Thema Hauskauf bei ungleichen Geldverhältnissen

Wir überlegen ein Haus zu kaufen.
Mein Partner kann monetär durch Erbe und besseres Gehalt ca doppelt so viel einbringen wie ich.
Wir sind unverheiratet, 1 Kind.

Wie habt ihr folgendes geregelt:
1. Grundbucheintrag zu welchen Teilen
2. Kredit/Kreditrate (beide oder nur einer nimmt einen auf)
3. Aufteilung im Falle einer Trennung
usw….

Was muss ich im Falle einer Trennung beachten?
Wie regelt man solche Sachen am besten im Falle einer Trennung?
Gemeinsam kaufen? Nur einer kauft?
Im Falle einer Trennung kann ich ihn nicht auszahlen.
Er arbeitet Vollzeit - ich Teilzeit aufgrund der Care Arbeit.

Er möchte eine klare Aufteilung von den Verhältnissen, damit es im Falle des Falles zu keinen Streitereien kommt. Er findet es unfair, 50/50 im Grundbuch zu stehen, wenn ich weniger einbringe.

Ich werde mich diese Woche noch beraten lassen, dennoch wollte ich nachfragen, ob hier Rechtsanwältinnen , Notarinnen, etc sind, die mir hier Tipps geben können, um es für beide Parteien fair zu gestalten?!

Bzw. Wer kann aus Erfahrung berichten, welche Vorgehensweise sich bewährt/nicht bewährt?

«13

Kommentare

  • @Oceanholic also wir stehen 50/50 drinnen, obwohl ich viel weniger einbringen konnte.
    Alternativ könnt ihr ja den Anteil nehmen, den ihr erreicht, wenn ihr fiktiv den Restbetrag 50/50 abbezahlt habt -> der ist dann ja höher, als der Anteil mit dem ihr euch einbringt.

    Im Falle einer Trennung teilen wir es so auf, wie wir reingezahlt haben.

    Den Kredit würde ich unbedingt gemeinsam nehmen und trotz Teilzeit die Einzahlung 50/50 werten! Du bist ja wegen eurem Kind in Teilzeit...

    Ist dann auch eine Art Vorsorge und solltet ihr euch wirklich trennen, hast einen Polster.

    Aber wäre echt spannend, was ein Notar dazu sagt:-)
  • Auf alle Fälle unbedingt vorab klären!

    Bei uns ist es immer wieder Thema (bei meinem Mann nicht, weil nur ich alle Nachteile habe). Haus gehört - weil Grund von den Schwiegereltern - 100% meinem Mann (haben vor der Hochzeit gebaut). Kredit läuft auf uns beide (50:50). Kann ich nicht empfehlen. Im Falle einer Trennung schaut es für mich sehr schlecht aus.

    Falls deinem Partner ein größerer Teil allein gehören soll, wäre noch ein Testament sinnvoll. Sonst erbt das Kind und das könnte auch zu Problemen kommen (wenn du z.B. das Haus verkaufen willst).
  • @sulmtaler im Fall einer Trennung könnt ihr ja belegen, dass ihr beide den Kredit bezahlt hab. Ganz so ist es nicht :-)
    sulmtaler
  • @awa Das stimmt! 😀 Und die Geldflüsse lassen sich auch irgendwie nachvollziehen. Ich hatte mir vorgenommen genauer mitzuschreiben (auch eingebrachtes Eigenkapital), aber im Hausbaustress ist das leider untergegangen. 😏

    Mich stört irgendwie schon öfters, dass mir nix gehört, obwohl ich viel Geld eingebracht habe, die Hälfte vom Kredit zahle und viel mehr unbezahlte Carearbeit leiste. Wir haben uns davor auf alle Fälle zu wenig Gedanken gemacht (wir hatten da auch noch keine Kinder).

