Hallo ihr Lieben,
ich bin neu im Forum und auch erst kürzlich schwanger (11. SSW.) und schon habe ich die ersten Fragen, die mir hier vielleicht wer "unkompliziert" beantworten kann: Ich bin Lehrerin an einer Volksschule und damit LKUF versichert. Gerne möchte ich das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen und frage mich, wie lange und viel man im Krankenstand sein darf, um das gehaltsabhängige KBG zu bekommen. Bitte nicht falsch verstehen, ich arbeite sehr gerne, wünsche mir, dass ich in der Schwangerschaft gesund und voll arbeitsfähig bleibe. Ich war nur letztes Schuljahr sehr, sehr viel krank und mache mir Gedanken/ Sorgen, ab wann ein gehaltsabhängiges KBG nicht mehr möglich ist. Auf der Seite der ÖGK lese ich: 182 Kalendertage vor der Geburt muss eine Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt werden. Unterbrechungen bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Kann mir jemand weiterhelfen, vielleicht allgemein und dann im Speziellen auf die LKUF bezogen?
Ich wäre sehr dankbar und freue mich über Rückmeldungen
alles Liebe
sea
Kommentare
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Wenn ich mich richtig erinnere hat man 42 Tage wenn man weniger als fünf Dienstjahre hat.
Bei so Fragen würde ich aber immer GÖD, ÖLI oder sonstige AnsprechpartnerInnen fragen. Dann kannst du auch genauer herausfinden, ob sich die 42 Tage (oder mehr) auf das Schuljahr oder Kalenderjahr bezieht.
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Vielen Dank für eure Antworten!
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Frag aber wirklich bei GÖD oder so nach... gerade weil ich mir nicht sicher bin, ob es ums Kalender oder Schuljahr geht... Pflegeurlaub wird z.B. pro Schuljahr gerechnet...
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Also nurmehr Krankengeld von der Krankenkasse.
Halb AG Halb KK zählt noch als "normale" Arbeit und somit nicht zu der Unterbrechungszeit von 14 Tagen
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Ich denk das ununtwebrochen bezieht sich auf sie Anstellung.. und angestellt bist und bleibst du ja. Da brauchst du dir nach meinem Verständnis also gar keine Sorgen machen
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Wenn man was langwieriges hat sollte man versuchen in vorzeitigen Mutterschutz zu kommen, sonst ist es natürlich bitter.
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Ich werd mich bei der ÖGK und LKUF auch nochmal erkundigen.
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8 Wochen + 4 Wochen, wenn es dann soweit ist dass nur die KK zahlt, verliert man den Anspruch (nicht immer.. es gibt anscheinend noch eine Möglichkeit noch 2 Wochen genehmigt zu bekommen). Relevant sind 182 Tage vor der Geburt.
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