Anspruchsvorraussetzungen eakbg

Hallo,

ich habe eine Frage wie der Text auf der Seite des Ministeriums zu verstehen ist. Ich habe schon bei der AK angerufen und der Berater war sich leider auch nicht so ganz sicher...

Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt werden. In diesen 182 Kalendertagen darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechungen dar.


Der Berater meinte, dass ich einen Jobwechsel haben kann, der nicht länger als 14 Tage dauert, aber in dieser Zeit dürfte ich mich nicht beim AMS melden bzw. Arbeitslosengeld beziehen.

Ich hätte es auch so verstanden. Hat jemand schon Erfahrung gemacht?

Kommentare

  • Hab keine Erfahrung damit, würde es aber genauso sehen wie der AK Berater. Ich würde an deiner Stelle, um sicher zu gehen bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger nachfragen. Das ist im Normalfall die Krankenkasse von deinem Bezirk. Also jene Stelle, die dann auch für die Auszahlung zuständig ist.
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