    Also es ist wirklich wichtig, sich vorab zu informieren und es zu aufzuteilen, dass beide Partner zufrieden sind!
  • @sulmtaler vielleicht könnt ihr es ja mal verschriftlichen, ohne dass sich dein Partner davon angegriffen fühlt.

    Ich denke es macht mehr Sinn vorab alles zu Regeln. Wenn man sich komplett überworfen hat, ists schwer.

    Aber ich kenne ein Paar, da hat ihr alles gehört und er hat einem fairen Anteil bekommen, wo er mitgezahlt hat. Aber da hat sie sich getrennt und war daher nicht voll Groll.

    Wie andere geschrieben haben, ist es im Fall eines Todesfalles auch wichtig, dass die Verhältnisse geregelt sind.
  • @sulmtaler aber ich glaube, dass man sich zu wenig kümmert ist leider normal... wir haben auch nichts geregelt. Bei uns muss hald mein Partner drauf vertrauen, dass ich mich nicht bereicher. Was ich auch nie tun würde
    sulmtaler
  • Wir sind auch nicht verheiratet und haben ein Kind. Mein Partner hat auch deutlich mehr eingebracht. In Kaufvertrag, Grundbuch, Kredit stehen wir überall gleichberechtigt, also 50/50 drin.
    Wir haben uns bei einem Notar beraten lassen, aber noch nichts aufgesetzt. Man kann ein Schriftstück aufsetzen wo geregelt ist wie die anteilige Auszahlung im Fall einer Trennung, Todesfall, etc aussieht.
    Kann man selber machen und beglaubigen lassen, oder vom Notar aufsetzen lassen. Ist dann zwar teurer,aber wir werden es so machen, da die Formulierungen recht kompliziert sind. Bei Wohnungen geht es nämlich nicht nach %, sondern zb Wohnfläche hat 60qm, dann muss da zb stehen Partner A erhält den Wert von 16/60 des Erlöses oder muss mit so und so viel ausbezahlt werden.
  • Mein Mann verdient um ein vielfaches mehr als ich u dennoch gehört uns alles 50/50. Anders hätte ich auch kein Eigentum gekauft, schon gar nicht, wenn beide beim Kredit mitzahlen bzw aif beide der Kredit läuft zB. Weil wenn er sich trennt u den Kredit dann nicht mehr zahlt, kommt die Bank dann auf dich zu u so leicht kommt man aus einem bestehenden Kreditvertrag nicht raus.
    Er sagt ich bin seine Frau u kein Mitbewohner, ich hab seine Kinder geboren u kümmere mich um fast alles zu Hause u übernehme den Großteil der Erziehung, also unbezahlte Carearbeit. Das vergessen Männer oft ;)
    Wir haben einen Ehevertrag, wo auch noch zusätzlich alles geregelt ist im Falle einer Trennung.
    MarleTinniemydreamcametrueThessiCarina2210melly210SouSou
  • Wir waren auch bei einem Notar, aber weil mein Mann noch einen Sohn hat aus einer früheren Beziehung.
    Uns wurde gesagt, dass wir grundsätzlich beide ins Grundbuch sollten, weil im Falle einer Trennung, ohne Ehevertrag oder dgl. gehört alles was nicht anders belegbar ist dem, der im Grundbuch steht. Alles am Grund.
    Den Grund hab ich mitgebracht, hat in unserer Gegend aber nicht so einen hohen Wert. Kredit läuft auf uns beide. Mein Mann zahlt prozentual mehr, da er Vollzeit arbeitet. Unser Notar meinte, im Falle einer Scheidung würde das Haus geschätzt und dann zieht entweder einer aus und wird ausbezahlt oder wir verkaufen - worauf es hinauslaufen würde. Für uns machte ein Ehevertrag keinen Sinn, einer allein kann sich das Haus ohnehin nicht leisten.
    Ich würde das gut überlegen, wie ihr das regelt. Wenn dir am Papier nix gehört, zahlst du ja wsl trotzdem mit und hilfst bei der Instandhaltung. Und dann kommt es zur Trennung und du hast nix. Würd ich net zulassen.
    Ich bin der Meinung wenn man sich gemeinsam was schafft, sollte man das auch als gemeinsames Eigentum betrachten. Würde mit ins Grundbuch und festlegen lassen dass im Falle einer Trennung du halt um die Summe, die er mehr eingebracht hat, weniger ausbezahlt bekommst, jedoch mit jährlicher Senkung, da du ja die Care-Arbeit machst! So in die Richtung. Aber ein Anwalt hat da sicher die optimale Lösung!
    sulmtalerBiancaa_TinniemydreamcametrueSouSou
  • MamaLamaMamaLama

