Journaldienst Kindergarten im Mutterschutz

Hallo zusammen,
ich bin schwanger und der geplante Entbindungstermin ist Anfang August - also in den Sommerferien. Unser großer Sohn ist 2,5 Jahre alt und geht in den Kindergarten.
Heute meinte die Leiterin zu mir, dass er mit Beginn der Sommerferien dort rausmuss und erst ab September im neuen Jahr wieder gehen darf. Ich hätte im Mutterschutz keinen Anspruch auf Journaldienst.
Meine Freundin meinte aber, dass ihr in der Nachbargemeinde gesagt wurde, dass der Mutterschutz im Gesetz der Erwerbstätigkeit gleichgestellt sei und man so sehr wohl den Journaldienst beanspruchen darf 8 Wochen vor und nach der Geburt. Wär mir auch sehr recht, da der Papa bis zur geburt voll arbeitet und hochschwanger im Hochsommer mit Kleinkind und ohne Hilfe von Oma etc schon zach wird...
Hat jemand hier Erfahrungen und weiss wie es wirklich rechtlich ausschaut?
Danke 🌞

Kommentare

  • Ist rechtlich alles nicht so einfach. Erstens hat jedes Bundesland ein anderes Gesetz und zweitens darf die Gemeinde dann selbst auch noch recht viel bestimmen.
    Woher kommst du?
    Das Recht dann durchsetzen ist auch wieder eine andere Sache....
    Ich kann nur von OÖ reden: hier wurde mir von der oö Bildungsdirektion (die hier zuständig ist als Aufsichtsbehörde) gesagt, dass ihrer Rechtsansicht nach der Mutterschutz einer Berufstätigkeit gleichgestellt ist (das wurde mir auch von der AK hier gesagt, die auch beratet zu dem Thema, aber wahrscheinlich auch nicht in jedem Bundesland), gleichzeitig darf die Gemeinde über die Platzvergabe und die Krabbelstube/Kindergarten- Verordnung selbst bestimmen und da schreiben sie zb rein, dass man mit Mutterschutz raus muss. Tja und rechtlich kann ich scheinbar nichts machen 🤷‍♀️ (außer evtl privatrechtlich verklagen?!) also einfach Berufung oder so einlegen, wie gegen einen Bescheid und dann geht das zur nächsthöheren Ebene, gibt es nicht.
    Außerdem gibt es in Österreich allgemein keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (außer bei Kindergartenpflichtigen Kindern schaut es anders aus).
    Recht viel mehr als versuchen einvernehmlich eine Lösung zu finden, kannst du vermutlich nicht machen.
    mala201josefky
  • Ich wohne auch in OÖ- erwarte Mitte August unser zweites Kind und unser Sohn darf daher auch nicht in die Ferienbetreeung gehen. Solange ich zuhause bin darf er unterm Jahr bis 12 Uhr (ohne Mittagsessen) in den Kindergarten gehen.
    mala201
  • Gute Frage! Ich hab ende Juli ET und müsste mich in unserem Kiga bzw bei der Gemeinde diesbezüglich auch informieren. Ich zahle aber auch für den Kiga und denke nicht, dass ich sie sofort eausnehmen müsste, fände das richzig doof sie auch aufeinmal so rauszureissen aus dem ganzen. Wir hätten eigentlich wie jedes Jahr sie den ganzen Juli noch in den Kiga gehen lassen und wenn Papa danna uch urlaub hat und zuhause ist wäre sie auch daheim und würde sie für den Kiga gar nicht anmelden die Zeit. Ab september wäre sie Vorschulkind und muss glaube ich min 20std pro woche gehen.

    In wien war es noch so ähnlich, aber erst sobald die kleine geboren war. Da meinten sie auf einmal warum ich ihn so spät abhole, wusste zuerst nicht wovon die reden (wusste das gar nicht!!) - wir haben uns dann geeinigt dass er inkl essen bis 14h bleiben darf.

