Hallo,
ich habe eine Frage, ist es möglich während des vorzeitigen Mutterschutzes sich geringfügig etwas dazu zu verdienen auf selbstständigiger Basis mittels Kleinstgewerbe?
Da man mit vorzeitigem Mutterschutz ja in das individuelle Beschäftigungsverbot fällt und Wochengeld das Entgeld ersetzt, kann ich mir das schwer vorstellen. Sicherheitshalber kann man solche Dinge aber bei der AK erfragen.
Frag bei der ak nach!
Ich hätte es auch so verstanden, dass du wegen dem Beschäftigungsverbot nicht in der Zeit arbeiten darfst. Außerdem müsstest du den AG informieren, wenn du einer anderen Tätigkeit während dem Mutterschutz nachgehst. Steht zumindest oft im Dienstvertrag.
Eine Freundin einer Freundin war allerdings im vorzeitigen Mutterschutz als Tupperware Beraterin tätig. Ist schon ein paar Jahre her und war zumindest damals anscheinend erlaubt, die hat sich da ziemlich viel dazu verdient und sich günstig mit kunststoffbehältern eindecken können. sie wurde wegen einer konisation in den vorherigen Mutterschutz geschickt, hatte aber keine Beschwerden.
@wölfin in meinem Fall bin ich dann nicht mehr angestellt, da mein DV einvernehmlich im März endet. Somit müsste ich ein Gewerbe anmelden.
Werde morgen bei der AK anrufen und nachfragen.
Wäre bei mir auch so aufgrund einer Konisation.
Ich hab auf selbstständiger Basis auch im MS gearbeitet. Als Angestellte ist es dir untersagt, als Selbstständige was ich weiß nicht, solange du in die SV einzahlst und das Gewerbe nicht stilllegst.
Wenn dann musst bei der SVS anrufen, die AK kennt sich bei Selbstständigen nicht aus.
@Oceanholic danke dir für deine Antwort! Dann rufe ich dort morgen an.
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Ich hätte es auch so verstanden, dass du wegen dem Beschäftigungsverbot nicht in der Zeit arbeiten darfst. Außerdem müsstest du den AG informieren, wenn du einer anderen Tätigkeit während dem Mutterschutz nachgehst. Steht zumindest oft im Dienstvertrag.
Eine Freundin einer Freundin war allerdings im vorzeitigen Mutterschutz als Tupperware Beraterin tätig. Ist schon ein paar Jahre her und war zumindest damals anscheinend erlaubt, die hat sich da ziemlich viel dazu verdient und sich günstig mit kunststoffbehältern eindecken können. sie wurde wegen einer konisation in den vorherigen Mutterschutz geschickt, hatte aber keine Beschwerden.
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Wäre bei mir auch so aufgrund einer Konisation.
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