    2,861

    bearbeitet 13. November, 10:24
    Unverheiratet 2 Kinder, gleich viel mitgebracht aber jetzt unterschiedliche Einkommensverhältnisse (Selbstständigkeit, angestellt, Teilzeit, Kinderbetreuung, das wird sich immer wieder mal ändern)
    50/50 im Grundbuch, Kredit zahlen wir gemeinsam, wie sich’s eben ausgeht.

    Wenn er so drauf besteht, soll er kaufen, Kredit zahlen und du zahlst monatlich „Miete“. Fertig. Für mich wär das allerdings nix, wenn mein Partner da spinnert wird. Dann soll er dir bitte aber auch die care Arbeit zahlen, immerhin kannst du deswegen weniger verdienen. Wenn’s schon ums Thema unfair geht.

    Das Haus gehört den Kindern, das is klar, auch wenn wir uns trennen. Wir haben das für unsere Familie gekauft, für die Kinder und nicht, damit einer 60% hat und der andere nur 40%.
    Biancaa_TinnieMurmel
  • @MamaLama das mit der Miete wäre die denkbar schlechteste Lösung... so häuft einer Vermögen an und der andere geht leer aus und zahlt monatlich aufs Vermögen des anderen ein...
    sulmtalermydreamcametrueNaryaBabsiPillmelly210
  • @MamaLama

    Ich sehs wie du, nur Miete würde ich auch nicht zahlen.
    Entweder man ist eine Familie oder nicht, so seh ich das. Wenn mir mein Mann bzw Partner das nicht vergönnt, dann würd ich mit ihm kein Eigentum bauen/kaufen.
    MamaLamaTinniemydreamcametrueMurmelSarah6melly210
  • Man kann das Grundbuch nur zu gleichen Teilen eintragen soweit ich weiß (50:50 bei 2 Personen, gedrittelt bei 3).

    Wir hatten auch ungleiche Verhältnisse und stehen trotzdem 50:50 drin weil wir alles teilen und das so wollen.

    Ihr könntet ja vereinbaren dass du dann - falls du zukünftig mal erbst - das dann auch mit Ohm teilst.

    Finde es kleinlich von ihm. Ihr seid eine Familie.
    Biancaa_MamaLamaMarleNaryaSouSou
  • Man kann im Grundbuch auch zB 60/40 oder 70/30 eingetragen sein. Nur bei der Eigentümerpartnerschaft, also bei Wohnungseigentum geht es nur zugleich Teilen, also nur 50/50.

    Mein Vorschlag wäre grundbuchseintrag 50/50, kredit wird wahrscheinlich nur mit beiden gehen, also bei uns zumindest hätte vermutlich einer alleine keinen kreidt bekommen, aber in unserer gegend ist auch alles ziemlich teuer.

    Und wenns gerecht sein soll, würd ich alles notieren, wer wie viel bezahlt. Die Kreditraten wären aufgrund des vermutlich kindbedingten schlechteren gehalt so zu werten als käme von beiden gleich viel. Das heißt die Abweichung ergäbe sich aus den sonderzahlungen bzw vor allem dem eingebrachten Eigenkapital. Diesbezüglich würd ich eben vereinbaren, dass eben im Fall der Trennung berücksichtigt wird. (Konkret käme die Regelung dann drauf an, was mit dem Haus passieren soll im Fall der trennung)
    sulmtaler
  • Unverheiratet, 1 Kind und auch ungleiche Ersparnisse beim Hausbau eingebracht.

