nach dem KBG

Hallo ihr Lieben,

mal wieder auf der Suche nach etwas Schwarmwissen :)

Folgende Situation: ich kam aus der Arbeitslosigkeit bei der 1. Ss (+geringfügige Anstellung)
nach dem Wochengeld folgte pauschales KBG + geringfügige Anstellung
währenddessen 2. Ss
4 Monate arbeitslos + geringfügige Anstellung
Wochengeld 2

Nun ist das Wochenbett zuende und mein Mann hat nun beim 2. KInd die Möglichkeit ebenfalls in Karenz zu gehen.
Wir würden daher das eaKBG zu nehmen, dieses möchten wir uns gerne 6:6 teilen:
Ich gehe 4 Monate, dann gehen wir einen 1 Monat gleichzeitig, dann geht er 5 Monate, und am Ende gehe ich noch einen Monat. (so geht es bei ihm in der Arbeit am besten).

Jetzt ist die Frage, was ich 1. in der Lücke mache und 2. was ich generell nach der Karenz mache (da eben vorher arbeitslos) Ich habe vor Corona im Büro eines Gastrobetriebs gearbeitet - ich möchte aber nicht zurück in die Gastro).

Ich kann mir mehrere Wege vorstellen, daher gibt es kein konkretes Scenario, nachdem ich frage. Fest steht jedoch für uns beide, dass wir eine Lösung bevorzugen würden, bei der ich weiterhin zuhause bleibe. Auch nach der Karenz noch, vorerst bis die Kinder in den KIGA gehen (mit 3).
Ich möchte durchaus auch gerne arbeiten - dies wäre mir mit einem RemoteJob oder einer Selbstständigkeit denkbar (doch findet man sowas so leicht, bzw. weiß ich nicht, wann mir die Anmeldung der Selbstständigketi möglich ist?)

Welche Alternativen gibt es? - AMS wird nicht gehen, weil ich ja nicht wirklich Vermittelbar bin, wenn ich nur einen RemoteJob will, oder?
Ich kenne noch das Stichwort "mindestsicherung" - was ist das? wie hätte man Anspruch darauf? darf man hier geringfügig arbeiten?
Was kriegt man als "typische Hausfrau", die wirklich mehrere Jahre zuhause bleibt? Was müsste man hier beachten?
Kennt sich jemand aus mit dem Thema Selbstständig machen während KBG Bezug oder auch danach/dazwischen? Gibt es finanzielle Hilfe für den Start, wo man noch geringere Einnahmen hat? Macht es etwas, wenn ich dann später noch den letzten Monat KBG beziehe und bereits selbstständig bin?

Vielleicht gibt es ja jemanden, der zum ein oder anderen Weg was wüsste oder gar ähnliches erlebt hat.
Ich freue mich auf euer Wissen zu all diesen Themen :)

<3

Kommentare

  • Das eaKBG könnt ihr doch nicht nehmen wenn du arbeitslos warst oder verstehe ich hier etwas falsch?
  • Okay grad ein bisschen recherchiert, geht ja doch 😅

    a7624ac0-4524-11ee-98d3-e9a65c186ce4.jpeg

    Zu den anderen Punkten kann ich dir nur empfehlen dich bei der Arbeiterkammer oder vielleicht auch beim AMS beraten zu lassen, die fördern ja doch auch gewisse Schulungen und Ausbildungen wenn du eben sagst du willst z.B. in einen anderen Bereich.
  • Als Hausfrau bekommt man nichts. Mindestsicherung wäre eine Möglichkeit. Allerdings musst du da trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen so weit ich weiß.
  • Wenn du die Mindestsicherung beantragst, darfst du, soweit ich weiß, kein anderes Vermögen haben. Das müsstest du quasi vorher "verbrauchen" (Immobilie verkaufen etc). Bin mir aber nicht ganz sicher, da kann man sich aber eh auch bei der AK oder beim Sozialamt informieren. Generell würde ich mich so gut es geht bei allen möglichen Stellen beraten lassen. Eben auch AMS, normalerweise sind die sehr engagiert.

    Bei der Selbstständigkeit wirst du, soweit ich weiß, vom AMS unterstützt. Also, ich hab das bei zwei Freundinnen gehört, die waren arbeitslos gemeldet und haben nebenbei ihr "Ding" aufgezogen und das mit dem AMS im Hintergrund. Dann haben sie jeden Betrag, den sie eingenommen haben dem Amt gemeldet und das wurde offenbar irgendwie gegengerechnet. Als es dann "genug" war um davon zu leben wurden die Bezüge eingestellt und sie vom AMS abgemeldet. Dann muss man sich selbst versichern und auch die Steuererklärung machen. Aber genau kenn ich mich da auch nicht aus.
    Selina1234
  • Das mit dem Vermögen ist bei uns nicht so streng wie z.b. in Deutschland. Eine Eigentumswohnung/Haus, in dem du selbst wohnst, musst du nicht verkaufen. Aber bei z.b. Geld auf Sparbüchern etc. gibt's eine Obergrenze.
  • Mindestsicherung ist halt auch an den Partner gekoppelt, wenn der „genug“ verdient um euch zu erhalten, wird das mWn nix.
    Als Hausfrau wird man halt vom Staat nicht bezahlt…
  • @selina1234 Achtung, Mindestbezugsdauer vom KBG ist durchgehend 61 Tage. Also kannst du nicht nur ein Monat nehmen!
  • Also sofern du eine Betreuung für eine gewisse Anzahl an Stunden nachweisen kannst, dann sollte es möglich sein, dich arbeitslos zu melden. Das geht auch, wenn die Großeltern daheim sind und sich dazu bereit erklären. Allerdings kann es dann natürlich sein, dass du einen Kurs oder dergleichen machen musst.

    Beim KBG musst du eben das eaKBG beantragen, erhältst dann aber eben diese Sonderleistung (ist gleich hoch wie das Konto auf ein Jahr).

    Und betreffend Mindestsicherung: da darf dein Partner eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten bzw erhältst du dann eben nur den Differenzbetrag bis zu diesem Wert. Für Paare liegt dieser bei 1.475,-. Für die Kinder kommt dann noch etwas dazu, was aber scheinbar von BL zu BL unterschiedlich ist. Ob man hierfür dem Arbektsmarkt zur Verfügung stehen muss, weiß ich leider nicht.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum