Bildungskarenz nach geteilter (!) Elternkarenz

Hallo in die Runde,

Ich bin grade extrem verunsichert, obwohl wir uns wirklich über Monate hinweg in das Thema eingelesen haben: mein Sohn ist im Dezember auf die Welt gekommen, ich war nach dem Mutterschtz bis Ende September in Karenz, mein Mann im September und Oktober, nun bin ich seit seit Anfang November wieder alleine in Karenz. Im Oktober habe ich also Vollzeit gearbeitet.
Mit dem Arbeitgeber ist direkt nach dem Ablauf des EA-Kbg eine Bildubgskarenz bis Oktober vereinbart, das passt uns beiden sehr gut weil so muss er nicht zwei mal eine Vertretung für mich anstellen sondern hat einfach die bestehende Vertretung verlängert. Ich kann also aufgrund des Headcounts definitiv nicht bis Anfang Oktober zu meinem Arbeitgeber. Das Waff wird meine Fortbildung auch fördern, was natürlich super ist.

Jetzt habe ich von zwei Bekannten gehört, dass aufgrund meiner Arbeit in den letzten 182 Tagen vor Antragstellung keine Bildungskarenz möglich sein wird. Ich hab natürlich schon dem AMS geschrieben, aber die Antwort steht noch aus und ich bin schrecklich nervös.

Ist hier jemand, der nach geteilter Karenz (wobei der letzte Karenz-Block vor Antragstellung kürzer als 6 Monate war) eine Bildungskarenz machen konnte?

Ich ärgere mich grade sehr, ich hab vom AMS so viele Infos dazu bekommen - hänge euch mal das umfangreichste dazu an - und im ganzen Internet findet sich nichts dazu.

Kommentare

  • Hallo!
    Bei mir war das kein Problem!
    Ich war damals bis Februar 2022 in Mutterschutz, danach Karenz bis September 2022, Oktober 2022 Vollzeit angestellt (da hab ich meinen Resturlaub konsumiert), dann wieder Karenz bis Jänner 2023 und danach in Bildungskarenz. Mein Mann war von August bis Oktober 2022 in Karenz, wir haben ein Monst überlappt.
    Solange du keinen Tag ohne Bezug/Versicherung hattest, sollte es eigentlich klappen.
    Frag aber sicherheitshalber eben trotzdem nochmal nach, nicht dass sich seitdem womöglich was geändert hat. Generell sind sie bei der Bildungskarenz ja strenger geworden!

    bikebaby
  • @JuliaHa danke für die schnelle Rückmeldung, das beruhigt mich etwas.
    Ja klar, meine Anfrage ans AMS ist auch schon raus!
  • Hey!
    Ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation & habe deswegen schon mehrmals mit der AK & dem AMS telefoniert.

    Fazit: entweder die Bildungskarenz schließt direkt an meinen letzten Karenztag an ODER ich arbeite mind. 6 Monate und gehe dann in Bildungskarenz.

    Ich wollte dazwischen 1 Monat arbeiten, das wär lt. AK & AMS nicht gegangen/ nicht gefördert worden.
  • @Carolina_eh Das geht von Karenz auf Bildungskarenz aber nie, leider. Da darf kein Tag zwischen Bezug vom KBG und dem Weiterbildungsgeld sein. Hat nichts mit geteilter Karenz zu tun.
  • bearbeitet 4. Dezember, 04:27
    Carolina_eh schrieb: »
    Hey!
    Ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation & habe deswegen schon mehrmals mit der AK & dem AMS telefoniert.

    Fazit: entweder die Bildungskarenz schließt direkt an meinen letzten Karenztag an ODER ich arbeite mind. 6 Monate und gehe dann in Bildungskarenz.

    Ich wollte dazwischen 1 Monat arbeiten, das wär lt. AK & AMS nicht gegangen/ nicht gefördert worden.

    Ich war nach meiner Karenz 2 Monate arbeiten und bin dann in Bildungskarenz gegangen. Karenz (mit eakbg) + 2 Monate arbeiten müssen mind. 182 Tage ergeben.

    Bei der TE ist es auch kein Problem, da sie ja durchgehend entweder in Karenz war oder arbeiten.
  • EAKBG zeit zählt auch als "Erwerbstätig" für die mindestesn 6 Monate

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