Wie lange bleibt ihr in Karenz?

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Kommentare

  • ich entscheide mich auch für das 20 Modell (:
    will ja für mein Mausi da sein die ersten Schritte, Worte,......miterleben (:
  • Was ich eigentlich gar nicht weiss sind die Beträge vom kbg brutto oder netto?
  • Netto @cora86 ist wie ams Geld steuerfreier bezug
  • bearbeitet 30. 03. 2013, 10:23
    Man kann auf 2,5 Jahre verlängern, wenn der DG einverstanden ist! Das hat nichts mit dem KBG zu tun! Die Variante vom KBG kann man nicht mehr ändern! Elternteilzeit ist wieder was anderes.
  • bearbeitet 30. 03. 2013, 10:19
    claudsch1980 schrieb:
    na sie will ja scheinbar eh nicht das kbg verlängern sondern die Karenzzeit ... Hat bei uns wer in der Firma mal gemacht, was möchtest wissen @xxxisabellaxxx

    Ja, soweit ich jetzt weis muss ich einen Brief an meinen AG weiterleiten, wo drinn steht dass ich die Karenz von 2 Jahren auf 2,5 Jahre verlängern will, und dass sie mich in der Zeit nicht kündigen. Ich habe ja das Modell 30+, somit hätte ich in der Zeit sowieso weiterhin Geld. Meine Fragen, kann ich das jetzt schon meinen AG sagen? Wenn er einverstanden ist, muss ich das dann sonst noch wem melden??

  • Klar kannst du das jetzt schon melden, jederzeit bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen karenzende.
    Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
    Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
    Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...
  • Der AG muss über 2 Jahre nicht damit einverstanden sein ;) und Geld gibts keines mehr weil wenn du 30+ nimmst bekommstdu aufs monat weniger wie 20+ sonst würdest du ja zuviel bekommen
  • claudsch1980 schrieb:
    Klar kannst du das jetzt schon melden, jederzeit bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen karenzende.
    Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
    Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
    Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...
    Ja das hab ich gelesen, dass man keinen kündigungsschutz hat, aber wenn wir das festhalten, dass er mich nicht kündigen darf, wäre ich schon gesichert!??
    Danke, hab so einen Brief gefunden :)
    @favole du verwechselst da jz was.... Wir reden über freiwille karenzverlängerung von 2 auf 2,5 jahre! Ich bekomme 30 monate lang mein kbg!!!
  • claudsch1980 schrieb:
    Klar kannst du das jetzt schon melden, jederzeit bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen karenzende.
    Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
    Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
    Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...

    Ach ja, muss ich das persönlich machen oder kann ich den brief auch faxen??? Da unser personalbüro in wien ist.
  • Ich denk im Normalfall ist keine Firma dagegen weil nehmen müssen's dich so oder so und wann ist auch schon egal ;)
  • Ich hoffe es! Habe nämlich keine betreuung für nico.
  • Ich denke nicht das es ein Problem gibt ;)
  • Hoffentlich...! :)
  • Kannst auch faxen oder eingeschrieben schicken, mit deinem Abteilungsleiter (oder vorgesetzten halt vorher am Telefon klären) dann geht sicher nix schief :-)
  • @Favole nach den 2 Jahren ist das eine Kulanzsache mit dem Dienstgeber... "da muss er einen nicht mehr nehmen...."
    Favole schrieb:
    Ich denk im Normalfall ist keine Firma dagegen weil nehmen müssen's dich so oder so und wann ist auch schon egal ;)

  • Na ich werd mal anrufen nächste Woche und dann schick ich ihnen den Brief ;)

    Danke :)
  • @xxxisabellaxxx : alles Gute, dass es klappt!

    Frist: keine, die AK empfiehlt, spätestens diesen Antrag zu stellen, wie Du selbst halt Kündigungsfrist hast (1 Monat bzw. 6 Wochen oder mehr) - 3 Monate gelten hier nicht mehr;

    "Eine Karenz nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz ist ein einseitig gestaltbarer Rechtsanspruch. Während der Karenz kann ein Mal eine Verlängerung erfolgen. Die Verlängerung ist längstens 3 Monate vor dem ursprünglich mitgeteilten Ende zu melden. Die gesetzliche Karenz kann aber max. bis zum 2. Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Die Arbeit ist daher spätestens am 2. Geburtstag des Kindes wieder aufzunehmen!

    Soll die Karenz über das gesetzliche Ausmaß hinaus verlängert werden bzw. erst nach dem 2. Geburtstag eine Freistellung erfolgen, ist dies nur nach vorheriger Einigung mit dem/der Arbeitgeber/-in möglich. Da es sich um einen freie Vereinbarung handelt, ist keine Frist zur Verlängerung vorgesehen. Es ist aber ratsam, die Verlängerung so rechtzeitig zu beantragen, dass eventuell noch ein Austritt während der gesetzlichen Karenz erklärt werden kann bzw. im Fall der Ablehnung einer Karenz die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen Karenz möglich ist." Quelle: AK

  • Es ist aber ratsam, die Verlängerung so rechtzeitig zu beantragen, dass eventuell noch ein Austritt während der gesetzlichen Karenz erklärt werden kann bzw. im Fall der Ablehnung einer Karenz die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen Karenz möglich ist."

