KBG Krankenstand

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu im Forum und auch erst kürzlich schwanger (11. SSW.) und schon habe ich die ersten Fragen, die mir hier vielleicht wer "unkompliziert" beantworten kann: Ich bin Lehrerin an einer Volksschule und damit LKUF versichert. Gerne möchte ich das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen und frage mich, wie lange und viel man im Krankenstand sein darf, um das gehaltsabhängige KBG zu bekommen. Bitte nicht falsch verstehen, ich arbeite sehr gerne, wünsche mir, dass ich in der Schwangerschaft gesund und voll arbeitsfähig bleibe. Ich war nur letztes Schuljahr sehr, sehr viel krank und mache mir Gedanken/ Sorgen, ab wann ein gehaltsabhängiges KBG nicht mehr möglich ist. Auf der Seite der ÖGK lese ich: 182 Kalendertage vor der Geburt muss eine Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt werden. Unterbrechungen bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Kann mir jemand weiterhelfen, vielleicht allgemein und dann im Speziellen auf die LKUF bezogen?
Ich wäre sehr dankbar und freue mich über Rückmeldungen
alles Liebe
sea

Kommentare

  • Leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten, aber (sollten sie dir hier nicht antworten) es gibt einen eigenen LehrerInnen Thread 😊 die können dir ganz sich weiterhelfen. Musst dich evtl ein bisschen durch scrollen bis du ihn findest 😉
  • bearbeitet 20. September, 17:32
    Herzlichen Dank für die Info :) Wo kann ich denn solche Threads finden?
  • @seaside Allgemein kann ich dir deine Frage beantworten. Generell darf man nicht aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in den letzten 182 Tagen vor Bezug des KBG bzw Wochengeldes fallen. Sprich wenn du so viele Krankenstandstage hast, dass du dein Geld nur mehr von der Kasse bekommst, dann könntest du aus dem Bezug herausfallen. Allerdings hat man jedes Jahr wieder vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ob es in deinem Fall als Lehrerin gesonderte Regelungen gibt, kann ich dir aber leider nicht sagen.
  • Es kommt darauf an wie viele Jahre du schon tätig bist, wieviel Krankenstands-Tage du hast, die dir voll bezahlt werden. Da ist aber nicht nur als LehrerIn so, sondern auch in anderen Branchen.

    Wenn ich mich richtig erinnere hat man 42 Tage wenn man weniger als fünf Dienstjahre hat.

    Bei so Fragen würde ich aber immer GÖD, ÖLI oder sonstige AnsprechpartnerInnen fragen. Dann kannst du auch genauer herausfinden, ob sich die 42 Tage (oder mehr) auf das Schuljahr oder Kalenderjahr bezieht. :)
  • Bin noch unter fünf Dienstjahren. 42 Tage Krankenstand insgesamt in den 182 Tagen vor Geburt, damit man dann nicht Krankengeld bekommt von der (in meinem Fall) LKUF, würde das so grundsätzlich einmal stimmen? :)
    Vielen Dank für eure Antworten!
  • Ich weiß nicht, ob es für das eakbg relevant ist, ob das Krankengeld tlw. vom Arbeitgeber und tlw. von der Kasse bezahlt wird oder nicht... weil dann würden sich die Tage verlängern... aber auch sonst glaube ich sollten es die 42 Tage + die 14 Tage, die man eben irgendeine Unterbrechung haben kann sein...

    Frag aber wirklich bei GÖD oder so nach... gerade weil ich mir nicht sicher bin, ob es ums Kalender oder Schuljahr geht... Pflegeurlaub wird z.B. pro Schuljahr gerechnet...
  • Vielen Dank, werde mich auch bei der GÖD informieren :)
  • Sofern ich richtig informiert bin, muss man ganz aus der Entgeltfortzahlung fallen. Aber ja am besten bei den oben genannten Stellen sicherheitshalber einmal nachfragen ;-)
  • Zumindest von der ÖGK kann ich berichten, dass man komplett raus sein muss.
    Also nurmehr Krankengeld von der Krankenkasse.
    Halb AG Halb KK zählt noch als "normale" Arbeit und somit nicht zu der Unterbrechungszeit von 14 Tagen
  • bearbeitet 21. September, 08:16
    Vielen Dank, diese Information hilft mir schon mal weiter :)
  • AurynAuryn

    7,125

    bearbeitet 21. September, 11:46
    Gehts bei 182 Tage ununterbrochen vor der Geburt wirklich um Krankenstandstage? Das kann ich mir nicht vorstellen..wieviele Leut würden da kein Eakgb kriegen weil sie halt schwanger aufgrund v Beschwerden ausfallen..

    Ich denk das ununtwebrochen bezieht sich auf sie Anstellung.. und angestellt bist und bleibst du ja. Da brauchst du dir nach meinem Verständnis also gar keine Sorgen machen
  • @Auryn es muss eine Lohnfortzahlung bestehen... die hast du für eine gewisse Dauer im Krankenstand, aber nicht unbegrenzt... zuerst zahlt den Arbeitgeber die Lohnfortzahlung komplett, dann Hälfte Kasse und Hälfte Arbeitgeber und irgendwann nur mehr die Kasse
  • @Auryn es geht nicht um normalen Krankenstand beim AG sondern wenn er so lange ist dass die Krankenkasse dir Krankengeld zahlt. Und dann erfüllt man die Voraussetzung eben nicht dass man 182 Tage kein Geld aus Sozialleistungen bezogen hat.
    Wenn man was langwieriges hat sollte man versuchen in vorzeitigen Mutterschutz zu kommen, sonst ist es natürlich bitter.
  • Ahaaa ☝️ ok wieder was gelernt
  • @itchify die Frage ist nur, wann der "normale" Krankenstand ausgeschöpft ist und ab wann die Krankenkasse einspringen müsste und ob es relevant ist, dass ein Teil die Kassa zahlt und der andere Teil vom Arbeitgeber noch gezahlt wird.
    Ich werd mich bei der ÖGK und LKUF auch nochmal erkundigen.
  • bearbeitet 21. September, 20:29
    Ich habe erst vor kurzem bei der AK für meine Schwester nachgefragt und folgende Info bekommen (sie ist bei der ÖGK versichert)

    8 Wochen + 4 Wochen, wenn es dann soweit ist dass nur die KK zahlt, verliert man den Anspruch (nicht immer.. es gibt anscheinend noch eine Möglichkeit noch 2 Wochen genehmigt zu bekommen). Relevant sind 182 Tage vor der Geburt.cdff39e0-784f-11ef-ba7a-bb79d79eeaf8.jpeg
  • @Mommy_of_a_Girl du hast also auch die Info bekommen, dass es erst relevant wird, wenn die KK ganz zahlt? Falls es hier noch jemanden interessiert, kann ich ja morgen oder die Tage meine Infos, die ich erhalten habe, auch noch teilen :)
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