Arbeitslos - vorläufige Bezugssperre - Schwanger

Hallo ihr.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit folgendem Thema:

Ich bin seit Juli arbeitslos (durch einvernehmliche Auflösung), allerdings schon mindestens seit Mai suchend, weil das Ende für mich absehbar war. Ich war mir auch sehr sicher, bald wieder was zu haben.
Entsprechend eifrig hab ich mich beworben. Da es bis jetzt aber nicht geklappt hat, war ich für mehrere Wochen zwischendurch sehr demotiviert.
Vermittlungsvorschläge kamen wenige, und das meiste davon unpassend (vereinbartes Stundenausmaß!).

Dann kam plötzlich einer, der passte - ich hab ihn gesehen und dann wieder komplett vergessen. Ja, wirklich.

Jetzt hat mich das AMS in Kenntnis gesetzt, dass mein Bezug vorläufig ab sofort (!) eingestellt wird, weil „offene Fragen“ bestehen. Es ist meine Nichtbewerbung auf diese eine Stelle angeführt.
Der Termin für die Klärung ist erst in einigen Wochen.

Kurz nach dieser Mitteilung hielt ich einen positiven Schwangerschaftstest in Händen. Die ärztliche Bestätigung steht noch aus.

1. Bin ich jetzt, da ich aktuell keine Leistung beziehe, überhaupt versichert? (Vom AMS noch keine Antwort)
2. Habe ich einen Anspruch auf Wochengeld?
3. Hat meine Schwangerschaft irgendeinen Einfluss auf das Feststellungsverfahren für meinen Bezugsanspruch?

Ich bin euch für informierte Hinweise, aber auch Erfahrungen in Zusammenhang mit dem AMS dankbar.

Kommentare

  • bearbeitet 5. 11. 2023, 18:25
    Musste Beitrag löschen. Bin heut nicht ganz bei mir 💐 sorry
    Polly_Pop
  • Danke. Stell dir vor, du wärst in der Situation.
    Außerdem weißt du nicht, was sonst in meinem Leben noch so passiert. Jedenfalls hab ich schon ein Kind und ich hab nicht nix zu tun.
  • @Polly_Pop Ja, war nicht richtig von mir. Bei uns stirbt wer und ich wollte mit irgendwem streiten.
  • @Polly_Pop 1. normal wenn das Geld gestrichen wird, ist man meines Wissens auch nicht mehr versichert leider.
    2. Also normal wenn man beim AMS gemeldet ist, bekommt man auch Wochengeld, ich kann dir nur leider jetzt nicht sagen, wie es mit der Unterbrechung des Bezuges aussieht.
    ich war damals in Ausbildung als ich schwanger wurde und habe auch Leistungen vom AMS bezogen, aber eben dennoch Wochengeld bekommen, allerdings war bei mir keine Unterbrechung, da ich ja ohnehin nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stand bzw. eben in Ausbildung war.
    3. kann ich dir leider nicht beantworten. 🙈
    Ich würd jedenfalls sobald die SS vom Arzt bestätigt ist, dem AMS umgehend bescheid geben .

    Hast du denn einen Partner oder stehst du jetzt quasi komplett ohne Geld da? (bitte nicht böse auffassen 🙈)
    Falls ein Partner vorhanden, würde ich eventuell gleich mal schauen, dass du dich vl einstweilen bei ihm mitversichern kannst, sofern möglich.

  • Ich würde auch beim AMS anrufen und fragen, oh du einen früheren Termin haben kannst. Erklär halt die Situation am Telefon. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man auch mit den Menschen beim AMS reden kann wenn man freundlich ist. Die sind ja auch keine Unmenschen dort.
    Ich könnte mir vorstellen (ist aber nur eine Vermutung, wissen tu ich es leider nicht genau), dass der Bezug jetzt eh sofort weiterläuft weil du ja plötzlich nicht mehr auf die selbe Weise vermittelbar bist wie vor der Schwangerschaft (weil es schwer wird, eine Stelle zu finden).
  • Ich würde auch sagen, Ruf beim AMS an. Ansonsten würde mir noch die Arbeiterkammer einfallen
  • Ich war auch schon beim AMS.
    Du bist verpflichtet dich auf Stellenangebote des AMS zu bewerben ansonsten bekommst du eine Bezugssperre.
    Dagegegen wirst nix mehr machen können, das Geld ist futsch.
    Soweit ich weiß gibt es eine Nachbarsicherung für 6 Wochen, das heißt ab dem Tag wo das AMS dich abmeldet bist du noch 6 Wochen krankenversichert. Sollte die Sperre länger dauern musst du Arzttermine privat bezahlen.
    Wochengeld solltest du kriegen.
    Polly_Pop
  • Auf der AMS Seite zu finden:
    "Sie sind auch krankenversichert, wenn Sie

    vorübergehend kein Geld von uns erhalten – etwa während einer Ausschlussfrist nach § 10 oder einer Sperrfrist nach § 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz."



