Geringfügig beschäftigte Selbstversicherte (nur bei Selbstversicherung nach § 19a ASVG) erhalten einen Fixbetrag in Höhe von 8,45 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2013).
Hast du dich selbstversichert während der geringfügigen Beschäftigung?
Wenn ja dann hast du einen tagsatz von 8.45 - da gibts nicht viel zum ausrechnen (tagsatz mal 30 für ein Monat)
Warst du nicht selbstversichert hast du keinen Anspruch auf wochengeld, oder warst du nebenbei arbeitslos? Oder mehrfach geringfügig beschäftigt?
wenn es sich bei dir das Wochengeld der geringfüg. Selbstversicherung in der Nachfrist ausgegangen ist, erhältst du je nachdem wie viele Tage ein Monat hat (für 2013):
Betrag x Tage =Auszahlung in Euro:
8,45 x 28 = 236,6
8,45 x 29 = 245,05
8,45 x 30 = 253,5
8,45 x 31 = 261,95
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
10,139
232
10,139
Wenn ja dann hast du einen tagsatz von 8.45 - da gibts nicht viel zum ausrechnen (tagsatz mal 30 für ein Monat)
Warst du nicht selbstversichert hast du keinen Anspruch auf wochengeld, oder warst du nebenbei arbeitslos? Oder mehrfach geringfügig beschäftigt?
653
wenn es sich bei dir das Wochengeld der geringfüg. Selbstversicherung in der Nachfrist ausgegangen ist, erhältst du je nachdem wie viele Tage ein Monat hat (für 2013):
Betrag x Tage =Auszahlung in Euro:
8,45 x 28 = 236,6
8,45 x 29 = 245,05
8,45 x 30 = 253,5
8,45 x 31 = 261,95