    Also die Leitung kann sicher auch ausnahmen machen, würde mich da bei der Gemeinde informieren was geht und dann vl mal das Gespräch mit der Leiterin suchen. Ich fände ende mutterschutz auch anstrengend mit allen kindern daheim, früher oder später hat man aber sowieso alle da, also ist es auch wieder irgendwie egal😅
    mala201
  • Ist rechtlich alles nicht so einfach. Erstens hat jedes Bundesland ein anderes Gesetz und zweitens darf die Gemeinde dann selbst auch noch recht viel bestimmen.
    Woher kommst du?
    Das Recht dann durchsetzen ist auch wieder eine andere Sache....
    Ich kann nur von OÖ reden: hier wurde mir von der oö Bildungsdirektion (die hier zuständig ist als Aufsichtsbehörde) gesagt, dass ihrer Rechtsansicht nach der Mutterschutz einer Berufstätigkeit gleichgestellt ist (das wurde mir auch von der AK hier gesagt, die auch beratet zu dem Thema, aber wahrscheinlich auch nicht in jedem Bundesland), gleichzeitig darf die Gemeinde über die Platzvergabe und die Krabbelstube/Kindergarten- Verordnung selbst bestimmen und da schreiben sie zb rein, dass man mit Mutterschutz raus muss. Tja und rechtlich kann ich scheinbar nichts machen 🤷‍♀️ (außer evtl privatrechtlich verklagen?!) also einfach Berufung oder so einlegen, wie gegen einen Bescheid und dann geht das zur nächsthöheren Ebene, gibt es nicht.
    Außerdem gibt es in Österreich allgemein keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (außer bei Kindergartenpflichtigen Kindern schaut es anders aus).
    Recht viel mehr als versuchen einvernehmlich eine Lösung zu finden, kannst du vermutlich nicht machen.

    Bin aus sbg. Den Platz darf er e behalten, was super ist, es geht rein um den journaldienst. Die ersten Wochen mutterschutz fallen bei mir in Juni, da darf er am Vormittag gehen - perfekt, aber ab den Sommerferien, also grad dann wenns richtig zach wird, ist journaldienst und da darf er laut Leitung nicht gehen. Hab jetzt mal bei der ak nachgefragt, bekomm nächste Woche a Antwort. Kann die dann gern hier teilen :)
  • Kunaa schrieb: »
    Gute Frage! Ich hab ende Juli ET und müsste mich in unserem Kiga bzw bei der Gemeinde diesbezüglich auch informieren. Ich zahle aber auch für den Kiga und denke nicht, dass ich sie sofort eausnehmen müsste, fände das richzig doof sie auch aufeinmal so rauszureissen aus dem ganzen. Wir hätten eigentlich wie jedes Jahr sie den ganzen Juli noch in den Kiga gehen lassen und wenn Papa danna uch urlaub hat und zuhause ist wäre sie auch daheim und würde sie für den Kiga gar nicht anmelden die Zeit. Ab september wäre sie Vorschulkind und muss glaube ich min 20std pro woche gehen.

    In wien war es noch so ähnlich, aber erst sobald die kleine geboren war. Da meinten sie auf einmal warum ich ihn so spät abhole, wusste zuerst nicht wovon die reden (wusste das gar nicht!!) - wir haben uns dann geeinigt dass er inkl essen bis 14h bleiben darf.

    Also die Leitung kann sicher auch ausnahmen machen, würde mich da bei der Gemeinde informieren was geht und dann vl mal das Gespräch mit der Leiterin suchen. Ich fände ende mutterschutz auch anstrengend mit allen kindern daheim, früher oder später hat man aber sowieso alle da, also ist es auch wieder irgendwie egal😅

