Eakbg und unbezahlter Urlaub

Hi :-) kennst sich jemand besser mit den KBG-Regelungen aus? Wir waren diese Woche bei der AK, sind aber nicht so gut beraten worden.
Ich würde gerne 22 Monate zu Hause bleiben und dabei das Maximum an KBG rausholen. Gleich nach der Geburt wird mein Partner im Juli Papamonat nehmen. Zusätzlich möchte er nächstes Jahr ein Monat unbezahlt auf Urlaub gehen und lt. AK würde er dann KBG beziehen.
Gleichzeitig hab ich noch 26 Tage Urlaub bis zum MuSchu, macht es Sinn diesen mitzunehmen und zwischen Karenz und Muschu oder nach der Karenz zu verbrauchen?
Vl kann hier jemand weiterhelfen 🙂

Kommentare

  • sabsie4517sabsie4517

    2,136

    bearbeitet 19. Februar, 21:53
    @Sunny2808 Ich habe mich mit dem Thema selbst schon sehr ausgiebig beschäftigt und mir konnte die AK auch keine vernünftige Auskunft geben 🫣

    Was ihr beachten müsst: Unbezahlter Urlaub von mehr als 14 Tagen im Beobachtungszeitraum vorm eaKBG hemmt den Anspruch auf diesen. Wir haben es so gelöst, dass ich nach meinem Bezug 1-2 Monate (Achtung: mind. 32 Tage, damit du die Lohnnebenkosten nicht zahlen musst) im unbezahlten Urlaub war während mein Mann im 13. & 14. Monat mit eaKBG in Karenz war. Ein Monat könnt ihr auch gleichzeitig in Karenz gehen und eaKBG beziehen. Dann verkürzt sich dein Anspruch auf Karenz allerdings auf 23 Monate.

    Du kannst also 12 Monate eaKBG beziehen und ein Monat normal in Urlaub gehen (mit Einkommen) während dein Partner in Karenz ist. Somit hättest du in den ersten 13 Monaten ein Einkommen. Vom 14. bis zum 22. Monat müsstest du dich dann bei deinem Partner mitversichern lassen. Bei einem normalen VZ Job steigst du mit der Variante sicher am besten aus (als mit dem Konto).

    Die ÖGK möchte beim Antrag auf KBG auch immer eine Bestätigung über die Karenzvereinbarung (auch wenn es eigentlich zwei unterschiedliche Ansprüche sind). Ich weiß leider nicht, wie genau die sind, wenn dein Partner in unbezahlten Urlaub anstatt in Karenz ist. Vielleicht wäre es gut, eure Variante dann direkt mit der ÖGK abzuklären.
    Sunny2808
  • Aja der Anspruch auf eaKBG endet mit dem 1. Geburtstag. Also es macht mM nicht viel Sinn, den Urlaub zwischen Mutterschutz und Karenz zu verbrauchen (es sei denn dein Mann möchte direkt im Anschluss an den MuSchu in Karenz gehen). Das wäre noch eine Option. Also er zwei Monate in Karenz, du ein Monat im Urlaub. Das zweite Monat könnt ihr gemeinsam gehen und auch gleichzeitig beziehen und anschließend bist du dann bis zum 13. Monat (weil ihr ja ein Monat gleichzeitig bezogen habt) mit eaKBG in Karenz. Anschließend dann eben ohne Bezug bis max. zum 23. Monat. Dein Mann könnte dann auch um den 1. Geburtstag in unbezahlten Urlaub gehen (sofern der Arbeitgeber dem zustimmt). Aber eben aufpassen, dass er länger als 31 Tage geht. Ich würde nur sicherheitshalber abklären, ob bei dieser Variante zu berücksichtigen ist, dass dein Partner vor Bezug des eaKBG Familienzeitbonus (wegen des Papamonats) bezieht. Ich wüsste jetzt aber nicht, dass dies den Anspruch auf eaKBG hemmen würde.
    Sunny2808
  • Mir hat’s im ersten Beitrag leider die Info bezüglich Urlaub gelöscht 🫣

    Also du kannst natürlich auch den Urlaub während der Karenz deines Mannes verbrauchen, damit du eben keinen unbezahlten Urlaub nehmen musst. Also sowohl wenn er direkt im Anschluss an deinen MuSchu oder im Anschluss an deinen KbG Bezug bezieht. Ansonsten würde ich den Urlaub aber eher für die Zeit danach aufheben.
  • @sabsie4517 Der Mann will den unbezahlten Urlaub nehmen. Das ist genau das wie wir es gemacht haben, anstatt der Karenz für ihn.