    Obwohl ich ungefähr das doppelte an Ersparnissen eingebracht habe, haben wir uns 50:50 ins Grundbuch eintragen lassen. Alles andere wär mir zu kleinlich gewesen.
    Wer wieviel genau ausgegeben hat, steht in einer Exceltabelle und müsste im Falle einer Trennung u Hausverkauf nach der Tabelle genau aufgeteilt werden.

    Unser Notar (vom alten Schlag) meinte, mein Freund wird eh aufholen, weil er durch sein höheres Gehalt einen höheren Anteil vom Kredit bezahlen wird können. Das sehen wir aber nicht so, denn das höhere Gehalt hätte er nicht, wenn ich nicht freiwillig Teilzeit genommen hätte. Somit zahlen wir zu gleichen Teilen den Kredit - sind beide Kreditnehmer und haben uns da gegenseitig im Todesfall abgesichert.

    Was wir noch machen sollten, dass wir uns gegenseitig das Haus vererben und nicht an unsere Tochter. Das kann nämlich blöd hergehen, wenn das eigene Kind Eigentümer wird, aber man aufgrund der Minderjährigkeit das Haus zB nicht verkaufen kann.

    Unbedingt einen guten Notar aufsuchen und beraten lassen, das ist eh deren täglich Brot!
    mydreamcametrueBiancaa_MarleMurmel
  • @Mohnblume88 wir haben das auch schon ewig auf der to do Liste mit Testament. Aber, ich glaub das Kind bekommt doch einen Pflichtteil?
  • Ja der Pflichtteil kann nach neuem erbrecht aber bis zu 10 Jahre gestundet werden, wenn ansonsten zB das Haus verkauft werden müsste. Würde also prinzipiell auch ein Testament zugunsten des (ehe-)Partner empfehlen und das/die kinder auf den Pflichtteil setzen.
    Biancaa_sulmtaler
  • Also Grundbuch nur er uns Kredit auf beide würde ich nie machen..
    Du haftest für den Kredit ohne was zu haben...

    Grundbuch z.b. 30/70 wäre für mich ok.


    @awa Das mit der Miete kann ich mir eher vorstellen... Aber halt angepasst an das Einkommen d.h. z.b. 30 Prozent einer anderen Wohnung (je nach Gehalt). Oder z.b. die we're der aktuellen Wohnsituation nehmen
    Das was ihr dann bleibt, dann nicht für Einrichtung oder so verwenden sondern Beinhart wo anders sparen.

  • Wir haben ein Testament, in dem wir vereinbart haben, dass ich und mein Mann gegenseitige Alleinerben sind und unser Kind bzw zukünftigen Kinder erben erst, wenn wir beide verstorben sind.
    Das haben wir vor der Geburt gemacht.

    Wir hatten nämlich in der Familie genau den Fall, dass ein Haus nicht verkauft werden konnte wegen Pflichtteilerbe.
  • Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass Grundbuch nur einer und kredit beide vermieden werden sollte. Es gibt aber durchaus Situationen, wo das wohl doch die einzige Möglichkeit ist. Bei uns ist es zB genau so, dass nur einer im GB ist und beide kreidtnehmer sind. Das wär einfach nicht anders gegangen, weil das Grundstück geschenkt wurde und da wo wir wohnen das Grundstück sehr viel wert ist. Es wär nicht gegangen, dass das einfach so dem schwiegerkind geschenkt wird.
  • Bei uns hat mein Mann fast sämtliche Eigenmittel eingebracht, wir stehen aber 50/50 im Grundbuch drin. Fixkosten inkl. Kreditrate teilen wir 50/50, jedoch zahle ich im Alltag mehr an den restlichen Ausgaben (Kosten Kiga, etc), weil ich etwas mehr verdiene. Die 50/50 im Grundbuch waren mir schon wichtig aus ähnlichen Argumenten, wie hier schon gebracht wurden. Wir sehen es auch als Investition für uns als Familie bzw. für unsere Kinder.
    Ich gebe aber zu: Im Falle einer Trennung haben wir über Möglichkeiten gesprochen aber nichts verschriftlicht. Sinnvoll ist eine Verschriftlichung jedenfalls immer ;)