    Ja, ich werd nach der Info durch die ak nochmal bei der Gemeinde nachfragen, unser kindi ist einer von 6 in der stadt, also keine ahnung, ob das alle gleich handhaben.. ich versteh ja voll, dass er zb während einer karenz nicht gehen darf - das hab ich mir ja selbst so ausgesucht und da gibt's sicher arbeitende die den platz dringender brauchen, aber find halt Mutterschutz das ist ja ein beschäftigungsverbot, da darf ich ja (aus gutem grund) gar ned arbeiten... und der papa spart halt seinen urlaub für nach der Geburt... und hilfe von Oma oder so gibt's bei uns leider auch nicht.. naja wir sehens e, werden schon klarkommen, aber finds auch so seltsam, dass sie eben im kindi meiner Freundin das genaue Gegenteil gesagt haben wie bei uns 😅
  • @mala201 gib dann gerne bescheid hier, scheint für einige doch interessant zu sein. Ich hab noch gar nicht daran gedacht, wie du vermutlich, bin ich davon ausgegangen, dass das im Mutterschutz erlaubt ist und das Kind selbstverständlich weiter den kiga auch in der ferienzeit besuchen darf!
    Auf jeden fall ein wichtiger Hinweis, danke dafür!

    Finds auch absurd, dass das wieder einmal nicht österreichweit einheitlich (im muschu gesetz) geregelt ist und gemeinden und deren kigas auf eigene faust entscheiden dürfen!
    mala201
  • @Kunaa
    Hab die Antwort von der AK:


    Der Mutterschutz ist zwar einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt, da es in Österreich aber leider keinen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gibt, kann eine etwaige Betreuung in den Sommerferien in Ihrem Fall tatsächlich nur durch Kulanz von Seiten des Kindergartens vereinbart werden. Insbesondere wenn der Kindergarten es damit begründet, dass alle Plätze im Sommer für die Betreuung der Kinder von berufstätigen Eltern gebraucht werden, wird man hier nicht viel machen können.

    Vielleicht können Sie nochmals das Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen und einen Kompromiss vereinbaren, sodass zumindest die Betreuung ihres Sohnes ab der Geburt Ihres 2. Kindes möglich ist? Eine weitere Möglichkeit wäre, auch direkt mit dem Bürgermeister Kontakt aufzunehmen, vielleicht kann er Ihnen behilflich sein. Eventuelle können Sie auch auf eine Art „Warteliste“ gesetzt werden?

    Ferienprogramme etc sind immer erst ab 4 oder 6 Jahren, was ich jetzt ergooglet hab. Habe dann mit dem Hilgswerk telefoniert. Dort könnt man eine tagesmutter nehmen, allerdings ohne Forderungen. Weil die ja der kindi bekommt (zahl ja Juli sigidt usw normal). D.h. ca 10 Euro pro Stunde, also mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zu den normalen kosten. Ebenso leihoma.
    Bin grad echt ziemlich ratlos:(
  • @mala201 sprich eindach mal mit der leitung. Wenn du den platz für juli zajlst würde ich schon deauf beharren, dass das kind weiter gehen sarf evtl mal anwalt fragen wie das rechtlich aussieht, da du ja weiterzahlst?? Du zahlst den platz und er darf nicht hin - würde ich abklären!

    Wäre es sonst schlimm mit zwei kids dann daheim zu sein? Wie alt ist das ältere kind dann wenn baby kommt?
    mala201
  • So wie ich die AK und das Hilfswerk verstanden hab, können die Gemeinden ihre Regeln bei der kinderbetreuung ziemlich selbst festlegen. Also zb auch die Voraussetzungen für journaldienst. Und bei uns sind die eben: beide Eltern erwerbstätig. Die Leitung meinte ja, sie haben dann viel weniger Personal, weil ihre Mitarbeiterinnen urlaub abbauen müssen in der zeit. Aber ja, ich werd definitiv nochmal mit ihnen sprechen. Ich will sie nur nicht voll gegen mich aufbringen, da mein Sohn ab Herbst ja wieder vormittags hingeht und das ja während der karenz auch nicht selbstverständlich ist leider.
    Er wird dann einen monat nach der Geburt 3.
  • Sarah123Sarah123

    1,696

    bearbeitet 18. Februar, 11:57
    @mala201 Das kommt wirklich auf den Kindergarten und den Träger an. Hilft dir zwar nicht bei deinem Problem, aber ich würde es einfach akzeptieren. ☺️ Es ist eigentlich fast immer so, dass der Partner bis zur Geburt arbeitet. Danach hast du aber Unterstützung oder?
  • Mama_HaseMama_Hase

    393

    bearbeitet 18. Februar, 18:58
    @mala201 was wäre wenn du dein Kind vom Kindergarten abmeldest (wenn er ja eh nicht gehen kann)? Könntest du dann die Förderung für den Platz bei der Tagesmutter geltend machen?

