Hallo.
Hab das gestern am Rande in den Nachrichten gehört, dass der Mann der Frau für jedes Kind 4 Jahre seiner Pension schenken kann. Weiß jemand darüber mehr? Macht das jemand?
Ich glaub das gibts nur in Deutschland
In Österreich ist es so dass du für jedes Kind 48 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet bekommst bei mehrlingsgeburten sund es mehr monate das weiss ich jetzt aber nicht auswendig wie viel.
Stirbt das kind innerhalb der 48 monate oder wird zur Adoption frei gegeben endet die kindererziehungszeit mit dem tag des todes bzw der Adoption
Wird innerhalb der 48 monate ein zweites kind geboren endet mit Tag nach Geburt die kindererziehungszeit für das ersdte Kind und die für das zweite beginnt
@Babsi ne das meinte ich nicht
Hab dazu folgendes gefunden:
Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet.Diese Regelung gilt für Jahre der Kindererziehung ab 2005. Eine solche Übertragung kann nur bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.
meiner Meinung nach muss der Vater aber so gut verdienen und so viele Pensionsmonate haben, dass ihm das freiwillige Pensionssplitting rechnerisch für seine eigene Pension nix "ausmacht" - das "Verschenken" fehlt ihm selbst ja dann bei der Pension....
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Kommentare
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In Österreich ist es so dass du für jedes Kind 48 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet bekommst bei mehrlingsgeburten sund es mehr monate das weiss ich jetzt aber nicht auswendig wie viel.
Stirbt das kind innerhalb der 48 monate oder wird zur Adoption frei gegeben endet die kindererziehungszeit mit dem tag des todes bzw der Adoption
Wird innerhalb der 48 monate ein zweites kind geboren endet mit Tag nach Geburt die kindererziehungszeit für das ersdte Kind und die für das zweite beginnt
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Hab dazu folgendes gefunden:
Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet.Diese Regelung gilt für Jahre der Kindererziehung ab 2005. Eine solche Übertragung kann nur bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.
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meiner Meinung nach muss der Vater aber so gut verdienen und so viele Pensionsmonate haben, dass ihm das freiwillige Pensionssplitting rechnerisch für seine eigene Pension nix "ausmacht" - das "Verschenken" fehlt ihm selbst ja dann bei der Pension....