Hallo!
Ich habe eine Frage zur Wochengeldberechnung.
Zu meiner Situation: Mein Kind ist im September 2023 geboren. Mein Mann und ich haben uns die Karenz aufgeteilt (12+2). Ich war im Juli und August 2024 arbeiten, im September und Oktober zuhause und habe wieder Kinderbetreuungsgeld bezogen. Die Karenz endete am 3. November und seit 4. November 2024 arbeite ich wieder. Ich habe also durchgehend Geld bezogen.
Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt Mitte Februar.
Die Dame von der Krankenkasse, mit der ich gesprochen habe, meinte, dass das Wochengeld anhand der letzten 3 vollen Monate berechnet wird. Ich arbeite zwar insgesamt über drei Monate, allerdings sind weder Nov noch Feb volle Kalendermonate. Welche Gehaltszettel werde zur Berechnung verwendet? Die Dame am
Telefon meinte etwas von Sonderwochengeld, dann könnte ich aber nicht das einkommensabhàngige Kinderbetreuungsgeld beziehen, was in meinem Fall schlecht wäre.
Liebe Grüße
Kommentare
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Für mich werden das Einkommen von November, Dezember und Januar die Berechnungensgrundlage sein ( = die letzten 3 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz).
Wenn bei dir der November nur fast ein voller Arbeitsmonat ist, würde ich mal bei der Arbeiterkammer nachfragen, wie man das lösen könnte.
Ich habe mal gehört, dass dann eventuell vom 1.-3. November das vorherige eaKBG als Einkommen zur Berechnungsgrundlage dazu zählen könnte. Bin mir aber nicht sicher, ob die Info stimmt.
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Das Sonderwochengeld erhält man, wenn der neuerliche Mutterschutz während der aufrechten Karenz beginnt und man kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht. Das trifft meiner Meinung nach auf dich nicht zu, da du ja wieder arbeiten bist.
Theoretisch sollte dein Wochengeld aus Einkommen und den drei Tage KBG Bezug (falls du da noch in Bezug warst) berechnet werden.
Du hast dann auch wieder Anspruch auf eaKBG, da die ersten zwei Jahre der Karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt werden sofern man fürs erste Kind Anspruch auf eaKBG hatte.
Mach dir vielleicht einen Termin mit der AK oder GK direkt aus, um deinen Fall zu besprechen ;-)
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Ich habe am am 1. November noch KBG bezogen, am 2. und 3. kein Gehalt bekommen und ab 4. war ich wieder angestellt.
Ich werde heute einmal bei der AK anrufen…
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Die Lücke musst schon schließen…
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Also ich würde es so sehen, dass du den Netto Verdienst von November bis Jänner zusammenrechnen musst und dies durch 92 Tage zählen musst.
Eine Kollegin von mir hatte aber einen ähnlichen Fall. Sie war wieder 1,5 Monate arbeiten, davor war sie im zweiten Jahr ohne Bezüge daheim und ihr Wochengeld wurde dann eben von den letzten drei vollen Kalendermonaten berechnet, wobei sie ja nur 1,5 der 3 Monate ca. gearbeitet hat. Ich frage sie aber gerne noch einmal.
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Wäre der 02.11. ein Montag gewesen, hättest du ja direkt nach dem Ende des eaKBG wieder zu arbeiten begonnen. Lass dir daraus, wenn es geht, bitte keinen Strick drehen.
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ABER es geht nur um ein paar wenige Euro insgesamt und Anspruch auf eaKBG bleibt ja bestehen.
Also als Rechenbeispiel: Ich habe jetzt einen Nettoverdienst von 1500,- herangezogen. Bei drei vollen Monaten wären es 4500,- Netto. Ohne die vier Tage 4.300,- Netto. Der Unterschied des Wochengelds ist 57,22 zu 54,68. Das sind 2,5 Euro pro Tag. Also im schlimmsten Fall bekommst du ein bisschen weniger Geld.
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Würde ich auch so sagen. Es geht ja einfach um die drei letzten vollen Kalendermonate vor Mutterschutz und nicht, ob man da gearbeitet hat, soweit ich weiß. Weiß nicht warum die Dame bei der ÖGK und der AK das nicht sagen 🤔
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Ich habe auch noch einmal bei der Krankenkasse nachgefragt und diese Info bekommen. Wegen der zwei Tage - obwohl ich insgesamt über drei Monate arbeite - wird voraussichtlich ein Sonderwochengeld errechnet. Wenn man Sonderwochengeld bekommt, kann man allerdings kein eaKBG beziehen, was schlecht wäre.
@sabsie4517 könntest du deine Freundin noch einmal fragen, wie das bei ihr genau war? Du kannst mir auch gerne privat schreiben.
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Laut AK finde ich aber, dass du nicht ins Sonderwochengeld hinein fällst, eventuell in die Ausnahme mit den reduzierten Arbeitszeiten. Dann gibt’s eben diesen Günstigkeitsvergleich. Hast du die Arbeitszeiten reduziert? Falls nein, fällst du da auf gar keinen Fall rein, weil ja die 3 Monate bis zum neuerlichen Mutterschutz hinter dir liegen.
Das Sonderwochengeld gibts ja noch nicht soooo lange und vermutlich gibts daher noch nicht so viele Entscheidungen dazu.
Mach dir unbedingt einen persönlichen Termin mit der AK aus!
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Falls du Sonderwochebgeld bekommen solltest, würde ich Widerspruch einlegen. Und mich anwaltlich beraten lassen, ob man damit vor Gericht gehen sollte.
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Laut meiner Einschätzung wird da eine Günstigkeitsrechnung gemacht und nur wenn diese höher ist, gibt’s das Sonderwochengeld.
Das sind 60% der Letzteinkünfte. Rechne dir mal aus, wo du bei 60% vom letzten vollen Nettomonatslohn vor Kind 1 liegen würdest und was du durchschnittlich in den jetzigen 3 Monaten (November bis Jänner) Netto pro Monat raus bekommst. Sofern die 60% geringer sind, sollte das ja nicht günstiger für dich sein 🤷🏼♀️
Aber ja mit den Infos und Gehaltszetteln dann am besten mal zur AK persönlich hin schauen.
Ich glaube, dass du das Sonderwochengeld auch gesondert beantragen müsstest, da dein Arbeitgeber ja eine A+E Bestätigung schicken kann, wodurch du ja Anspruch aufs normale Wochengeld hättest.
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Ich glaube aber mein Problem ist, dass sie den November gar nicht berücksichtigen, da ich zwei von 30 Tagen keine Bezüge -
also weder Kbg noch Lohn - hatte. Deshalb müsste ich das Gehalt von Dez und Jänner durch 91 rechnen. Und da kommt nicht so viel raus, da ich derzeit auch nicht voll angestellt bin…
Ich hab mir beides ausgerechnet, insgesamt würde ich fast 6000€ weniger bekommen, wenn ich ein Sonderwochengeld bekommen würde und dann ein Jahr lang das Pauschale KBG statt Wochengeld berechnet auf Basis von Nov-Jän. 😬 So ärgerlich!
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