    Aber vielleicht Mal zur zugrunde liegenden Sorge: was geht dir denn durch den Kopf, wenn du dran denkst, beide Kinder Zuhause zu haben? Vielleicht gibt's irgendeine Sorge oder Überlegung, die wir dir nehmen können bzw zumindest entkräften können? Ich bin eine 2under2 Mama wobei das 2. ein Schreibaby war. Also wenn du konkrete Fragen hast dann kannst du dich natürlich gerne direkt an mich wenden oder hier weiter schreiben, dann wirst du sicher viele Tipps bekommen!
  • Bei uns ist das auch so, betrifft auch Schulanfänger. Wir können unsere Tochter nur dann zum Journaldienst anmelden, wenn wir nachweislich an diesem Tag beide arbeiten. Also grundsätzliche Erwerbstätigkeit reicht nicht aus, es muss an den konkreten Tagen sein, dass wir arbeiten.

    Ich würd versuchen, dass ich auf eine Warteliste komme. Dass die Erwerbstätigen Vorrang haben, ist verständlich und noch dazu wo dein Kind so jung ist. Versteh dich natürlich aber auch.

    Darf ich fragen, wie ihr die Geburt organisiert ohne zusätzliche Hilfe? Oder habt ihr da jemanden, der kommt? Wir haben eine ähnliche Situation und frag mich wirklich, wie wir das organisiert kriegen 🫣
  • sara2709sara2709

    5,778

    bearbeitet 18. Februar, 20:29
    Also das mim kiga weiß ich zwar nicht aber bei uns wurde der Große im Juli knapp einen Monat vor der Geburt 2 und ja es ist anstrengend in der Stadt in der Situation aber machbar.
    Wenns heiß ist einer der Spielplätze mit Pritschelplatz (zb Volksgarten oder hinter der Polizeidirektion) oder Salzachsee.
  • @Mohnblume88
    Wegen dem Kindergarten: ich weiß nicht, ob ich das richtig im Kopf habe, aber bist du aus Linz? Falls ja, wusste gar nicht, dass man arbeiten muss, um im Sommer das Kind im kiga zu lassen. Sowas sagt einem auch niemand im Vorhinein 🙈
  • ThessiThessi

    353

    bearbeitet 06:28 Uhr
    @Mohnblume88: wie weist du nach, dass du an dem Tag arbeitest? Meinst du die fixen Arbeitstage oder auch, dass man z.B. keine Urlaub hat?

    Sorry fürs Off-Topic.
  • Ich hab mein 3. Kind in den Sommerferien bekommen. Bei uns ist der Kiga fix im August zu, dafür ist im Juli Normalbetrieb.
    Ja es ist anstrengend, aber machbar :) hatte einen Kaiserschnitt mit kleinen Komplikatioben u musste deshalb eine Woche im KH bleiben. Viel Ruhe hatte ich danach aber nicht, die anderen 2 wollen halt auch Mama u mein Mann musste auch recht schnell wieder arbeiten.
    Beim 2. Kind hab ich mein 1. Kind bewusst zu Hause gelassen, weil ich nicht wollte, dass sie eifersüchtig, auf den kleinen Bruder ist.

    Ich würd mir in deinem Fall das positive rauspicken u es nochmal als Exklusivzeit mit deinem 1. Kind sehen.
  • @blackcherry1991 stimmt, ich habe in Linz gewohnt. Da war das anders, da können Kinder immer in den Kiga gehen. Jetzt wohnen wir in Linz-Land, da ist das anders geregelt.

    @Thessi es gibt ein Formular, das mein Arbeitgeber und der des Papas ausfüllen muss. Da müssen die Arbeitszeiten für jeden einzelnen Tag angegeben werden.

