Man kann auf 2,5 Jahre verlängern, wenn der DG einverstanden ist! Das hat nichts mit dem KBG zu tun! Die Variante vom KBG kann man nicht mehr ändern! Elternteilzeit ist wieder was anderes.
na sie will ja scheinbar eh nicht das kbg verlängern sondern die Karenzzeit ... Hat bei uns wer in der Firma mal gemacht, was möchtest wissen @xxxisabellaxxx
Ja, soweit ich jetzt weis muss ich einen Brief an meinen AG weiterleiten, wo drinn steht dass ich die Karenz von 2 Jahren auf 2,5 Jahre verlängern will, und dass sie mich in der Zeit nicht kündigen. Ich habe ja das Modell 30+, somit hätte ich in der Zeit sowieso weiterhin Geld. Meine Fragen, kann ich das jetzt schon meinen AG sagen? Wenn er einverstanden ist, muss ich das dann sonst noch wem melden??
Klar kannst du das jetzt schon melden, jederzeit bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen karenzende.
Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...
Der AG muss über 2 Jahre nicht damit einverstanden sein und Geld gibts keines mehr weil wenn du 30+ nimmst bekommstdu aufs monat weniger wie 20+ sonst würdest du ja zuviel bekommen
Klar kannst du das jetzt schon melden, jederzeit bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen karenzende.
Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...
Ja das hab ich gelesen, dass man keinen kündigungsschutz hat, aber wenn wir das festhalten, dass er mich nicht kündigen darf, wäre ich schon gesichert!??
Danke, hab so einen Brief gefunden @favole du verwechselst da jz was.... Wir reden über freiwille karenzverlängerung von 2 auf 2,5 jahre! Ich bekomme 30 monate lang mein kbg!!!
Klar kannst du das jetzt schon melden, jederzeit bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen karenzende.
Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...
Ach ja, muss ich das persönlich machen oder kann ich den brief auch faxen??? Da unser personalbüro in wien ist.
Kannst auch faxen oder eingeschrieben schicken, mit deinem Abteilungsleiter (oder vorgesetzten halt vorher am Telefon klären) dann geht sicher nix schief :-)
Frist: keine, die AK empfiehlt, spätestens diesen Antrag zu stellen, wie Du selbst halt Kündigungsfrist hast (1 Monat bzw. 6 Wochen oder mehr) - 3 Monate gelten hier nicht mehr;
"Eine Karenz nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz ist ein einseitig gestaltbarer Rechtsanspruch. Während der Karenz kann ein Mal eine Verlängerung erfolgen. Die Verlängerung ist längstens 3 Monate vor dem ursprünglich mitgeteilten Ende zu melden. Die gesetzliche Karenz kann aber max. bis zum 2. Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Die Arbeit ist daher spätestens am 2. Geburtstag des Kindes wieder aufzunehmen!
Soll die Karenz über das gesetzliche Ausmaß hinaus verlängert werden bzw. erst nach dem 2. Geburtstag eine Freistellung erfolgen, ist dies nur nach vorheriger Einigung mit dem/der Arbeitgeber/-in möglich. Da es sich um einen freie Vereinbarung handelt, ist keine Frist zur Verlängerung vorgesehen. Es ist aber ratsam, die Verlängerung so rechtzeitig zu beantragen, dass eventuell noch ein Austritt während der gesetzlichen Karenz erklärt werden kann bzw. im Fall der Ablehnung einer Karenz die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen Karenz möglich ist." Quelle: AK
Es ist aber ratsam, die Verlängerung so rechtzeitig zu beantragen, dass eventuell noch ein Austritt während der gesetzlichen Karenz erklärt werden kann bzw. im Fall der Ablehnung einer Karenz die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen Karenz möglich ist."
Also ich hab das 30+Modell gewählt. Bleib 2 Jahre in Karenz, und 1 Jahr hab ich um "Sonderurlaub zu Erziehung" angesucht. Das erfahre ich aber erst, ob es bewilligt wird.
@xxxisabellaxxx
Das heißt dass du mal in deinem vertrag schaun sollst welche Kündigungsfrist du hättest, denn wenn die Firma deine karenz nicht verlängert und du niemanden für die Betreuung findest wirst du vielleicht kündigen müssen und damit sich das im Notfall noch ausgeht (du also nicht arbeiten musst) musst du das in der Zeit miteinplanen.
Wusste nicht wohin mit der Frage..stell sie mal hier :-)
Ich werd die Variante 20 nehmen und wollte fragen wie es dan mit der Arbeit ausschaut.. also ob ich mir mit den Dienstgeber ausmachen kann wie ich arbeite und wie viel Stunden...geringfügig auch??
@mikkii wie lang warst du vorher dort beschäftigt? Und wieviele Mitarbeiter habt ihr?
Je nach dem kannst du elternteilzeit vereinbaren bevor du zurück kommst
Na bei den beschäftigten gehts nicht um die Filiale sondern um den ganzen betrieb, da müsst ihr mehr als 20 sein... Und die 3 Jahre sind perfekt :-)
Somit würde dir elternteilzeit nach karenz zustehen und somit Kündigungsschutz bist zum 4. Geburtstag
Wie is es mit karenzmodel 30+ muss der vater es nehmen und wenn ja darf er geringfühig nur arbeiten??
Kann mich mein chef in dieses karenzmodel kündigen ?
Danke
@mikkii grundsätzlich ja! Die Firma kann dir aber trotzdem einem Gegenvorschlag machen, also rein fürs Klima in der Firma wär es natürlich besser sich vorab mit dem Chef zu besprechen ;-)
@georgia wenn du volle 30 Monate gehst muss dich dein Arbeitgeber nicht zurück nehmen da die arbeitsrechtliche Karenz nur 2 Jahre dauert.
Du kannst ja das 30 Monate Kinderbetreuungsgeld wählen und trotzdem nach 2 Jahren arbeiten gehen (zb Elternteilzeit wenn die Voraussetzungen zutreffen) du musst dann nur auf deine individuelle Zuverdienstgrenze aufpassen und dein Mann kann nicht zeitgleich wenn du in Elternteilzeit bist in Karenz sein (für das gleiche Kind)
Er muss dich nicht zurück nehmen da du nur bis zu maximal 2 Jahre den Schutz hast (also 24 Monate) ... Du kannst es aber mit ihm vereinbaren, muss er aber nicht damit einverstanden sein.
ich nehm die 15+3, geh aber ab november wieder geringfügig. zuverdienstgrenze dabei is laut der nögkk 16.200 euro, drum werd ich ab jänner wahrscheinlich auch wieder halbtags gehen.
ich nehm die 15+3, geh aber ab november wieder geringfügig. zuverdienstgrenze dabei is laut der nögkk 16.200 euro, drum werd ich ab jänner wahrscheinlich auch wieder halbtags gehen.
@georgia wenn du das Modell 30 wählst bekommst du bis zum 30.lebensmonat des Kindes das kinderbetreuungsgeld, solang du beim arbeiten nicht über die zuverdienstgrenze kommst
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Kommentare
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will ja für mein Mausi da sein die ersten Schritte, Worte,......miterleben (:
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Ja, soweit ich jetzt weis muss ich einen Brief an meinen AG weiterleiten, wo drinn steht dass ich die Karenz von 2 Jahren auf 2,5 Jahre verlängern will, und dass sie mich in der Zeit nicht kündigen. Ich habe ja das Modell 30+, somit hätte ich in der Zeit sowieso weiterhin Geld. Meine Fragen, kann ich das jetzt schon meinen AG sagen? Wenn er einverstanden ist, muss ich das dann sonst noch wem melden??
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Wenn er damit einverstanden ist musst du das sonst keinem melden.
