Verständnis Familienbonus & Arbeitnehmerveranlagung

mexxmexx

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bearbeitet 9. 09. 2023, 20:09 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

ich habe eine Frage zum Verständnis des Familienbonus auf meiner Arbeitnehmerveranlagung 2022 und meinem Einkommensteuerbescheid 2022. Vorausgeschickt: Ich bin Vater zweier Kinder und voll berufstätig, wobei das jüngere Kind im November 2022 geboren wurde.

In der Vorausberechnung meines Einkommensteuerbescheids, die man auf finanzonline selbst durchführen kann, wurde für den Familienbonus ein Absetzbetrag von 4.000 Euro angeführt. Im einige Tage später zugesandten tatsächlichen Einkommensteuerbescheid wurde dann ein Absetzbetrag von lediglich 2.333 Euro angeführt, was zu einer deutlich geringeren Rückzahlung des Finanzamts führt. Kann mir vielleicht jemand helfen und erklären, woran das liegen kann? Es wundert mich auch deshalb, weil in den vergangenen Jahren die Vorausberechnung immer ident zum tatsächlichen Einkommensteuerbescheid war.

Vielen Dank!

Grüße, Mexx

Kommentare

  • Das kind muss min 6 monate fanilienbeihilfe beziehen. Dh du hast nur aliquoten anspruch also nur 1-2 monate?! Bzw eigentlich gar nicht, weil die anspruchsvoraussetzung nicht gegeben ist. Am besten beim finanzamt anrufen, müsste aber halbwegs so stimmen!
  • Da das zweite Kind im Nov. 2022 auf die Welt gekommen ist, hast du nur Anspruch für November und Dezember.. das sind jeweils 166 Euro. Die Vorberechnung hat dies nicht berücksichtigen können und somit 2.000 für das zweite Kind berechnet. Für das Jahr 2023 dürftest du dann die 4.000 bekommen.
  • Okay, vielen Dank für eure Antworten! Aber warum berücksichtigt das die Vorberechnung nicht gleich? Ich muss ja das Geburtsdatum genau eingeben...
  • @Kunaa Anspruch hat man, aber halt nur ab Geburtsmonat bis Jahresende.

    Edit: haben für unser Kind (geb. Dez. 2021) damals auch für einen Monat den FB plus erhalten
  • aber diese 166€ bekommt man ja nicht pro Kind, oder?
    also ich bekomm ja nicht für 1 kind 2000€ und für 2 4000€?
  • @ninoni97 doch 166 Euro pro Kind monatlich vom Arbeitgeber oder 2000 Euro pro Kind über die Arbeitnehmerveranlagung
  • @ninoni97 also diese Summen sind möglich, sind natürlich von der bezahlten Lohnsteuer abhängig
  • Darf ich nochmals fragen, warum berücksichtigt das die Vorberechnung nicht gleich? Ich muss ja das Geburtsdatum beider Kinder genau eingeben...
  • Das wird dir nur das Finanzamt selbst beantworten können 😅
  • jama2018 schrieb: »
    Das wird dir nur das Finanzamt selbst beantworten können 😅

    Okay, ja eh... ;)
  • @mexx Weil offensichtlich die IT hinter dem System so derartig unfähig ist, dass sie nicht imstande sind, den FBH Bezug (den auch sie selbst bestätigen und bezahlen) zur Sozialversicherungsnummer des Kindes dazu zu kombinieren 😳
    Wir haben für heuer immer noch nichts, beim ersten Anruf „ja das mit dem Familienbonus schaut sich ein Mitarbeiter an, das geht nicht automatisch“. Einen Monat später „ja wir prüfen noch die Werbungskosten, Sie können ein Dokument hochladen mit Rechnungen, dann geht es schneller“.
    Sagt einem nur keiner. Und hochladen kann man dann entweder ein pdf das 5MB haben darf oder ein Bild. TOLL. Da bringst nicht einmal alle Telefonrechnungen unter 😂
    Und beim dritten Anruf „wir haben rechtlich bis Anfang Oktober Zeit um das zu bearbeiten, rufen Sie nochmal an wenn Sie dann noch immer kein Geld haben“
    Ja danke 👌
  • @winnie Wow, tatsächlich unfähig...
  • @winnie

    Gilt das mit Oktober allgemein?
    Mein Mann wartet seit Juni auf die Auszahlung! Wenn man anruft immer nur:
    "In Arbeit."
  • @winnie @Ka48 blöde Frage aber wieso lasst ihr z.B. den Familienbonus nicht monatlich berücksichtigen? Mein Sohn wurde im April 2021 geboren, Formular beim AG abgegeben und seither ist es jedes Monat problemlos gleich berücksichtigt und wir müssen uns da nicht herumärgern. Oder hab ich etwas missverstanden 😅
  • Nein um den Fam.Bonus geht's uns garnet! Generell um den Steuerausgleich! Der dauert bei meinem Mann immer so lange!
    Mein Mann wollte lieber 1x im Jahr! 🤷‍♀️😅
    winnie
  • @Ka48 Ja ich glaube schon, dass das allgemein gemeint war!

    @jennyrr Uns ist es auch 1 Mal im Jahr lieber, aber es geht auch tatsächlich um den Steuerausgleich insgesamt. Mein Mann hat recht hohe Werbungskosten und er hat irgendwann im April den Steuerausgleich gemacht und es zieht sich und jedes Mal kommt ein anderer „Grund“, warum es sich so zieht… der Familienbonus ist einfach nur Teil davon 😅
  • Okay gut dann hab ich das falsch gelesen, ich dachte euch geht’s um den Familienbonus 😅
  • @Ka48 Ich klinke mich kurz bezüglich deiner Frage ein: Das Finanzamt hat ab dem Zeitpunkt des Einreichens 6 Monate Zeit um alles zu bearbeiten oder spätestens nach 6 Monaten etwas nachzufordern (Belege für Werbungskosten oder ähnliches). Das würde hier mit April bis Oktober auch passen.
    Bei mir haben sie auch oft etwas nachgefordert bzw überprüft und das manchmal erst recht spät innerhalb dieses Zeitraumes. Du selber hast dann aber nicht so lange Zeit zum Antworten. 😂 Nach der Nachreichung ist es dafür meistens sehr flott gegangen!
    MamaLama
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