Hallo ihr lieben.
Sry für den langen Text vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen. Unsere Tochter kam am 25.10.22 zur Welt, habe mich dafür entschieden das pauschale Kbggeld Konto für 23 Monate zu beziehen also bis 01.09.24
Bin jetzt mit dem zweiten Kind schwanger, das heißt nach Ablauf meiner karenz ist der Termin also am 26.09.24. Nun meine Frage steht mir Wochengeld zu, Habe vor der ersten schwangerschaft noch gearbeitet und ganz normal wochengeld erhalten ? ist sonst noch etwas zu berücksichtigen wenn ich das offiziell dem Arbeitgeber melde?
Kommentare
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Kanns dir aber nur aus der Sicht "arbeitssuchend" sagen.
Bei mir war das Wochengeld in der Höhe vom pauschalen Tagsatz.
Du musst nur die Verkürzung rechtzeitig beantragen wegen der Fristen. Die Karenz muss an dem Tag enden (lieber ein oder zwei Tage später) an dem der Muschu beginnt. Der Übergang muss nahtlos sein sonst gibts kein Wochengeld.
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Du schreibst, dass deine Karenz mit 01.09.24 endet. Geburtstermin ist der 26.09.24 - Mutterschutzbeginn demnach der 01.08.24?
Du hast da die Möglichkeit mit deinem Arbeitgeber die 1. Karenz mit 31.07.24 vorzeitig zu beenden und mit 01.08.24 eine neue Karenz zu beginnen.
Der beste Ansprechpartner für das ist die AK!
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Hab ich noch nie gehört
Hab mir immer gedacht, man beendet seine Karenz einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, und dann normal Mutterschutz, und nach der Geburt wieder Karenzmeldung
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867346&portal=oegkportal
Lg & alles gute