Hallo ihr Lieben!
Nach mehrfacher Suchaktion im Net habe ich beschlossen, mich hier anzumelden. Und zwar hätte ich folgende Frage:
Meine Tochter ist 4 Monate alt, ich beziehe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bin noch bis April 2024 in Karenz. Ich habe gelesen, dass ich bei einer erneuten Schwangerschaft direkt von der Karenz in den Mutterschutz wechseln müsste, um Anspruch auf Wochengeld zu haben. Wie wäre das aber, wenn ich bspw nach Beendigung der Karenz 2 Monate wieder arbeiten müsste (beim bisherigen Arbeitgeber), bevor ich wieder im Mutterschutz bin. Hätte ich dann Anspruch auf Wochengeld oder müssten es min 6 Monate sein? Wie sieht denn die Berechnungsgrundlage aus, falls ich nach 2 Monate Arbeiten Anspruch haben sollte? Eventuell: 2 Monate Gehalt und 1 Monat KBG? Das eaKBG erhalte ich aber ab Geburt auf jeden Fall, habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank euch!
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Ist bei mir schon etwas her und ich bin damals schon vor Ende eaKBG & Karenz in (vorzeitigen) Mutterschutz gewechselt und hatte dann wieder eaKBG. Da gab es auch eine Sonderregelung wegen Corona wegen der Höhe des eaKBG.
Weiters musst du beachten mit wieviel Stunden du in der Zwischenzeit beim Arbeitgeber wieder arbeiten könntest/würdest (weil vermutlich nicht VZ) und wie hoch dadurch Wochengeld und eaKBG wären.
Es gibt aber dazu auch schon einige Threads…
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