    Den Resturlaub würde ich nach der Karenz in Vollzeit verbrauchen und danach erst in ETZ gehen 👍🏻
    Sunny2808
  • sabsie4517sabsie4517

    2,136

    bearbeitet 20. Februar, 07:24
    @winnie Was macht es denn für einen Unterschied? Außer dass man nicht kündigungsgeschützt ist, diesen nicht einseitig antreten kann (dafür braucht’s die Zustimmung des Arbeitgebers), zudem möchte die ÖGK eine Karenzbestätigung (wollten diese die von euch nicht?) Und bei nur einem Monat kommt halt hinzu, dass man die Lohnnebenkosten tragen muss. Ich würde diesen Fall auf alle Fälle mit der ÖGK besprechen. Außerdem würde ich empfehlen, Urlaub auf der Seite stehen zu lassen. Mit 0 Urlaub dann wieder im Berufsalltag zu starten, wenn man ein Kleinkind in der Betreuung hat, ist mM nicht so klug. Vor allem wenn die Frageerstellerin auch nur 22 Monate Karenz in Anspruch nehmen möchte. Und klar ists ein finanzieller Vorteil, wenn man sichs dazwischen auszahlen lässt. Aber genauso gut könnte sie dann ja die Karenz ihres Partners damit überbrücken. Für mich wäre das die einfachere und korrektere Variante (da ja auch der Partner Anspruch auf Karenz hat) und so der gesamte Anspruch auch bis zum 24. Monat (anstatt bis zum 22. Monat) besteht.
  • winniewinnie

    3,506

    bearbeitet 20. Februar, 12:24
    @sabsie4517 Ich weiß es nicht mehr, was die von uns wollten. Aber eigentlich sollte es ja egal sein, was die Person macht, solange sie nicht die Zuverdienstgrenze überschreitet.
    Ja wie du schon geschrieben hast, drauf achten dass es mehr als 1 Monat unbezahlt ist, weil man dann von der sozvers abgemeldet wird (man ist dann eh durch den kbg Bezug versichert).
    Hm korrekt… man bewegt halt sich innerhalb der vorgegebenen Regeln 🤷‍♀️ uns wurde das sogar von der AK so gesagt dass das geht. Wenn das für wen nicht ok ist, dann müssen die Regeln angepasst werden, so wie es bei der Bildungskarenz gemacht wird.



    Edit: das war noch vor diesem 22/24 Monate Karenz Dings. Da hatte man einfach die arbeitsrechtlichen 2 Jahre.
  • Sunny2808Sunny2808

    129

    bearbeitet 20. Februar, 13:34
    @sabsie4517 danke dir! Bei der AK wurde nur erwähnt das man 1 Monat in unbezahlten Urlaub gehen kann, sie hat zwar gesagt das es noch eine andere Variante gibt (warscheinlich das mit 1 Monat + 1 Tag) aber sie dieses Modell nicht mehr beraten dürfen.
    Aber welche Bezüge würde mein Mann erhalten wenn er 1 Monat + 1 Tag in unbezahlten Urlaub geht? Wir
    verdienen beide gut, deswegen würden wir beide das volle KBG über € 2.400 erhalten.

    Ein Freund von mir ist momentan 3 Monate in Vaterkarenz und bezieht deswegen auch 3x das KBG UND 2 Monate - 1 Tag sein normales Gehalt. Das ist genau das Modell das sie bei der AK nicht mehr beraten dürfen :-) Mich würd aber halt intressieren wie das möglich ist, es heißt ja "unbezahlter" Urlaub warum erhält man dann td Gehalt?
  • Achja und ich habs auch so verstanden das der Mann 2 Monate KBG beziehen muss damit ich die Möglichkeit habe 22 Monate zu Hause zu bleiben. Ist das korrekt oder hab ich das falsch verstanden? :o
  • bearbeitet 20. Februar, 14:11
    Ich kenn das mit dem unbezahltem Urlaub nur so, dass man eben unbezahlt zu Hause bleibt. Haben wir so gemacht, als mein Mann 2 Monate in Karenz ging und eakbg bezog. Ich war währenddessen im unbezahlten Urlaub.
  • Sunny2808 schrieb: »
    Achja und ich habs auch so verstanden das der Mann 2 Monate KBG beziehen muss damit ich die Möglichkeit habe 22 Monate zu Hause zu bleiben. Ist das korrekt oder hab ich das falsch verstanden? :o

    Karenz und KBG sind zwei verschiedene Dinge. Der Mann muss 2 Monate in Karenz gehen, damit ihr die vollen 24 Monate nutzen könnt. Geht ihr davon 1 Monat gemeinsam Karenz, habt ihr bis zum 23.Monat Anspruch.
  • Eakbg könnt ihr nur im 1. jahr beziehen (bzw. 426 Tage nach Geburt, wenn es der Partner auch bezieht). Geht dein Partner z.b. nach 1,5 Jahre erst in Karenz bekommt er kein eakbg.
  • Apfelkern schrieb: »
    Eakbg könnt ihr nur im 1. jahr beziehen (bzw. 426 Tage nach Geburt, wenn es der Partner auch bezieht). Geht dein Partner z.b. nach 1,5 Jahre erst in Karenz bekommt er kein eakbg.

