Hallo an alle,
bitte um Info welche Nachweise man für das AMS benötigt um das Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz zu bekommen. Ich würde gerne im Rahmen meiner Bildungskarenz einen diplomierten Lehrgang besuchen, den ich jedoch in dem 1 Jahr Bildungskarenz nicht schaffen werde.
Weiß jemand von euch ob ich den Lehrgang somit dennoch in der Bildungskarenz machen kann? Auch wenn dieser nach 1 Jahr noch nicht gänzlich absolviert ist? Oder ist dies - verbunden mit dem Weiterbildungsgeld - nur möglich wenn ich nach dem 1 Jahr das Diplom vorweisen kann?
Danke euch vorab und viele Grüße
Sabine Holzer
Kommentare
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Danke für deine Rückmeldung - bei der Akademie hat man bis zu 7 Jahren Zeit um den Lehrgang zu absolvieren - deshalb wäre eine Einreichung des Diploms nach 1 Jahr äußerst unrealistisch. Somit ergibt sich die Frage was man dann nach dem 1 Jahr vorweisen muss? Vom AMS habe ich nun schon 3 unterschiedliche Auskünfte von 3 Mitarbeitern
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Kurzes Beispiel : Ich hab einen Diplomlehrgang über ein Institut gemacht und hätte bis zu 5 Jahre die Ausbildung abzuschließen (weil könnte man rein theoretisch ja so nebenbei machen). Da ich aber für 12 Monate in Bildungskarenz gegangen bin, hatte ich auch exakt diese 12 Monate um den Lehrgang mit Diplom abzuschließen. Sollte die Bildungskarenz dann aus diversen Gründen frühzeitig beendet werden (bei mir z.B. durch erneuten Mutterschutz) dann muss eine Teilnahmebestätigung für den absolvierten Zeitraum nachgewiesen werden, Diplom aber nicht, weil es ja dann doch nicht diese 12 Monate waren.
Ich würde mich an deiner Stelle ans Institut wenden und den besagten Lehrplan erfragen, da hier eben ersichtlich ist was in welcher Zeit absolviert werden sollte wenn man in Bildungskarenz ist. Dieser Lehrplan muss dann nämlich bei Beantragung der Bildungskarenz auch ans AMS übermittelt werden ☺️