Bildungskarenz und schwanger

Hallo,
Ich befinde mich aktuell in Bildungskarenz, diese läuft noch bis März 2025.
Ich bin erst seit kurzem schwanger.
Mein Dienstverhältnis endet mit März 2025 einvernehmlich.

Wie wird nun mein Kinderbetreuungsgeld berechnet? Weiß das jemand?
Vom letzten Gehalt oder vom Weiterbildungsgeld vom AMS?

Danke schon mal vorab!

Kommentare

  • Also nach der BK bist du ja dann arbeitslos, richtig? Oder bewirbst dich? Dein Wochengeld wird im Falle der Arbeitslosigkeit 180% vom ALG sein, danach kannst du nur das pauschale KBG nehmen.
  • Ja genau, bzw. eigentlich im vorzeitigen Mutterschutz, da ich eine gesundheitliche Vorgeschichte habe.
    Wird das dann nicht vom derzeitigen Weiterbildungsgeld berechnet? Sind das auch 180%?
    Sorry, ich bin noch komplett planlos 🙈
    Was ist mit pauschales KBG gemeint?
    Danke dir
  • Wochengeld sind 180% vom Weiterbildungsgeld wenn es von Bildungskarenz direkt in den Mutterschutz übergeht. Karenzmodell kannst du nach einer Bildungskarenz nur das pauschale wählen, das ist sowieso an keinerlei Einkommen gebunden sondern einheitlich.
    betti2627
  • Super, vielen Dank für die Info.
    Meinen Arbeitgeber muss ich darüber nicht informieren, oder? Da mein Dienstverhältnis ja ohnehin nach der Bildungskarenz enden würde.
  • Hallo,

    Du kannst dich diesbezüglich auch auf der Arbeiterkammerhomepage informieren, dazu gibt es echt gute Videos bzw. auch einen Termin ausmachen.

    Wenn dus unter pauschal nicht findest, es heißt auch oft Kinderbetreungsgeld Konto oder Karenzmodell Konto.

    Das wird weder über dein Weiterbildungsgeld noch über dein vorheriges Einkommen berechnet. Es ist ein Betrag den du bis zu 2 1/2 Jahre (glaub ich, ist das längste) monatlich erhälst. Der Gesamtbetrag ändert sich nicht für die gesamte Karenz, deswegen pauschal. Nur wenn du 1 Jahr in Karenz gehst, bekommst du natürlich monatlich mehr als in 2 Jahren.

    Nach dem Einreichen für das Kinderbetreuungsgeldes, erhälst du ein Schreiben, wie viel du in der Karenz dazuverdienen darfst. Es ist nämlich nicht so viel Geld monatlich 😔.

    Lg Ina
    betti2627
  • Liebe Ina,

    vielen lieben Dank, so werd ich das machen!

    Und danke für die ausführliche Erklärung zum Kinderbetreungsgeld 👏🤗

    Glg Bettina
  • Ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher wie das zwecks der Kündigung wäre, rein theoretisch bist du ja noch angestellt und hast nun schwanger den Kündigungsschutz. Inwiefern das gehandhabt wird, wenn die Kündigung schon vorab ausgemacht wurde weiß ich nicht. Da würde ich mich auch bei der Arbeiterkammer erkundigen. Nicht dass du da um diverse Ansprüche während z.B. dem Mutterschutz umfällst.

    Der Zuverdienst ist beim pauschalen Modell gar nicht so niedrig. Nur beim einkommensabhängigen Modell darf man nicht über die Geringfügigkeit kommen. Das findet man aber alles online.
  • Hallo Jenny,

    Ich habe noch vor der Bildungskarenz die einvernehmliche Auflösung unterschrieben, somit ist das hinfällig mit der Firma.
    Werde mich ohnehin bei der Arbeiterkammer erkundigen.
    jennyrr
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum