Resturlaub vor Karenz - Karenzteilung

Hallo!

Ich habe mich noch nicht bei der Arbeiterkammer darüber informiert, aber vielleicht wisst ihr ob diese Karenzteilung möglich ist:

Ich habe noch ca 400 Std Resturlaub und möchte diesen nach dem Mutterschutz bzw vor der Karenz in Anspruch nehmen.

Wäre zb möglich, dass der Vater in der Zeit wo ich meinen Resturlaub verbrauche in Karenz geht (2 Monate) und nach meinem Resturlaubverbrauch bzw seinem Karenzende dann erst ich in Karenz gehe und wir somit beide 2 Monate gleichzeitig zu Hause sein können. Wird dann die Karenz verkürzt oder kann ich nach der Vaterkarenz trotzdem die 22 Monate zu Hause bleiben?

Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich erklärt und würde mich über eine Nachricht freuen ob jemand weiß ob das möglich ist.

Kommentare

  • @Jules30 Ja das sollte so eigentlich möglich sein. Da ihr nicht gleichzeitig in Karenz seid (sondern du im Urlaub), müsstest du auch Anspruch bis zum 24. Lebensmonat haben. Solltet ihr euch jedoch ein Monat teilen (was bei erstmaligen Wechsel möglich ist), zB sein drittes Monat, dann wäre nur ein Anspruch bis zum 23. Monat gegeben.
  • Wir haben es so gemacht ☺️

    Ich hab nach dem Mutterschutz wieder „Vollzeit gearbeitet“ und mein Mann ist in Karenz gegangen für 3 Monate. In der Zeit hab ich meinen Urlaub verbraucht und hab aber einen Tag in der Woche gearbeitet, damit es sich ausgeht.
    Das dritte Monat sind wir beide in Karenz gewesen und ich bin dann noch 5 weitere Monate in Karenz gegangen.
    Jetzt tauschen wir gerade, mein Mann geht nochmal 3 Monate - so haben wir auch Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.
    Wir haben das eaKBG und haben somit die 14 Monate ausgereizt (Achtung: Mutterschutz nach der Geburt wird mitgezählt). Ich gehe jetzt in Bildungskarenz, um mein Studium abzuschließen und mein Mann überlegt noch, ob er unbezahlt verlängert. Er war ab der Geburt mit Urlaub, Papamonat und Karenz insg 5 Monate daheim 🥰

    Pass bei der ÖGK und bei deinem Arbeitgeber auf, den Fall haben sie seeehr selten und bei mir ist einiges schief gegangen mit dem an- und abmelden, richtigen berechnen des Urlaubsanspruchs, Vorrückung, etc. Es waren alle überfragt, sogar die AK 😂🙈
  • sabsie4517 schrieb: »
    @Jules30 Ja das sollte so eigentlich möglich sein. Da ihr nicht gleichzeitig in Karenz seid (sondern du im Urlaub), müsstest du auch Anspruch bis zum 24. Lebensmonat haben. Solltet ihr euch jedoch ein Monat teilen (was bei erstmaligen Wechsel möglich ist), zB sein drittes Monat, dann wäre nur ein Anspruch bis zum 23. Monat gegeben.

    Das wäre ja super wenn ich bis zum 24 Lebensmonat in Karenz sein könnte.
  • katika schrieb: »
    Wir haben es so gemacht ☺️

    Ich hab nach dem Mutterschutz wieder „Vollzeit gearbeitet“ und mein Mann ist in Karenz gegangen für 3 Monate. In der Zeit hab ich meinen Urlaub verbraucht und hab aber einen Tag in der Woche gearbeitet, damit es sich ausgeht.
    Das dritte Monat sind wir beide in Karenz gewesen und ich bin dann noch 5 weitere Monate in Karenz gegangen.
    Jetzt tauschen wir gerade, mein Mann geht nochmal 3 Monate - so haben wir auch Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.
    Wir haben das eaKBG und haben somit die 14 Monate ausgereizt (Achtung: Mutterschutz nach der Geburt wird mitgezählt). Ich gehe jetzt in Bildungskarenz, um mein Studium abzuschließen und mein Mann überlegt noch, ob er unbezahlt verlängert. Er war ab der Geburt mit Urlaub, Papamonat und Karenz insg 5 Monate daheim 🥰

    Pass bei der ÖGK und bei deinem Arbeitgeber auf, den Fall haben sie seeehr selten und bei mir ist einiges schief gegangen mit dem an- und abmelden, richtigen berechnen des Urlaubsanspruchs, Vorrückung, etc. Es waren alle überfragt, sogar die AK 😂🙈

    Alles klar, danke für deine ausführliche Antwort! :) Das ist ein bisschen meine Angst, dass der Arbeitgeber nicht die richtigen Eingaben macht, da diese Variante glaube ich nicht oft vorkommt 😅
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