    Deine Schwangerschaft ändert genau gar nix, wenn du meinst deswegen nicht vermittelbar zu sein musst dich abmelden, die Sperre rennt weiter wenn du dich nach der Karenz wieder anmeldest.!!
    Die Sperre ist ja berechtigt, daher wirst leider ein Pech haben und es aussitzen müssen, es sind ja nicht 6 weil du dann erst Termin hast, sondern weil das so die Regelung ist.
    Wenn das AMS anschließend bei fortgeschrittener Schwangerschaft der Meinung ist du bist nicht vermittelbar lassens dich eh in Ruhe 🤷😉
    Ich durfte bis zum Mutterschutz Bewerbung machen und vorstellen gehen. Das entscheidet halt dein Berater
  • Ich hab keine Vorschläge mehr bekommen, ab dem Zeitpunkt wos die Bestärigung hatten.
    Polly_Pop
  • Ich hab jetzt schon einige Telefonate mit AMS, AK und ÖGK hinter mir.
    Was ich bisher in Erfahrung gebracht habe:

    Die Bezugssperre ist mal auf 6 Wochen beschränkt, danach kann der Bezug (wenn ich meine Pflichten erfülle und Willen zeige) grundsätzlich weiterlaufen.

    In diesen 6 Wochen gibts immer eine Nachversicherung, also steht man in der Zeit auch nicht ohne da.

    Sollte die maximale Bezugsdauer erreicht sein, kann ich um Notstandshilfe ansuchen und wäre dann ebenfalls, halt über das Sozialamt, versichert. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht klappen (unwahrscheinlich), geht immer noch eine (meist beitragsfreie!) Mitversicherung beim Partner. Bei der BVA ist das meiner Erfahrung nach sehr unkompliziert. Wir hatten beim letzten Kind 12+2 Monate KBG-Bezug, ich war aber bis zum 23. Monat in Karenz, die Zeit ohne Bezug dann eben mitversichert.

    Die Schwangerschaft soll ich einfach melden, sobald sie ärztlich bestätigt ist (per Scan der ersten MKP-Seite.) Prinzipiell bin ich dann immer noch verpflichtet, mich weiter zu bewerben.

    In Bewerbungsgesprächen ist man laut AK nicht verpflichtet, eine Schwangerschaft zu erwähnen, mehr noch: Es könnte vom AMS sogar als Anstellungsvereitelung ausgelegt werden, wenn man es erwähnt.
    Das find ich sehr schwierig, ist ja schon eine Gewissensfrage. Und beliebt macht man sich auf die Art beim neuen Arbeitgeber natürlich auch nicht. Auch wenn der nicht beweisen kann, dass man es schon wusste.
    Es sei denn, man gibt eine SS-Bestätigung ab, die weiter zurück datiert als der erste Arbeitstag …

    Wochengeld kann in beiden Fällen bezogen werden: Ob man zum Antritt des Mutterschutzes Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht. Die Voraussetzungen für die Notstandshilfe sind prinzipiell auch die gleichen: Dass man dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht. Dabei wird berücksichtigt, ob man bereits Betreuungspflichten hat oder nicht.

    Schwieriger wird es mit Karenz und Kinderbetreuungsgeld:
    Bzgl Karenz weiß ich noch gar nichts, die AK vergibt da erst Termine 2-3 Monate vor Geburt! So wurde es mir heute am Telefon gesagt.
    Rechtlich gesehen hat man mangels Arbeitgeber halt keinen Karenzanspruch, also auch kein Recht auf Weiterbeschäftigung danach. Soweit, eh klar. Aber was das für den Partner bedeutet, wenn er 2-3 Monate in Karenz gehen möchte? Was für Modelle möglich sind?

    Zum KBG: Die einkommensabhängige Variante ist per se nicht möglich, wenn man nicht volle 6 Monate vor Mutterschutzantritt in Beschäftigung war. Für mich hieße das, ich müsste mit 1.12. einsteigen. Also eher unwahrscheinlich. Und no pressure …
    Das hat finanziell natürlich schon Auswirkungen.

    Beruhigt bin ich jetzt mal bzgl. Versicherung und Wochengeld. Wobei die Höhe des Wochengelds natürlich bei vorherigem Arbeitslosengeldbezug höher wäre, als wenn Notstandshilfe bezogen wurde.

    Info dazu noch: Wenn man krank ist, unbedingt vom Arzt krankschreiben lassen und dem AMS melden, denn diese Zeit ist dann von der maximalen Bezugsdauer ausgenommen.

    Wenig beruhigt bin ich noch wegen Karenz und KBG, aber letzten Endes muss man eh mit dem arbeiten, was man hat, und wenn man das Kind will, gibts auch keine Alternative. :)
    - Ich werde weitergraben.

