Kombi KBG und Weiterbildungsgeld

Hallo,
ist hier jemand, der während des KBG-Bezugs in Bildungskarenz gegangen ist? Im Internet hab ich als Info gefunden, dass dies mit pauschaliertem KBG möglich ist und das Weiterbildungsgeld als Zuverdienst gesehen wird.
Bin gerade dabei, Möglichkeiten auszuloten, falls die Bildungskarenz gestrichen wird. Würde bei doppeltem Einkommen (KBG und BK) einen Teil zur Seite legen, um meine Ausbildung abschließen zu können. Hatte mir die Dauer vom KBG extra so gelegt, dass ich mit 12 Monaten Bildungskarenz meinen Bachelor habe und dürfte nun um die Bildungskarenz fallen.
Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung mit der Kombi.

Kommentare

  • Ich kann dir die konkrete Frage nicht beantworten, aber kommst du für das Selbsterhalter oder Studienabschluss Stipendium in Frage?
  • jennyrrjennyrr

    2,023

    bearbeitet 16. Januar, 19:31
    Kommt auf die Höhe deines Weiterbildungsgeldes an, das kann man sich ja nicht aussuchen sondern es wird vom Einkommen vorm KBG berechnet. Wenn das beim pauschalen Modell die Zuverdienstgrenze überschreitet geht’s nicht, beim eaKBG sowieso nicht weil man da nur geringfügig zuverdienen darf. So meine damalige Auskunft (war doch schon 2022 drum) wobei es bei mir hinfällig war weil ich dann rein in Bildungskarenz gegangen bin. Die AK gibt da aber wirklich toll Auskunft und berechnet auch mit einem durch. Kann ich dir nur ans Herz legen da anzurufen. Auch den Antrag auf Bildungskarenz würde ich an deiner Stelle so rasch wie möglich stellen, sofern das mit dem Studium geht. Mein Mann hat vom AMS die Auskunft bekommen, dass nun schon genauer gefiltert wird welche Anträge bewilligt werden.

    Nachtrag: Gerade folgende Info gefunden, mein Stand von 2022 dürfte also noch aktuell sein. Seite der AK zitiert „Während des Bezuges von Weiterbildungsgeld kann das pauschale Kinderbetreuungsgeld bezogen werden, allerdings zählt das Weiterbildungsgeld als Zuverdienst zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld. Der gleichzeitige Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld und Weiterbildungsgeld ist nicht möglich.“
  • @Finey Ich war leider zu Beginn des Studiums ein Jahr zu alt fürs Stipendium.
    @jennyrr Diesen Absatz hab ich auch gefunden und er gibt mir Hoffnung. Da ich vor der Karenz nur Teilzeit gearbeitet habe, geht es sich mit der Zuverdienstgrenze leicht aus. Übernächste Woche hat die AK bei uns einen Info-Nachmittag zu Weiterbildungen. Werde dort wohl mein Anliegen zur Sprache bringen.
    Ich studiere Vollzeit mit 30 ECTS im Semester und denke, dass dies schon genehmigt wird.
  • Mir haben sie eben 2022 auch diese Auskunft gegeben, ich wär aber obwohl Teilzeit vor der Karenz gearbeitet damals drüber gewesen weil du mit Kind doch nochmal diverse Zuschläge hast. Die AK hat da wie gesagt alles mit mir durchgerechnet, war echt toll. Ich hab’s dann grundsätzlich so gewählt, dass ich es an die Elternkarenz knüpfe und eben nicht zeitgleich. Mit einem Studium hast denk ich auch bessere Karten, würd mich auch informieren und es probieren. Mehr als dass es nicht klappt kann dir ja nicht passieren 😁
  • Danke für den Hinweis mit den Zuschlägen. Werde da extra noch nachfragen. Mein Plan war auch Bildungskarenz nach KBG-Bezug. Mir wird die Lage jedoch zu unsicher, ich bekomme KBG noch bis Anfang Juni und möchte nicht riskieren, dass ich dann gar nichts mehr bekomme. Arbeiten ist für mich neben Studium und Kleinkind (nebst pubertierenden Teenagern) nicht drinnen.
  • Im Fall der Fälle könntest du deine Elternkarenz mit KBG Bezug verkürzen und rein die Bildungskarenz nehmen. Das Weiterbildungsgeld ist ja höchstwahrscheinlich höher als das pauschale KBG.
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