Den Kündigungsschutz hast du allerdings nicht mehr :-(
Hast du schon auf der ak Seite geschaut? Da gibts möglicherweise so mustervereinvarungen dafür...
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Danke, hab so einen Brief gefunden
@favole du verwechselst da jz was.... Wir reden über freiwille karenzverlängerung von 2 auf 2,5 jahre! Ich bekomme 30 monate lang mein kbg!!!
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Ach ja, muss ich das persönlich machen oder kann ich den brief auch faxen??? Da unser personalbüro in wien ist.
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Frist: keine, die AK empfiehlt, spätestens diesen Antrag zu stellen, wie Du selbst halt Kündigungsfrist hast (1 Monat bzw. 6 Wochen oder mehr) - 3 Monate gelten hier nicht mehr;
"Eine Karenz nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz ist ein einseitig gestaltbarer Rechtsanspruch. Während der Karenz kann ein Mal eine Verlängerung erfolgen. Die Verlängerung ist längstens 3 Monate vor dem ursprünglich mitgeteilten Ende zu melden. Die gesetzliche Karenz kann aber max. bis zum 2. Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Die Arbeit ist daher spätestens am 2. Geburtstag des Kindes wieder aufzunehmen!
Soll die Karenz über das gesetzliche Ausmaß hinaus verlängert werden bzw. erst nach dem 2. Geburtstag eine Freistellung erfolgen, ist dies nur nach vorheriger Einigung mit dem/der Arbeitgeber/-in möglich. Da es sich um einen freie Vereinbarung handelt, ist keine Frist zur Verlängerung vorgesehen. Es ist aber ratsam, die Verlängerung so rechtzeitig zu beantragen, dass eventuell noch ein Austritt während der gesetzlichen Karenz erklärt werden kann bzw. im Fall der Ablehnung einer Karenz die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen Karenz möglich ist." Quelle: AK
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Es ist aber ratsam, die Verlängerung so rechtzeitig zu beantragen, dass eventuell noch ein Austritt während der gesetzlichen Karenz erklärt werden kann bzw. im Fall der Ablehnung einer Karenz die Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende der gesetzlichen Karenz möglich ist."
Was ist damit genau gemeint???
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Das heißt dass du mal in deinem vertrag schaun sollst welche Kündigungsfrist du hättest, denn wenn die Firma deine karenz nicht verlängert und du niemanden für die Betreuung findest wirst du vielleicht kündigen müssen und damit sich das im Notfall noch ausgeht (du also nicht arbeiten musst) musst du das in der Zeit miteinplanen.
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Ich werd die Variante 20 nehmen und wollte fragen wie es dan mit der Arbeit ausschaut.. also ob ich mir mit den Dienstgeber ausmachen kann wie ich arbeite und wie viel Stunden...geringfügig auch??
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Je nach dem kannst du elternteilzeit vereinbaren bevor du zurück kommst
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In unserer Filiale sind wir grad 6 Leute mit mir ..
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Somit würde dir elternteilzeit nach karenz zustehen und somit Kündigungsschutz bist zum 4. Geburtstag
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Danke dir...das heisst ich könnte mir selber alles aussuchen?
@claudsch1980
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Kann mich mein chef in dieses karenzmodel kündigen ?
Danke
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da steht alles zum Thema Elternteilzeit, Anspruch, Fristen, Laufzeit, Rechte und Pflichten :-)
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Du kannst ja das 30 Monate Kinderbetreuungsgeld wählen und trotzdem nach 2 Jahren arbeiten gehen (zb Elternteilzeit wenn die Voraussetzungen zutreffen) du musst dann nur auf deine individuelle Zuverdienstgrenze aufpassen und dein Mann kann nicht zeitgleich wenn du in Elternteilzeit bist in Karenz sein (für das gleiche Kind)
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Daaanke für den Link
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aber nach arbeitsrechtlicher Karenz nur Geringfügigkeit (mit Ausnahmen) - falls dir der Kündigungsschutz wichtig ist...
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