Hallo,
Ich befinde mich aktuell in Bildungskarenz, diese läuft noch bis März 2025.
Ich bin erst seit kurzem schwanger.
Mein Dienstverhältnis endet mit März 2025 einvernehmlich.
Wie wird nun mein Kinderbetreuungsgeld berechnet? Weiß das jemand?
Vom letzten Gehalt oder vom Weiterbildungsgeld vom AMS?
Danke schon mal vorab!
Kommentare
2,902
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Wird das dann nicht vom derzeitigen Weiterbildungsgeld berechnet? Sind das auch 180%?
Sorry, ich bin noch komplett planlos 🙈
Was ist mit pauschales KBG gemeint?
Danke dir
2,023
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Meinen Arbeitgeber muss ich darüber nicht informieren, oder? Da mein Dienstverhältnis ja ohnehin nach der Bildungskarenz enden würde.
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Du kannst dich diesbezüglich auch auf der Arbeiterkammerhomepage informieren, dazu gibt es echt gute Videos bzw. auch einen Termin ausmachen.
Wenn dus unter pauschal nicht findest, es heißt auch oft Kinderbetreungsgeld Konto oder Karenzmodell Konto.
Das wird weder über dein Weiterbildungsgeld noch über dein vorheriges Einkommen berechnet. Es ist ein Betrag den du bis zu 2 1/2 Jahre (glaub ich, ist das längste) monatlich erhälst. Der Gesamtbetrag ändert sich nicht für die gesamte Karenz, deswegen pauschal. Nur wenn du 1 Jahr in Karenz gehst, bekommst du natürlich monatlich mehr als in 2 Jahren.
Nach dem Einreichen für das Kinderbetreuungsgeldes, erhälst du ein Schreiben, wie viel du in der Karenz dazuverdienen darfst. Es ist nämlich nicht so viel Geld monatlich 😔.
Lg Ina
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vielen lieben Dank, so werd ich das machen!
Und danke für die ausführliche Erklärung zum Kinderbetreungsgeld 👏🤗
Glg Bettina
2,023
Der Zuverdienst ist beim pauschalen Modell gar nicht so niedrig. Nur beim einkommensabhängigen Modell darf man nicht über die Geringfügigkeit kommen. Das findet man aber alles online.
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Ich habe noch vor der Bildungskarenz die einvernehmliche Auflösung unterschrieben, somit ist das hinfällig mit der Firma.
Werde mich ohnehin bei der Arbeiterkammer erkundigen.