt eigentlich nicht melden, aber wenn du zu viel dazu verdienst geht sichs vl nicht aus und du musst dann zurück zahlen, ruf am besten direkt dort an!
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum