Verpflichtendes letztes Kindergartenjahr - das Kind mitten im Jahr aus dem Kindergarten nehmen

bearbeitet 7. Januar, 11:25 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich möchte wissen, ob es jemanden von euch gibt, der sein Kind im letzten Kindergartenjahr aus dem KIGA genommen hat. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, was war die Konsequenz/Strafe?
Unsere Tochter geht seit sie 2 ist in den KIGA, ist gur integriert und schulreif. Sie kommt im September in die Schule.

Nun haben wir die Möglichkeit zusammen als Familie bis Juni zu verreisen. Die Abmeldefrist bei der Bezirkshauptmannschaft ist mit Ende August abgelaufen.

Es ist zu lesen, dass es zu einer Verwaltungsstrafe kommt bei einer Verletzung der Anwesenheitspflicht. Um wieviel Geld handelt es sich dabei? Gibt es jemanden, der Ähnliches gemacht hat? Wie seid ihr vorgegangen?
Grüße, Judimiki

Kommentare

  • @judimiki

    Unsere Nachbarn hatten Glück u mussten nur um die 400€ Strafe bezahlen.
    judimiki
  • Mit Kindergarten Leitung und zustandigem Magistrat/Gemeinde reden? Die BH muss ja Sprechzeiten haben und es wäre ja eine Ausnahmeregelung. Ihr wolltet ja nicht von vornherein abmelden, Kind hat das Jahr begonnen, also individuelle Situation, hoffentlich individuelle Lösung.

    Entschuldigt darf man sowieso etliche Wochen fehlen (alle Ferienzeiten zusammen) und noch etwas mehr glaub ich.

    Würde einfach das Gespräch suchen und mich direkt informieren.

  • @Nasty - Ich habe bereits bei der BH angerufen. Die SozialarbeiterInnen sind dort nicht zuständig. Haben mich an den Stellvertretenden Bezirkshauptmann weitergeleitet. Der hat dann nur den Gesetzestext zitiert. Er meinte im Telefonat, dass er nicht mehr machen kann, er kann sich nur an das Gesetz halten, also keine Ausnahmen. Hätten wir das alles schon in der gesetzlichen Frist gemeldet (also Februar, spätestens Ende August), dann hätten wir sie einfach abmelden können. Nur hatten wir da eben noch nicht die Gelegenheit dazu. Dass mein Mann nun plötzlich diese berufliche Möglichkeit hat, von unterwegs zu arbeiten (ich bin in Karenz), hat sich eben erst vor Kurzem ergeben...
    Die Kindergartenleitung ist verständnisvoll, meint aber, dass sie es melden müsste. Sie ist da halt auch sehr korrekt. Verstehe ich eh in gewisser Weise-sie muss sich auch an die Vorschriften halten...
    In der BH wollten sie mir eben nicht sagen welche "Strafe"/ Konsequenz es dann geben würde.
    Wir möchten halt unbedingt diese einmalige Chance nutzen. Diese Familienqualitätszeit bekommen wir so nicht wieder. Mit der Schule ist es dann sowieso nicht mehr möglich....
  • @Biancaa_ : weißt du wann das war? Schon länger her? und welches Bundesland seid ihr? Hat es sich mit der einmaligen Strafzahlung dann erledigt?
    Mommy_of_a_Girl
  • Was wird eigentlich im Kindergarten Jahr gemacht?
    Würde mich da mal erkundigen und wieviel darf man da fehlen?
    Wie lange wollt ihr wegbleiben bis September oder nur immer mehrere Wochen?
  • @PetraM : wir haben uns erkundigt. Wir wollen bis zum Sommer weg. Das ist eben zu lange als 'erlaubt'.
  • Ich habe jetzt keine direkte Erfahrung aber ich nehme an, da es sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung handeln würde, du online bestimmt den Strafrahmen findest! Meist is es ja so bei Anzeigen, dass "Von-Bis" alles möglich ist! Der Strafrahmen ist aber gesetzlich geregelt. Müsste also hier auch so sein. Weiß nur nicht ob Bundes- oder Landessache! Aber da findest du bestimmt online was!
  • Und ich würde hartnäckig bleiben. Nochmal zur BH, vielleicht mit Termin, und nachfragen und erklären!!!!
  • @judimiki

    Das war vor 2 Jahren. Und einmal vor 1 Jahr. Also bei beiden Kindern.
    Mehr weiß ich leider nicht, da wir keinen Kontakt haben, weil die Kinder, wenn sie bei un waren, leider 0 Benehmen haben. also die waren nie in einem Kiga u die Ältere wurde das erste Schuljahr zu Hause unterrichtet, hat aber dann diese Prüfung die man machen muss nicht bestanden u geht jetzt in eine „Schule“, wenn mans so nennen möchte 😅 sie halten nichts von Schule u Fremdbetreuung im Allgemeinen.
    judimiki
  • Ich denke da gibt es Ausnahmen, wenn es zB kulturelle Reisen sind und man das gut begründen kann.
  • @judimiki Kinderbetreuung ist Landessache bzw tlw in Selbstverwaltung der Gemeinden.
    In welchem Bundesland seid ihr daheim?
    Ich würde mich noch an die Bildungsdirektion eures Bundeslandes wenden.

    Ausnahmegründe sind allgemein nur Erkrankung/Behinderung, unzumutbarer Weg vom Wohnort zum Kindergarten oder Nachweis der Betreuung durch Tagesmutter/vater.
    judimiki
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