    Nicht im Grundbuch stehen aber gemeinsam für einen Kredit haften, sehe ich sehr kritisch. Das kann schnell schlecht ausgehen.
    Als Anmerkung als Bankangestellte im Wohnkreditbereich: bei manchen Banken ist es verpflichtend, als Darlehensinhaber auch als Eigentümer eingetragen zu werden. Andernfalls bräuchte man eine (gute) unterschriebene Erklärung, aus welchem wirtschaftlichen Interesse man für das Darlehen haftet aber kein Eigentümer wird.
  • katika der pflichtteil steht dem Kind aber trotzdem zu, auch wenn du deinen Partner als alleinerben einsetzt. Das sagt bereits das Wort PFLICHTteil
  • @Biene880 Es wird den Kindern nicht aberkannt, sondern auf den Zeitpunkt nach unserem beider Ableben verschoben. Ist so ähnlich, als hätte das Kind beim ersten Sterbefall verzichtet und erbt dann beim zweiten was ihm zusteht.

    Ist wirklich so, liegt beim Notar und hat nicht grad wenig gekostet 😅
  • KeinNutzername das wirtschaftliche interesse sollte aber bei einem Hausbau schon klar sein, also wo eben ein Grundstück, das nur einem gehört vorhanden ist. Anders wär das natürlich bei einer Wohnung oder einem Haus, das generell neu gekauft wird, da wäre es wohl schon zu hinterfragen, aus welchen Gründen man haftet und bezahlt, aber nicht Eigentümer wird.
    sulmtaler
  • katika das ist nach österreichischem recht nicht möglich, ausser die Kinder haben einen pflichtteilsverzicht abgegeben.
  • sulmtalersulmtaler

    460

    bearbeitet 13. November, 13:35
    Ich hab es auch nur so gelesen, dass der Erbteil der Kinder mit Testament auf einen Pflichtteil reduziert und auch auf 10 Jahre gestundet werden kann. Geht wirklich ein genereller Verzicht?

    Da möchte ich mich auch schon länger erkundigen.

    Bei uns steht nur mein Mann im Grundbuch, weil am Grundstück auch das Haus der Schwiegereltern steht, das auch ihm gehört. Im Nachhinein hätten wir unseren Baugrund raustrennen sollen und da 50:50 machen. 😏
  • Unser Notar hat auch gesagt, ohne dass das Kind selbst verzichtet, kommt man aus dem Pflichtteil nicht raus.
  • Biene880 schrieb: »
    Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass Grundbuch nur einer und kredit beide vermieden werden sollte. Es gibt aber durchaus Situationen, wo das wohl doch die einzige Möglichkeit ist. Bei uns ist es zB genau so, dass nur einer im GB ist und beide kreidtnehmer sind. Das wär einfach nicht anders gegangen, weil das Grundstück geschenkt wurde und da wo wir wohnen das Grundstück sehr viel wert ist. Es wär nicht gegangen, dass das einfach so dem schwiegerkind geschenkt wird.

