Ich habe gerade erfahren, dass es die Möglichkeit gibt, dass Arbeitgeber zu Betreuungskosten beitragen könnte.
Nun steht in der Erläuterung der Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des
Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung
ist, dass dem Arbeitnehmer selbst für das
betroffene Kind mehr als 6 Monate im
Kalenderjahr die Familienbeihilfe samt dem
Kinderabsetzbetrag zusteht.
Wir sind verheiratet im selben Haushalt. Die Familienbeihilfe kriege allerdings ich.
Heißt das, mein Mann hat keinen Anspruch auf diesen Zuschuss? Oder ist es etwas anderes "wer Anspruch hat" und "wem es ausgehändigt wird" ?
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https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.450233.html#:~:text=Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben,zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
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