Ich bin auch gerade am Überlegen wie ich das mit der Karenz mache.... eine etwas komische Frage, aber hängt die, mit dem Arbeitsgeber, vereinbarte Karenzzeit mit dem Karenzmodel das ich wählen werde zusammen? Zum Beispiel, ist es möglich mit dem Arbeitsgeber 30 Monate zu vereinbaren aber bei der GKK eine kürzere Variante, wie die 12+2 Variante zu beantragen. Der Grund dafür ist, dass es durchaus möglich ist, dass ich in den nächsten 2 Jahren mit Mann und Kind nach England gehen werde ... dies mein Arbeitsgeber nicht weiß, da dies ja nicht ganz fix ist. Also ich möchte mir die Möglichkeit offen halten nach 30 Monaten in die Firma zurückzukommen aber trotzdem eine kürzere Variante wählen... Ich hoffe, ich habe das alles verständlich ausgedrückt
@LiLu13 Ja, ist möglich - Karenzzeit und Kinderbetreuungsgeld sind 2 verschiedene Sachen, wenn du zB 12+2 nimmst, aber länger zu Hause bleiben möchtest, dann musst du dich allerdings beim Mann mitversichern lassen....
@Maunz einerseits schon..... andererseits freue ich mich wieder auf ein wenig "Normalität".... ich weiß Zwerg ist gut aufgehoben und ich hole ihn ja immer nach dem Mittagsschlaf ab
Bis September teilen sich die Omas die Betreuung - ab September geht er in die Krabbelstube bei uns im Ort (hab sie mir schon angeschaut, fand sie ganz toll) - finde es wichtig, dass er mit anderen Kindern spielen kann und das er das "Miteinander" lernt....
@lilu13 ja wie schon beantwortet, möglich ist es ... bitte pass nur auf, wenn du mit deinem Arbeitgeber 30 Monate ausmachst muss er dich - rein vom Gesetz her - nicht mehr zurücknehmen, da der Kündigungsschutz nur für 2 Jahre geht
@Maunz Kein Problem... es stört mich ja nicht... Herzschmerz? Hab ich ja auch.... ist doch völlig normal - wäre auch komisch wenn es nicht so wäre.... das gehört dazu....
Ich gehe auch 2 Jahre in Karenz und nimm die einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeldvariante. Ich war letzte Woche bei einem Vortrag der AK, da wurde uns noch gesagt, dass man entweder verheiratet sein muss oder 10 Monate denselben Wohnsitz mit seinem Partner haben muss, damit man sich mitversichern lassen kann nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld.
Ich gehe auch 2 Jahre in Karenz und nimm die einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeldvariante. Ich war letzte Woche bei einem Vortrag der AK, da wurde uns noch gesagt, dass man entweder verheiratet sein muss oder 10 Monate denselben Wohnsitz mit seinem Partner haben muss, damit man sich mitversichern lassen kann nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld.
Sobald das Kind da ist, wäre ich automatisch bei meinem Mann mitversichert - ist im Arbeitsvertrag von meinem Mann so festgelegt. Das ist also kein Problem aber gut zu wissen, dass die Karenzzeit nichts mit der Karenzvariant zu tun hat!
ich werd 15+3 nehmen, bin aber ab november wieder geringfügig unterwegs - das geht bei mir einfach, weil mein hauptarbeitstag der sonntag is. das is dann der papa-tag
muss ich bei 15+3 auch auf was achten? mein freund geht die 3 monate nach meinen 15, das geht eh? oder muss er die mittendrin nehmen?
@mijo er kann sie danach nehmen, oder eben auch mittendrin, ihr müsst nur aufpassen dass die einzelnen teile auch wirklich dem mindestausmaß entsprechen - wie schon bei einem andern thema angesprochen ... die gkk rechnet in tagen, wenn also bei euch auch ein februar dabei ist bei dem kurzen teil dann bitte abchecken ob sich das mit den tagen ausgeht
@claudsch1980 ja, das hab ich gelesen oO das is echt eine frechheit!! 2 monate oder 60 tage is schon ein unterschied, auf den sie hinweisen sollten - ich würd das auch anfechten. mein freund wär ab juni in karenz, denk ich. kommt jetz drauf an, wann der wonneproppen endlich rauskommt :>
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Kommentare
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Danke
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wo und wann muss man melden für welches karenzmodell man sich entscheidet?
bei der gkk?
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Wo ist denn das Jahr hin????
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muss ich bei 15+3 auch auf was achten? mein freund geht die 3 monate nach meinen 15, das geht eh? oder muss er die mittendrin nehmen?
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