    Thessi
  • @mala201 Ferienprogramm, Tagesmutter oder sowas würd ich ehrlich gesagt für die Übergangszeit nicht anfangen, da musst du dein Kind ja erst Recht eingewöhnen und vielleicht passt es dann e, wenn ihr Zuhause seid.

    Ich würd das positive raussuchen, wenn dein Sohn die zwei Monate Zuhause bleiben muss:
    Viele lassen das erste Kind freiwillig Zuhause , wenn ein Baby kommt, in Eifersucht zu vermeiden
    Wenn's dir bis zur Geburt gut geht, kannst du mit deinem Sohn jeden Tag ins Schwimmbad gehen oder falls ihr einen harten habt könnt ihr ein Planschbecken oder so aufstellen
    Dein Sohn ist von Anfang an mit dabei wenn das Baby da ist. Vielleicht würde er ja gar nicht in den Kindergarten gehen wollen, wenn du nicht da bist.

    Aber vielleicht findest du in Absprache mit der Kindergarten Leitung eine Lösung. Zb dass du ihn nur an Tagen bringst, wo es sich vom betreuungsschlüssel her ausgeht wenn er zusätzlich zu den angemeldeten Kindern da ist.

    Weil du geschrieben hast, Uhr habt kaum Unterstüzung: ev könnt ihr euch jetzt schon nach einer leihoma oder Babysitter umsehen, was hin und wieder auf euren Sohn aufpasst und zb vom Kindergarten abholt. Das könntet ihr dann auch im Sommer fortsetzen, damit er hin und wieder auch Mal was ohne baby unternehmen kann. Wie macht ihr das generell bei der Geburt mit der Kinderbetreuung, falls du ein paar Tage im Krankenhaus bleiben musst?
    Kann dein Mann nach der Geburt in papamonat gehen oder urlaub nehmen? Ich glaub ein paar Tage Pflegefreistellung sollten auch möglich sein.

    @Mohnblume88 gratuliere! Mit fast-schulkind ist es wieder was anderes, aber da würd ich auch versuchen das Beste aus der gemeinsamen Zeit rauszuholen und sie als Mutter-tochter-zeit zu nutzen. In der Klasse meiner großen bekam eine Mitschülerin in der ersten Schulwoche ein gescheisterchen, war gleich ein Highlight für die ganze Klasse 😅.

    Aber weil du geschrieben hast Betreuung im Sommer nur an den Tagen wo ihr beide arbeitet - verlangen die da echt die Dienstpläne von dir? Und bei Nachtdienst oder Wochenende durftest du deine Tochter nicht bringen?

    Meine zwei sind 2j 8m auseinander und unser Kindergarten sieht das nicht so streng und man kann die Kinder auch wenn ein Elternteil im Mutterschutz oder in Karenz ist in den Ferien anmelden. unsre große war aber fast meinen gesamten Mutterschutz vor der Geburt zuhause, weil das mit Corona gerade so eine blöde Zeit war und ich wollte den Virus während der Schwangerschaft vermeiden. Nach der Geburt war sie zunächst auch zuhause, dann ein paar Mal im Kindergarten (Weihnachtsfeier usw), in den Weihnachtsferien Zuhause (da hatte auch mein Mann Urlaub) und ab Jänner ging sie normal in den Kindergarten.
    Biancaa_
  • @wölfin danke! um die Zeit vor der Geburt und danach mach ich mir keine Sorgen, aber währenddessen 😂 im blödesten Fall muss ich allein zur Geburt gehen, weil wir evtl keinen haben, der unsere Tochter übernimmt. Aber selbst das find ich aus heutiger Sicht irgendwie ok.

    Und ja, sie verlangen explizit die Zeiten bestätigt durch den Arbeitgeber. Zufällig hatte ich da nie Nachtdienst, aber ich denke das wär schon ok gewesen. Wochenende natürlich nicht - also wenn ich an einem Wochentag frei hab, dann darf ich sie da nicht anmelden.
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