    Ganz liebe Grüße an euch!
  • @Polly_Pop Du hast dann aber KBG Konto beantragen und bist in diesem Zeitraum weg vom AMS & auch versichert. Dein Partner müsste auch in Karenz gehen können. Ihr könnt auch das ea KBG beantragen, damit dein Partner dieses bekommt. Du erhältst dann jedoch nur die Sonderleistung fürs erste Jahr. Das ist von der Höhe das Konto in der 1-Jahresvariante. Davon muss man sich dann halt einen Teil zur Seite legen, wenn man länger daheim bleiben möchte. Aja und dann natürlich auch für den restlichen Zeitraum beim Partner mitversichern.

    Ich beziehe aktuell auch nur das Konto, weil ich ein Monat während der ersten Karenz in unbezahlten Urlaub war (während mein Mann in Karenz war). Zwischen den beiden Kids war ich zudem wieder 5 Monate arbeiten, aber falle trotzdem darum um. Ja das ist schei** & auch unfair, aber so ist halt das Leben 🙈 Wir kommen aber trotzdem gut über die Runden. Es gibt ja dann für den Partner auch doppelten Familienbonus +, Alleinverdienerabsetzbetrag (muss man sich halt vorher anschauen) & doppelte Kinderbeihilfe. Das Papamonat wird ab sofort auch viel besser vergütet. Vielleicht auch eine Option für euch ;-)
    Polly_Pop
  • Vielleicht noch relevant: Dein Wochengeld wird wahrscheinlich auch von den drei letzten Monaten vor Antritt in den Mutterschutz berechnet. Also nur aufpassen, dass die Zeit der Sperre da nicht hineinfällt.

    Aja und die Aussage, dass du die Schwangerschaft im Bewerbungsprozess nicht erwähnen sollst, finde ich auch etwas schwierig. Das ist ja dem Arbeitgeber auch unfair gegenüber. Aber am besten sprichst du diesbezüglich dann mit deinem AMS Berater sobald du ihm die Schwangerschafts-Bestätigung übermittelt hast. Vermutlich werden sie dir eh keine Vermittlungsvorschläge mehr übermitteln. Alles Gute!
  • Ich kenne Leute, die einfach in den Krankenstand gehen, bevor sie in die Notstandshilfe kommen würden 🙈 also immer wieder Krankenstand vermutlich, aber ich weiß nicht ob sich das auf das kbg-Konto auswirken würde.
  • Ich kenne Leute, die einfach in den Krankenstand gehen, bevor sie in die Notstandshilfe kommen würden 🙈 also immer wieder Krankenstand vermutlich

    Braucht man halt auch einen Arzt der mitspielt.
  • @andrea_86 Ja das auf jeden Fall, aber ich hab es schon von so vielen gehört. Find es nicht in Ordnung, aber gibt es leider sehr oft 🙈
  • Ja nur ewig geht das nicht. Aus welchem Grund soll man immer wieder in Krankenstand gehen? Irgendwann wird man dann zum Amtsarzt geschickt und der schreibt dich ab vom Krankenstand.
  • Wenn man zwischenzeitlich nicht im Krankenstand ist ein paar Tage geht das scheinbar 🫠
  • „Es gibt ja dann für den Partner auch doppelten Familienbonus +, Alleinverdienerabsetzbetrag (muss man sich halt vorher anschauen); doppelte Kinderbeihilfe. Das Papamonat wird ab sofort auch viel besser vergütet. Vielleicht auch eine Option für euch ;-)“

    Danke. Muss ich mir anschauen! Das Infopaket der AK ist schon unterwegs zu uns. Beim letzten Mal war der Papamonat für uns - ich kann’s nicht anders sagen - völlig unbrauchbar. Aber Hauptsache medial präsentiert, als wärs der größte familienpolitische Wurf aller Zeiten.
    MamaLama
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    Ich würde auch beim AMS anrufen und fragen, oh du einen früheren Termin haben kannst. Erklär halt die Situation am Telefon. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man auch mit den Menschen beim AMS reden kann wenn man freundlich ist. Die sind ja auch keine Unmenschen dort.
    Ich könnte mir vorstellen (ist aber nur eine Vermutung, wissen tu ich es leider nicht genau), dass der Bezug jetzt eh sofort weiterläuft weil du ja plötzlich nicht mehr auf die selbe Weise vermittelbar bist wie vor der Schwangerschaft (weil es schwer wird, eine Stelle zu finden).

    Ich bin eher froh, dass der Termin so weit in der Zukunft liegt, dass ich mich mental und anders drauf vorbereiten kann.
    Auf die Art bekomme ich v.a. auch meine Schwangerschaft noch VOR dem AMS-Termin bestätigt (gehe erst nächste Woche zum Gyn), und man kann dann schon auf Basis dieser neuen (bestätigten) Fakten reden und es ist kein wenn, dann … mehr.
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