Schwanger während Karenz + Freistellung?

Hallo!

Ich weiß es gibt schon ein paar Beiträge zum Thema „Schwanger während Karenz“ aber ich habe eine sehr spezifische Frage 😅 Vielleicht war ja schon mal jemand in einer ähnlichen Situation.

Mein Baby ist im März (2025) geboren. Ich habe das einkommensabhängige KBG gewählt und müsste im März 2026 wieder arbeiten gehen. Ich würde gerne länger zu Hause sein und wir möchten auch keinen zu großen Abstand zum 2. Kind haben also würde ich gerne (soweit das planbar ist) mit Ende des Jahres / Anfang nächsten Jahres wieder schwanger werden.

In meinem Job ist es so dass man sofort freigestellt wird wenn man verkündet dass man schwanger ist. Ich wurde jetzt in meiner ersten Schwangerschaft im September 2024 freigestellt und habe dann weiter meinen Lohn bekommen bis mein Mutterschutz im Jänner 2025 begonnen hat - dann Wochengeld.

Wie wäre es denn jetzt wenn ich während der Zeit in der ich das einkommensabhängige KBG bekomme wieder schwanger werde? Ich dürfte ja weiterhin nicht arbeiten und würde wieder freigestellt werden. Bekommt man dann wieder seinen Lohn bis zum Mutterschutz und dann dieses Sonderwochengeld? Ich hätte ja dann keinen Anspruch mehr auf das einkommensabhängige und würde dann das pauschale KBG nehmen müssen. Aber das würde ja erst wieder nach der Schutzfrist nach Geburt starten und nicht nach dem Auslaufen des aktuellen KBG beginnen oder?

Ich hoffe das ist halbwegs verständlich. Ich kann bei meiner Arbeit leider schwer nachfragen wie es wäre wenn ich wieder schwanger werde 😅

Kommentare

  • @Sophie97 ich kann dir leider auch nicht helfen, aber du kannst dich bei der Arbeiterkammer beraten lassen bzw.findest du auf der Hompage der ak viele Infos.
  • Ich hab im Dezember 2022 meinen Sohn bekommen und das eakbg gewählt. Bin dann Ende März 2023 wieder schwanger geworden und habe erst ganz normal das eakbg bekommen, dann Wochengeld und dann für meine Tochter wieder das eakbg bezogen. Ging sich aber genau aus dass der Bezug vom eakbg für meine Tochter am Tag nach Ende des eakbg für meinen Sohn gestartet hat. Wie es ist wenn dazwischen Zeit ohne Bezüge liegt, weiß ich nicht. Ich würde mich da bei der AK erkundigen.
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