    Wieso hat dein Mann dir nicht 50 % vom Grundstück „geschenkt“? Das wär ganz einfach möglich gewesen. Dass er dir im Falle einer Trennung nicht 50 % vom Wert auszahlt, muss natürlich schriftlich festgehalten werden.
    Ich würd nie einen Kredit zahlen für ein Haus, das mir laut Grundbuch nicht gehört.
    Biancaa_MamaLamaSarah6
  • Dann nehm ich das mal als Anlass den neuen Notar zu besuchen, der die Kanzlei übernommen hat und lass unser Testament nochmals prüfen. 🤔Danke @Biene880
    Ich werde euch berichten 😊
    sulmtaler
  • Mohnblume88 wieso gehst du denn automatisch davon aus, dass er der ist, der alleine im Grundbuch steht ;)
  • Das ganze hat ja einen rattenschwanz und ist nicht immer so einfach, wie manche glauben. Zum Beispiel kann der Betroffene späteren pflichtteilsforderungen von seinen Geschwistern ausgesetzt sein, was zum Beispiel ein Grund sein kann, dass man nicht einfach 50% herschenkt.
  • Wir haben dieselbe Situation wie @Biene880 und werden das auch in nächster Zeit nicht ändern.
    Wer wieviel beim Hausbau eingebracht hat, haben wir dokumentiert.
    Für meinen Mann ist es soweit okay, dass er nicht im GB steht.

    Mein Mann und seine Geschwister haben nach Ableben ihres Vaters auch zugunsten ihrer Mutter auf ihren Pflichtteil verzichtet. Ich weiß aber nicht wie das bei Minderjährigen gehandhabt würde.
  • @hafmeyja

    Der Mann meiner besten Freundin ist gerade verstorben u ihre Kleine ist erst 5.
    Sie hat es auch erstmal auf die nächsten 10 Jahre aufgeschoben u wird dann mit ihr und einem Notar besprechen wie sie es machen.
  • @Oceanholic
    Wir haben das wie folgt geregelt:
    Nachdem mir der Grund mit dem alten Haus von meinen Großeltern überschrieben wurde, stehe ich alleine im Grundbuch. Das alte Haus wurde von uns abgerissen und neu gebaut.
    Wir haben festgehalten wer wieviel Eigenkapital eingebracht hat und der Kredit läuft auf uns beide. Die Rate ist aber so hoch, dass ich sie alleine stemmen könnte und Kreditvertrag so dass er auf mich alleine umgeschrieben werden kann.
    Wir sind unverheiratet und haben einen Partnerschaftsvertrag aufgesetzt. Bei einer Trennung erhält er von mir das eingebrachte Eigenkapital + Betrag für seine Arbrit beim Hausbau.
    Kreditrate wird 50%/50% gezahlt - sieht er als "Miete" die er sonst auch woanders zahlen müsste.
    Im Jänner bekommen wir ein Kind, deshalb mache ich ein Testament dass im Fall des Falles er mit Kind das Haus erhält.
  • Also wenn das Kind im ablebensfall erbt und ins Grundbuch kommt, kann das durchaus, solange das Kind minderjährig ist, problematisch sein. Würd ich eher nicht tun.
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,728

    bearbeitet 13. November, 19:14
    Biene880 schrieb: »
    Mohnblume88 wieso gehst du denn automatisch davon aus, dass er der ist, der alleine im Grundbuch steht ;)

    Habs vielleicht mit einer anderen Userin vermischt, aber im wesentlichen bleibt die Frage gleich. Warum zahlt einer von euch den Kredit mit ab, aber steht nicht im Grundbuch? Warum war der Schritt der Schenkung hier nicht denkbar?
  • Biene880 schrieb: »
    Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass Grundbuch nur einer und kredit beide vermieden werden sollte. Es gibt aber durchaus Situationen, wo das wohl doch die einzige Möglichkeit ist. Bei uns ist es zB genau so, dass nur einer im GB ist und beide kreidtnehmer sind. Das wär einfach nicht anders gegangen, weil das Grundstück geschenkt wurde und da wo wir wohnen das Grundstück sehr viel wert ist. Es wär nicht gegangen, dass das einfach so dem schwiegerkind geschenkt wird.

