Trennung

Mein Partner und ich haben eine 1 jährige Tochter und ich möchte mich trennen. Wir sind beide unverheiratet und haben die gemeinsame Obsorge. Mein Partner besitzt eine Eigentumswohnung und möchte unsere Tochter behalten. Rechtlich würde ihm genau wie mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zustehen. Welche Voraussetzungen gelten vor Gericht damit ich als Mutter mit meiner Tochter wohnen darf und ich sie nicht bei meinem Partner lassen muss, aktuell ist sie dort gemeldet.

Kommentare

  • Hallo, das ist natürlich sehr schade, dass es bei euch nicht geklappt hat.

    Ich würde dir aber dringend anraten, einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen. Der kann dir genau erklären, wo du dich aktuell befindest und was deine Möglichkeiten sind. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du womöglich sogar einen Beratungsrechtschutz geltend machen. (Ich arbeite bei einem RA im Familienrecht, daher leider unsere tägliche Arbeit).

    Vor Gericht ist immer das Kindeswohl gegeben. Wenn ihr euch trennt, wo wohnst du - ist das Kind im Umfeld oder wird es herausgerissen (Umzug Ausland, anders Bundesland). Wie sind die Verhältnisse, kann der Kindesvater sich überhaupt Vollzeit um das Kind kümmern, wie sieht es bei dir aus? Oft kann man sich dann nach rechtlicher Beratungen auch außergerichtlich einigen.

    Es gibt da soviele Möglichkeiten und kann man hier nicht pauschal sagen, du musst genau das machen um die Obsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten.

    Zu Berücksichtigen ist auch die letztliche Situation, wieso wohnt euer Kind aktuell beim KV und wo wohnst du? Wie ist das Kind im Alltag aktuell betraut, usw.

    Es gibt auch ganz viele Anlaufstellen (zB FEM.A usw) Die bieten auch kostenlose Erstberatungen an meine ich :)
    Zombuera
  • Liebe Danie,

    aktuell wohnen wir noch zusammen…
    hier ein paar Fakten zur Orientierung:
    ich bin genau noch ein Jahr in Karenz, danach beruflicher Einstieg gewünscht und nach Trennung aus meiner Sicht sehr sinngebend, da natürlich auch die Miete und die Lebenserhaltungskosten der Steuerzahler nicht übernimmt. Der Vater ist selbstständig und hat aufgrund seiner beruflichen Stellung mehr Zeit als eine Mutter die Alleinerziehend wäre und sagen wir mal Teilzeit arbeiten würde. Ich habe nämlich gehört, dass wenn der Vater mehr Zeit hat vom Beruflichen her oder Geld hat um nicht arbeiten zu müssen zu hoher Wahrscheinlichkeit den Aufenthalt für das Kind bekommt?! Für mich stellt sich die Frage in diesem eher untypischen Beispiel was kann man da machen? Vom Sozialamt Leben damit man besser aussteigt und VOLLZEIT ohne zu arbeiten Zeit für das Kind hat um es behalten zu können? 🙈
  • Für unsere Tochter gilt die Erziehungsfähigkeit gleichberechtigt, es sind keine Einschränkungen vorhanden…
    aktuell können wir uns 60:40 um unsere Tochter kümmern. Voraussetzungen, dass der Vater den Aufenthaltsort bekommt steht ziemlich hoch, insbesondere durch die zeitliche Ressouce über die ich dann nicht verfüge, außer ich wäre arbeitslos oder würde vom Sozialamt leben
  • @blume2110

    Wenn ihr euch das Sorgerecht zu 50:50 aufteilt, wäre das Kind bei euch beiden! Wäre das keine Idee?
  • @blume2110 Ich würd auf jedenfall probieren mit mit dem KV zu einigen - eventuell Doppelresidenz (50/50)?

    Zudem muss man bedenken, dass neben dem ganzen Aufenthalt auch der Unterhalt zu klären ist.

    Ich bin natürlich keine Anwältin - kann nur sagen was ich die letzten knapp 8 Jahre so mitbekommen habe.

    Wichtig wär halt stabile Verhältnisse zu schaffen - eventuell schonmal eine eigene Wohnung usw. Dies ist sicher dann auch ein Pluspunkt als Ungewissheit.
  • Ist es wenn man selbstständig ist nicht so das man sehr viel arbeitet? Was genau macht der Vater?
    Wenn du Teilzeit arbeitest und das Kind in Betreuung gibst zb Kindergarten oder Tagesmutter hast du dann doch auch Zeit für das Kind...
    Ich würde schauen das man es vielleicht 50:50 aufteilt. Aber ihm das Kind überlassen würde ich auf keinen Fall und vom Sozialamt leben auch nicht. Man muss immer bedenken das man für Kinder auch eine Vorbildfunktion hat.
    Fitnessgirl
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