Karenz bei befristetem DV

Hallo zusammen, ich habe eine super interessante Stelle angeboten bekommen. Allerdings sind wir gerade am basteln und ich hoffe, bald schwanger zu werden. Die Stelle ist auf 1.5 Jahre befristet. Weiss jemand wie das ist? Wenn zb ich mit Feb oder März 2025 beginnen, läuft das DV ja bis Juli bzw August 2026. Angenommen ich würde im Oktober 2025 entbinden, könnte ich dann bis Ende des DV in Karenz gehen? Das DV läuft dann einfach aus oder wird die Zeit hinten dran gehängt? Hab auf die schnelle beim googeln leider nichts dazu gefunden...
Danke falls jemand sich da auskennt und helfen kann :)

Kommentare

  • Also ich glaube, wenn du in Karenz gehst wird eine Vertretung eingestellt. Nach den 1,5 Jahren wird wahrscheinlich entschieden, ob der Vertrag verlängert wird. Dann könntest du nach der Karenz zurück kommen. Sonst läuft der Dv aus. Könntet bei der AK nachfragen.
    mala201
  • Ich hatte auch einen befristeten DV als ich schwanger geworden bin. Solltest du vor Ende des DV entbinden, kannst du ganz normal in Karenz gehen, der DV läuft einfach aus und du müsstest dir nach der Karenz eine neue Stelle suchen. Sollte dein DV vorher auslaufen, muss dein Dienstgeber den Vertrag bis zumindest zum Mutterschutz verlängern, weil er dich als schwangere nicht aus dem Dienstverhältnis entlassen darf.
  • juille schrieb: »
    Ich hatte auch einen befristeten DV als ich schwanger geworden bin. Solltest du vor Ende des DV entbinden, kannst du ganz normal in Karenz gehen, der DV läuft einfach aus und du müsstest dir nach der Karenz eine neue Stelle suchen. Sollte dein DV vorher auslaufen, muss dein Dienstgeber den Vertrag bis zumindest zum Mutterschutz verlängern, weil er dich als schwangere nicht aus dem Dienstverhältnis entlassen darf.

    Super, danke für die Info. Aber wenn der DV zb nach 11 Monaten ausläuft, kann man trotzdem 12 Monate das einkommensabhängige KBG bekommen? Oder gibt es das dann nur solange man ein aufrechtes DV hat? Und wie ist es beim pauschalen?
    Danke dir :)
  • Für das eaKBG zählt nur, dass du vor Entbindung/Mutterschutz 182 Tage voll angestellt warst, ob du danach noch ein aufrechte DV hast ist egal. Beim Antrag ist es nur wichtig anzugeben, dass du einen befristeten Vertrag hast/hattest und es daher keine Karenzvereinbarung gibt. Du musst dann deinen DV hinschicken und dann sollt das ganze funktionieren. Das ist allerdings eher die Ausnahme bei den Anträgen, deshalb kennt sich die halbe Zeit niemand aus - ich hab ewig herumtelefonieren müssen, aber nicht abwimmeln lassen 😅
    Pauschale KBG kannst du sowieso immer beziehen, soweit ich weiß, da gibt's keine Auflagen.
    mala201
  • Ah perfekt danke 🤩
    juille
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