Selbständig werden während Karenz?

Hallo!

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ich bin momentan im Karenz bis Anfang 2025 (1 Jahr) - bin in einem Betrieb angestellt. Ich würde gerne die Karenzzeit auch ausnutzten um etwas für mir zu aufbauen, der Plan ist etwas (ein Projekt welche ich schon seit Monate entwickle) zu gründen.
Projekt sollte im September/Oktober "live" sein.

Ich habe schon WKO kontaktier, leider habe ich nicht wirklich eine Antwort bekommen außer ein "hier ist ein Webinar" und ein "Der Arbeitgeber muss es zustimmen", tja danke...

Stimmt das mit dem Arbeitgeber? Er muss mein Projekt/Gründung zustimmen? Wird den Arbeitgeber über meine Gründung informiert?

Muss ich auf etwas beachten bei Gründung da ich im Karenz bin? Wie ist es steuerlich, wenn ich eig. nichts verdiene durch den Projekt bis Oktober/November?

Vielen Dank im Voraus für alle Tipps!

Lg

Kommentare

  • @dina0511 bei mir steht im Dienstvertrag, dass ich Nebenbeschäftigungen meinem Arbeitgeber melden muss. Glaub das ist eh standardmäßig in fast allen Dienstverträgen drin. Nehm mal an, dass dein Arbeitgeber damit kein Problem haben wird, außer es ist sehr ähnlich zu deiner Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber.
    Beim Kinderbetreuungsgeld musst du aufpassen, dass du nicht über die Zuverdienstgrenze kommst. Steuerlich würd ich mich bei der WKO oder einem Steuerberater informieren.
  • @Vivi_09 ich habe nochmals mein Vertrag durchgelesen, und bei mir steht sowas nicht. :o Außerdem hat mein Projekt nichts mit der Branche zu tun, in der ich derzeit arbeite..
    Ich werde mich nochmal bei WKO bzgl. Steuer melden - ich hoffe, dieses Mal bekomme ich eine richtige Antwort :D
  • @dina0511 eventuell steht es auch in deinem.KV drinnen und nicht im Dienstvertrag selber. Kenn das aber auch so, dass Nebenbeschäftigungen egal ob selbstständig oder woanders gemeldet werden muss.
  • @dina0511 ich kenne das auch so, dass man es dem AG melden muss und dieser zustimmen muss. Ich hab dann einen Zusatz, zu meinem Vertrag bekommen damals wo genau drin stand, bei welchem Unternehmen ich zusätzlich noch beschäftigt bin und das die Zustimmung vom AG ausdrücklich nur für dieses Unternehmen besteht.
  • Während der Karenz kann der Dienstnehmer machen was er will. Auch ein anderes Beschäftigungsverhältnis darf angenommen werden.

    Allerdings nach Ende der Karenz nicht mehr und dort ist eine Tätigkeit meist genehmigungspflichtig, sofern das im Dienstvertrag geregelt ist. Unterschieden werden muss noch zwischen Dienstverhältnis oder Selbstständigkeit. Ich kenne viele Dienstverträge die nur ein anderes Dienstverhältnis genehmigt haben möchten.
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