Karenz mit zwei Versicherungsträgern

Hallo, nach langen herumtelefonieren ( SVS, GKK, Finanzamt...) probiere ich hier mein Glück, evtl wsr oder ist jemand in der selben Situation.
Ich bin Angestellt ( NÖ GKK) und auch selbstständig ( SVS).
Jetzt frage ich mich wie eine reibungslose Karenz funktioniert.
Soweit ich herausbekommen konnte, muss ich bei beiden Versicherungen das Wochengeld beantragen. Und dann nur bei einer Versicherung das Karenzgeld.

Es ist so dass ich zb im Falle einer Kündigung kein Arbeitslosengeld bekommen würde, da ich auch selbstständig bin ( obwohl ich von meinem Angestellten Gehalt lebe) will nur vermeiden dass ich zb karenz bei der GKK bin, und dann heissts ich sei ja selbstständig und muss das karenzgeld zurück zahlen 🤷‍♀️.
Selbstständig bin ich in der Landwirtschaft, da wird das Einkommen nach dem Einheitswert der Fläche berechnet, und nicht nach dem tatsächlichen Einkommen ( dh selbst bei ganz geringem Einkommen, zählt trotzdem der Einheitswert)

Ich hoffe jemand hatte schon so einen ähnlichen Fall, vielen Dank!

Kommentare

  • sulmtalersulmtaler

    478

    bearbeitet 6. März, 08:51
    @AprilDezMama Ich hab genau diese Situation. Bin angestellt ÖGK und bei der SVS über die Landwirtschaft und gerade mit der 2. Tochter in Karenz.

    Ich hab bei beiden Wochengeld erhalten und angesucht. ÖGK musst du nur einmal machen und wird monatlich ausbezahlt. SVS kannst du nur im Nachhinein ansuchen bzw. gibt's da Teilabschnitte, die ausbezahlt werden, falls du das Geld früher willst (bei mir 1 Betrag vom vorzeitigen Mutterschutz bis regulären Mutterschutz / vom regulären Mutterschutz bis Geburt / Geburt bis Ende der Schutzfrist).

    Kinderbetreuungsgeld hab ich bei der ÖGK angesucht und den Wochengeldbescheid der SVS angehängt (wird bei einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld dazugezählt).

    Bei der einkommensabhängigen Variante musst du aufpassen wegen dem Zuverdienst über die Landwirtschaft. Unser Einheitswert ist nicht so hoch und ich komm nicht über die Grenze. Da hab ich auch irgendwo die genau Berechnung, falls du das brauchst, könnte ich nachschauen.

    Und Arbeitslosengeld über das Angestelltenverhältnis gibt es soweit ich weiß schon, auch wenn du doppelt versichert bist. Ich glaub das wurde geändert. Unsere Landwirtschaft ist z.B. so klein - wie könnten nicht einmal ansatzweise davon leben. Und in die Arbeitslosenversicherung zahl ich ja auch ein! Es reicht eh schon doppelt in die Sozialversicherung einzuzahlen. 😄
    Astridh
  • @sulmtaler danke! Das hilft mir jetzt schon weiter, irgendwie hab ich auch den Eindruck keiner kennt sich aus und man wird nur weiter geleitet..

    Bzgl Arbeitslosengeld- das hat mich auch immer beschäftigt, ich zahle ja ein, aber im Falle des Falles hab ich dann nix davon..

    Dh wenn ich das Einkommensabhänguge Modell nehme, kann ich nicht auch in der Landwirtschaft in karenz gehen ( weil ich bin ja mit dem einheitswert über der zuverdiehner Grenze...)

    Wenn du mir das schicken kannst ( gern auch pn) wäre das super...

    Ich würde gerne das gehaltsabhängige Modell des Angestellten Gehalts nehmen, und 2 Jahre karenz .
    Ist dann auch kein problem denn wir sind eine Gesellschaft aus 3 Personen, also die kommen auch 2 jahre ohne mich klar 😉
  • @AprilDezMama Hab dir eine PN geschickt! 🙂
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