    Es wäre eh so geplant das er, wenn das Kind im Juli kommt, im Juli den Papamonat nimmt und dann nächstes Jahr im April/Mai den unbezhalten Urlaub.
    Mich hätte es nur interessiert was man tatsächlich bekommt wenn man unbezahlt auf Urlaub ist. Jeder den ich kenne sagt, das sie normales Gehalt + KBG erhalten haben, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich würd gern wissen wie das funtioniert....
  • bearbeitet 20. Februar, 14:29
    Ich kenne das so auch nicht. Unbezahlter Urlaub heißt eben unbezahlt zu Hause bleiben. Und KBG bezieht er, wenn er in Karenz geht.
  • winniewinnie

    3,506

    bearbeitet 20. Februar, 14:51
    @Sunny2808Die Variante 1 Monat Plus 1 Tag unbezahlter Urlaub in Kombination mit KBG funktioniert so (Stand 2021 eigene Erfahrung):
    Durch den einen Tag mehr wird man von der Sozialversicherung abgemeldet von der Firma. Das ist aber egal weil man durch den KBG Bezug versichert ist.
    Und bei der Zuverdienst Grenze zählen nur volle Monate.
    Sagen wir, das Kind hat am 6. März Geburtstag. Du bist beziehst KBG bis 5. März. Er dann von 6. März weg 61 Tage, also bis ungefähr 5. Mai oder so.
    Also haben wir angebrochenen März, ganzen April, angebrochenen Mai.
    Der April zählt weil er als einziger Monat ganz ist, da darf er (fast) nichts verdienen. Er geht also von 31.03. bis 30.04. in unbezahlten Urlaub (Ganzer April und ein Tag vom März).
    Er bekommt also KBG von 6. März bis 5. Mai und das Gehalt das er halt normal verdient vor und nach seinem unbezahlten Urlaub.
    Sunny2808
  • Okay. Also das betrifft dann aber diejenigen, die tatsächlich nur ein Monat gehen wollen, aber trotzdem zwei Monate eaKBG beziehen möchten. Somit umgeht man die zwei Monate Karenz. Ich persönlich fand’s halt schön, dass wir zwei ganze Monate gemeinsam daheim waren 😅

    Während des unbezahlten Urlaubs, also das Monat plus einen Tag, bekommt dein Mann eh nichts. Für die angebrochenen Monate, bei dir dann eben März und Mai, bekommt er für die paar Tage weniger Gehalt, aber eben zusätzlich das KBG.

    Und ja wenn dein Partner in Karenz geht, kannst du eben bis zum 24. Monat in Karenz gehen (außer ihr teilt ein Monat, dann sind es nur 23 Monate). Wenn dein Partner nicht in Karenz geht (sondern eben in unbezahlten Urlaub), dann kannst du maximal bis zum 22. Monat gehen.

    Ihr müsst aber auch aufpassen, dass ihr beide nicht gleichzeitig KBG bezieht. Das geht nur beim erstmaligen Wechsel und dann max. 31 Tage.
    Sunny2808
  • @winnie Wie schaut’s denn aus, wenn man die Variante 1 plus 1 mitten im Bezug der Mutter macht.

    Also ich habe zB Mitte Mai Termin. Mein Mann hat arbeitstechnisch da aber immer viel Arbeit. Könnte ich zB für 10 Monate beziehen, dann mein Mann für die zwei Monate, also zB von Mitte März bis Mitte Mai und ich dann wieder ab Mitte Juni. Er würde dann zB einen unbezahlten Urlaub von 30.3 bis 3.5 nehmen. Übersehe ich da jetzt was? Und ich müsste alle drei Bezuugsteile extra bei der ÖGK beantragen. Also zuerst bis 15.3.2026, dann er von 16.3 bis 15.5 und dann für die restlichen zwei Monate nochmals ich? Und die Karenz beim AG melde dann nur ich für den Zeitraum bis max. zum Ende des 22. Monats?
  • @sabsie4517 Ich meine dass das so gehen müsste, weil am Ende ja nur der Zuverdienst zählt 🤔 aber ich bin nicht vom Fach und weiß auch nicht, ob sich da bei „es zählt nur ein ganzer Monat bezüglich Zuverdienst“ was geändert hat. Vielleicht das nochmal recherchieren. Aber wenn die AK da was bestimmtes nicht mehr beraten darf, deutet das ganz schwer drauf hin dass es immer noch so geht und es genau das ist was ich beschrieben habe 😂
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