    Hm, warum ist das nicht einfach? Die Grunderwerbssteuer ist ja ident?
    Schwiegerkind und Kind haben dieselben Kosten. Und es zählt bei beiden der Einheitswert?
    Auch alt/neu Regelung für den Verkauf und der Immobilienertragssteuer werden gleichermaßen übertragen? Kostentechnisch macht es Null Unterschied bei Ehepaaren.

    Das mit den Geschwistern versteh ich ehrlich gesagt auch nicht? Zumindest nicht wenn man verheiratet ist und (oder auch nicht, ist eigentlich egal) Kinder hat? Dann gibt es keine Pflichtteile von Geschwistern? Es haben immer Ehepartner und Kinder das Vorrecht!?

    Auch wenn noch die Großeltern am Grundstück leben kann man das mit Frucht,- und Genussrecht regeln. Oder ein Veräußerungsverbot auf Lebenszeiten (für die Großeltern, falls die Angst haben im Falle vom Tode des eigenen Kindes, verkauft das Schwiegerkind alles und sie hätten keinen Wohnsitz mehr) einräumen.

    Aber ich kenn eure Situation ja nicht, vielleicht ist sie ja noch viel komplexer 🤔😊

    Es gibt soooo viele Möglichkeiten sich da abzusichern. Ich persönlich würde auch niemals in keinen Kreditvertrag einsteigen wo ich nicht auf den Wert dahinter rechtlich zugreifen kann.
    Wenn einer alles hat (Grundbuch + Kreditvertrag) und der andere zahlt quasi von Konto auf Konto ohne Vertrag (eben wie Miete) ist das was anderes. Da kann die Bank nicht auf einen zurückgreifen.
    Ob das richtig ist muss jeder selbst entscheiden, aber zumindest ist man im Falle von einer Trennung auf der sicheren Seite.
    kathi0814mydreamcametrue
  • Zum Thema:
    Im Freundeskreis hab es den Fall dass beide (unverheiratet, keine Kinder) einen gemeinsamen Kredit hatten.
    Sie stand nicht im Grundbuch. Bei der Trennung war er nicht mehr kreditfähig und die Bank hat auf sie zugegriffen.
    Es wurde sehr blutig und sie war nahe dem Privatkonkurs.

    Die meisten meiner unverheirateten Freunde (die sich ein Haus leisten können) stehen 50:50 im Grundbuch Und zahlen den Kredit gemeinsam zurück. Abhängig vom Gehalt.

    Bei ner Freundin haben sie das Haus bei der Trennung verkauft. Aufteilung vom Erlös laut Grundbuch. Anders war es so und so nicht möglich. Keiner hätte den anderen auszahlen können.
    (Er hat mehr reingebracht und auch deutlich mehr Kredit gezahlt, sie war mit 2 Kindern nur wenige Stunden angestellt)

    Soviel zu meinen Erfahrungswerten. Ich finde es ein ganz schwieriges Thema.
    Direkt das Kind im Grundbuch eintragen geht glaub ich gar nicht?
    Biancaa_
  • Ich muss auch sagen, nicht im Grundbuch stehen aber beim Kredit mit zahlen (und vor allem haften!!!!!) halte ich für sehr naiv. Leider hab ich davon mehrere Beispiele im Umfeld, bei einem Fall kam es bereits zur Scheidung und die Person die nicht im Grundbuch stand ist einfach mit leeren Händen gegangen. Netterweise wurde sie dann aus dem Kredit entlassen aber trotzdem, jahrelang bezahlt für Nix. Ich persönlich würde mich da auch wie ein Gast oder Mitbewohner fühlen und nicht wie ein Mensch im Eigenheim. Das alles zieht ja dann auch Emotionen nach sich.
    Meine Freundin hat mir jedenfalls gesagt dass all das indirekt mit verantwortlich für die Scheidung war.

    Wobei es bei strittiger Scheidung glaub ich eigene Regelungen gibt weil der eheliche Wohnsitz glaub anders geahndet wird. Da gibt’s glaub ich Sonderregelungen und man kann uU trotzdem Ansprüche haben.

