Hallo liebe Forum Mitglieder!
Wir erwarten bald unser Baby.
Meine Frau ist im 5.Monat.
Wir haben viele Fragen :
Der ögk haben wir schon eine Email geschrieben wegen dem Wochengeld am 3.4.2025. da meine frei freigestellt wurde.
Wie läuft das mit der Sonderzahlung ab vom Arbeitgeber ? Urlaubsgeld/weihnachtsgeld ?
Theoretisch wenn sie kündigen würde da gäbe es ja aliquote Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Die ögk glaube ich wird das nicht zahlen sollte dann mit dem nächstes Monat noch was vom Arbeitgeber kommen ?
Das Kinderbetreuungsgeld gibt’s 2 Varianten die Pauschale je nach Dauer und die gehaltabhängige wo und mit dem muss man das ausmachen ?
Falls ihr bitte wissen habt teilt es mit uns wir kennen uns da sehr wenig aus und im Interent versteht man nicht alles um ehrlich zu sein.
Schreibt mal bitte ein Ablauf wann wo welches Geld beziehen darf kann..
Kommentare
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https://www.arbeiterkammer.at/schwanger
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Also im Fall von ersterem erhält deine Frau für die Zeit, in der sie 2025 noch nicht freigestellt wurde, aliquot Weihnachts- und Urlaubsgeld. Für die Zeit, in der sie Wochengeld bekommt, sind die Sonderzahlungen im Tagsatz des Wochengeldes enthalten.
Nach der Geburt eures Kindes muss sie bei der zuständigen Krankenkassa einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen. In den meisten Fällen ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld lukrativer. Sie muss nur schauen, ob sie auch alle Anspruchsvoraussetzungen hierfür erfüllt.
Wieso möchte sie denn kündigen? Während dem Mutterschutz würde ich das Dienstverhältnis nicht auflösen. Deine Frau ist aufgrund der Schwangerschaft in einem geschützten Dienstverhältnis. Zudem würde sie den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verlieren.
Sie hat auch Anspruch auf Karenz bis zum 22. Lebensmonat bzw. bei geteilter Karenz bis zum 2. Geburtstag. Das ist ein anderer Anspruch und vom KBG zu unterscheiden. Die Karenz wird mit dem Arbeitgeber vereinbart bzw. eher diesem bekannt gegeben.
Aja und das einkommensabhängige KBG gibts nur bis zum 1. Geburtstag. Viele legen sich einen Teil davon auf die Seite, um länger als ein Jahr daheim zu bleiben. Das ist meist finanziell attraktiver als das Konto für 22 Monate zu beantragen.
Lasst euch bei der Arbeiterkammer oder ÖGK am besten persönlich beraten ;-)
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Liebe Grüße
Johanna
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Das mit der kündig war ein Beispiel.. da eben da die Sonderzahlung noch ausbezahlt werden..
Meine Frau ist vorzeitiger Mutterschutz vom Arzt freigestellt..
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Ist man, wenn man bei Wiener Wohnen arbeitet, Beamtin? Welche Stelle wäre in ihrem Fall „zuständig“?
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@D_2025 also wegen Auszahlung Urlaubsgeld etc das kommt auf die Firma an und wir schnell die im HR sind, bis wann man das melden kann/muss damit sich das noch auswirkt auf den aktuellen Monat. Meine alte Firma hat's in meinem letzten Monat ausbezahlt, bei der jetzigen hab ich's einen Monat später im Mutterschutz bekommen.
Das einkommensabhänge lohnt sich ca ab 1500-1600 netto Verdienst im Monat. KBG macht man mit der ÖGK aus, schickt denen einen Brief oder Mail wenn Baby da ist mit Geburtsurkunde usw.
Karenz macht man schriftlich mit seiner Firma aus, bzw gibt bekannt wie lange man gehen will. Man kann einmal verlängern bzw kürzen mit Zustimmung.
Wenn der Mann ebenfalls Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt, kriegt man mehr Geld.
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Leider nicht! Als Beamte bin ich kein Mitglied von AK, zahle bei AK nichts ein und werde da auch normalerweise nicht beraten. Für Beamte in Wien wäre eigene Gewerkschaft eine gute Anlaufstelle, solange man da angemeldet ist und Beträge einzahlt. Rechte mögen dieselbe sein, Ansprüche aber bei weitem nicht, so wie ich das verstehe!
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Also wichtig ist bei der eigenen Versicherung oder gesundheitskassa oder wie man es auch nennen will, nachfragen
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