    Was ist damit genau gemeint??? :/
  • Also ich hab das 30+Modell gewählt. Bleib 2 Jahre in Karenz, und 1 Jahr hab ich um "Sonderurlaub zu Erziehung" angesucht. Das erfahre ich aber erst, ob es bewilligt wird.
  • @xxxisabellaxxx
    Das heißt dass du mal in deinem vertrag schaun sollst welche Kündigungsfrist du hättest, denn wenn die Firma deine karenz nicht verlängert und du niemanden für die Betreuung findest wirst du vielleicht kündigen müssen und damit sich das im Notfall noch ausgeht (du also nicht arbeiten musst) musst du das in der Zeit miteinplanen.
  • achso danke :)
  • Wusste nicht wohin mit der Frage..stell sie mal hier :-)
    Ich werd die Variante 20 nehmen und wollte fragen wie es dan mit der Arbeit ausschaut.. also ob ich mir mit den Dienstgeber ausmachen kann wie ich arbeite und wie viel Stunden...geringfügig auch??
  • @mikkii meinst du nach der karenz oder zusätzlich??
  • Nach der Karenz :-) @claudsch1980
  • @mikkii wie lang warst du vorher dort beschäftigt? Und wieviele Mitarbeiter habt ihr?
    Je nach dem kannst du elternteilzeit vereinbaren bevor du zurück kommst
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 6. 04. 2013, 17:05
    @claudsch1980 Also es werden bald 3 Jahre, noch bevor ich in den Mutterschutz geh:)
    In unserer Filiale sind wir grad 6 Leute mit mir ..
  • Na bei den beschäftigten gehts nicht um die Filiale sondern um den ganzen betrieb, da müsst ihr mehr als 20 sein... Und die 3 Jahre sind perfekt :-)
    Somit würde dir elternteilzeit nach karenz zustehen und somit Kündigungsschutz bist zum 4. Geburtstag
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 6. 04. 2013, 17:29
    Ohhh okk... da sind wir sicher drüber :-)
    Danke dir...das heisst ich könnte mir selber alles aussuchen?
    @claudsch1980
  • Wie is es mit karenzmodel 30+ muss der vater es nehmen und wenn ja darf er geringfühig nur arbeiten??
    Kann mich mein chef in dieses karenzmodel kündigen ?
    Danke
  • @mikkii grundsätzlich ja! Die Firma kann dir aber trotzdem einem Gegenvorschlag machen, also rein fürs Klima in der Firma wär es natürlich besser sich vorab mit dem Chef zu besprechen ;-)
  • @georgia wie wollt ihr die karenz denn aufteilen? Also du und dein Mann? Wer geht wie lang?
  • Ja ich 30 mon zu erst
  • @mikkii schau mal hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-14764.html
    da steht alles zum Thema Elternteilzeit, Anspruch, Fristen, Laufzeit, Rechte und Pflichten :-)
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 6. 04. 2013, 17:42
    @georgia wenn du volle 30 Monate gehst muss dich dein Arbeitgeber nicht zurück nehmen da die arbeitsrechtliche Karenz nur 2 Jahre dauert.
    Du kannst ja das 30 Monate Kinderbetreuungsgeld wählen und trotzdem nach 2 Jahren arbeiten gehen (zb Elternteilzeit wenn die Voraussetzungen zutreffen) du musst dann nur auf deine individuelle Zuverdienstgrenze aufpassen und dein Mann kann nicht zeitgleich wenn du in Elternteilzeit bist in Karenz sein (für das gleiche Kind)
  • Und was is mit mein mann ?? Er muss gering arbeiten die 6 mon??
  • Vielen Dankk...ja besprechen werden wir das sowieso :-)
    Daaanke für den Link
  • @georgia wenn er rechtzeitig karenz bei seinem chef meldet muss er nicht arbeiten gehen in dieser zeit (seine 6 Monate)
  • Aber er darf gering arbeiten ?
  • Ja er darf gering arbeiten wir nehmen 20+4 und er geht auch die 4 monate nebenbei arbeiten
  • Ok super :) danke
  • KLar darf er, nur eben auf die zuverdienstgrenze aufpassen!
  • Ja verstehe .mein chef kann mich aber nicht in diese 30 mon kündigen oder doch ?
  • Er muss dich nicht zurück nehmen da du nur bis zu maximal 2 Jahre den Schutz hast (also 24 Monate) ... Du kannst es aber mit ihm vereinbaren, muss er aber nicht damit einverstanden sein.
  • ich nehm die 15+3, geh aber ab november wieder geringfügig. zuverdienstgrenze dabei is laut der nögkk 16.200 euro, drum werd ich ab jänner wahrscheinlich auch wieder halbtags gehen.
  • Ok passt,nein ich suche mir was anderes :)
  • ja, nach Kinderbetreuungsgeld sind es 16.200

    aber nach arbeitsrechtlicher Karenz nur Geringfügigkeit (mit Ausnahmen) - falls dir der Kündigungsschutz wichtig ist...
    mijo schrieb:
    ich nehm die 15+3, geh aber ab november wieder geringfügig. zuverdienstgrenze dabei is laut der nögkk 16.200 euro, drum werd ich ab jänner wahrscheinlich auch wieder halbtags gehen.

  • bin quasi selbstständig :)
  • Bekomme ich dann die 30 mon bezahlt oder weniger ?
  • @georgia wenn du das Modell 30 wählst bekommst du bis zum 30.lebensmonat des Kindes das kinderbetreuungsgeld, solang du beim arbeiten nicht über die zuverdienstgrenze kommst
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