    Wenn das ganze schon so anfängt und einer der Partner da zum aufrechnen anfangen möchte würde ich aufs Bauen vermutlich verzichten.
    Biancaa_MamaLama
  • Ich finde das "Miete-Zahlen" Modell auch komisch. Meine Freundin war 13 Jahre mit ihrem Partner und Vater der 2 gemeinsamen Kinder zusammen. Ist bei ihm eingezogen ins Haus. Hat sich beim Kredit nicht beteiligt, jedoch bei den BK und div Anschaffungen/Reparaturen fürs Haus. Letztes Jahr die Trennung. Sie ist mit 42 Jahren mit den 2 Kindern ausgezogen und hatte nix!

    Ich habe meinem Mann quasi die 1/2 vom Grundstück geschenkt und nun stehen wir beide drin. Man kann doch gemeinsam ins Grundbuch und wenn unbedingt ein Vertrag gewünscht ist, kann man ja festhalten dass einer mehr Eigenkapital mitreingebracht hat!
  • Und...Ich weiß nicht ob es die Schenkungssteuer noch gibt. Aber vor 6 Jahren gab es sie noch, als ich meinem Mann die 1/2 schenkte. Die wird berechnet am Wert des Grundstücks. Und wenn da dann ein Haus auch schon oben steht wirds noch teurer.
  • Schenkungssteuer gibt es in Österreich schon seit 2008 nicht mehr 🤔 ich glaube du meinst die Grunderwerbssteuer?
  • Hmmm könnte auch sein. Irgendeine Steuer wurde nochmal fällig als wir meinen Mann nachträglich eingetragen haben 🤔
  • @mydreamcametrue war deine Freundin anwaltlich vertreten?
    Denn leer hätte sie nicht ausgehen dürfen. Schließlich sind die Geldflüsse beim Kredit belegbar.
  • Tinnie ich meinte den Pflichtteil der Eltern, von denen das Grundstück geschenkt wurde. Es besteht natürlich auch ein Anspruch auf den wert des geschenkten Grundstückes. Da du das nicht verstehst, ist es auch schwierig das gesamte zu erklären.
  • awa schrieb: »
    @mydreamcametrue war deine Freundin anwaltlich vertreten?
    Denn leer hätte sie nicht ausgehen dürfen. Schließlich sind die Geldflüsse beim Kredit belegbar.

    Sie haben sich einvernehmlich geeinigt - sie hat Investitionen ins Haus erstattet bekommen aber das war halt Zeitwert von Möbeln und Vorhängen und sowas. Beim Kredit war ein Großteil Zinsen, ist ja in den ersten Jahren so.

    Also ein bissl was hat sie bekommen aber das hat grad mal für paar Möbel und Kaution für neue Wohnung gereicht. Also sie fängt jz halt wieder bei 0 an während der Mann ein halb abbezahltes Haus hat.
  • Tinnie ich meinte den Pflichtteil der Eltern, von denen das Grundstück geschenkt wurde. Es besteht natürlich auch ein Anspruch auf den wert des geschenkten Grundstückes. Da du das nicht verstehst, ist es auch schwierig das gesamte zu erklären.
  • Die schenkungssteuer gibt's seit 2008 (!) Nicht mehr!
  • Tinnie also nochmal besser ausgedrückt, den Pflichtteil den Geschwister gegenüber einem anderen geschwisterteil (=geschenknehmer) geltend machen können, wenn die eltern (gedchenkgeber) verstorben.
  • Dann steh ich zB im Falle der Scheidung mit einer ganz schön saftigen Forderung Meiner Geschwister da, während ich so dumm war und die Hälfte zu verschenken. Es gibt hald eben Situationen bei denen es nicht anders geht, auch wenn ich das im Grunde normalerweise auch nicht empfehlen würde.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum