Hallo
Ich bin 22 Jahre alt und in der 16 Woche schwanger. Jetzt habe ich einige Fragen. Ich habe im Juni 2011 maturiert und anschließend eine Ausbildung zum Fachsozialbetreuer begonnen. Dies habe ich im Herbst 2012 abgebrochen mit de Vorhaben ein Jahr später ein Studium zu beginnen. In der Zwischenzeit habe ich mich arbeitslos gemeldet jedoch kein Geld bekommen, da ich noch nicht lange genug gearbeitet habe. Ich habe mir mein Geld mit Babysitten aufgebessert und bin nicht mehr beim Ams gemeldet. Nun bin ich schwanger kann also auch nicht im September studieren. Muss ich die Schwangerschaft beim AMS melden, auch wenn ich sowieso kein Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe bekomme? D.h. ich bekomme einfach kein Wochengeld?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten
Kommentare
10,139
5,361
3
1,559
Das mit dem Wochengeld weiss ich jetzt auch nicht so genau, wird ja normalerweise nach deinem Gehalt berechnet. Aber auf der anderen Seite hast du ja auch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe.
3
2,318
1,246
3,071
10,139
3,071
2,318
10,139
die gkk hat einen auszahlungsrythmus von 28 Tagen fürs wochengeld, wird wohl auch für frühzeitiges wochengeld gelten
3,071
2,515
3,071
und ja es sind 28 Tagsätze!