Hilfe zum Thema Karenz, Bezüge und Dauer

D_2025D_2025

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bearbeitet 18. April, 15:08 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Forum Mitglieder!

Wir erwarten bald unser Baby.
Meine Frau ist im 5.Monat.

Wir haben viele Fragen :

Der ögk haben wir schon eine Email geschrieben wegen dem Wochengeld am 3.4.2025. da meine frei freigestellt wurde.

Wie läuft das mit der Sonderzahlung ab vom Arbeitgeber ? Urlaubsgeld/weihnachtsgeld ?
Theoretisch wenn sie kündigen würde da gäbe es ja aliquote Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Die ögk glaube ich wird das nicht zahlen sollte dann mit dem nächstes Monat noch was vom Arbeitgeber kommen ?



Das Kinderbetreuungsgeld gibt’s 2 Varianten die Pauschale je nach Dauer und die gehaltabhängige wo und mit dem muss man das ausmachen ?


Falls ihr bitte wissen habt teilt es mit uns wir kennen uns da sehr wenig aus und im Interent versteht man nicht alles um ehrlich zu sein.

Schreibt mal bitte ein Ablauf wann wo welches Geld beziehen darf kann..

Kommentare

  • @D_2025 Du meinst, dass deine Frau im vorzeitigen Mutterschutz ist oder? Oder wurde sie seitens Arbeitgeber freigestellt?

    Also im Fall von ersterem erhält deine Frau für die Zeit, in der sie 2025 noch nicht freigestellt wurde, aliquot Weihnachts- und Urlaubsgeld. Für die Zeit, in der sie Wochengeld bekommt, sind die Sonderzahlungen im Tagsatz des Wochengeldes enthalten.

    Nach der Geburt eures Kindes muss sie bei der zuständigen Krankenkassa einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen. In den meisten Fällen ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld lukrativer. Sie muss nur schauen, ob sie auch alle Anspruchsvoraussetzungen hierfür erfüllt.

    Wieso möchte sie denn kündigen? Während dem Mutterschutz würde ich das Dienstverhältnis nicht auflösen. Deine Frau ist aufgrund der Schwangerschaft in einem geschützten Dienstverhältnis. Zudem würde sie den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verlieren.

    Sie hat auch Anspruch auf Karenz bis zum 22. Lebensmonat bzw. bei geteilter Karenz bis zum 2. Geburtstag. Das ist ein anderer Anspruch und vom KBG zu unterscheiden. Die Karenz wird mit dem Arbeitgeber vereinbart bzw. eher diesem bekannt gegeben.

    Aja und das einkommensabhängige KBG gibts nur bis zum 1. Geburtstag. Viele legen sich einen Teil davon auf die Seite, um länger als ein Jahr daheim zu bleiben. Das ist meist finanziell attraktiver als das Konto für 22 Monate zu beantragen.

    Lasst euch bei der Arbeiterkammer oder ÖGK am besten persönlich beraten ;-)
    D_2025
  • Ich kann euch auch auf jeden Fall raten einen kostenlosen Beratungstermin bei der Arbeitkammer in Anspruch zu nehmen. Die nehmen sich gerne Zeit und erklären alles ganz genau auf die eigene Situation bezogen.

    Liebe Grüße
    Johanna
    D_2025Lulu98
  • Mit der Ak geht das leider nicht das die nicht zuständig sind da, meine Frau bei Wiener wohnen arbeitet ist die Ak nicht zuständig für sie!
  • sabsie4517 schrieb: »
    @D_2025 Du meinst, dass deine Frau im vorzeitigen Mutterschutz ist oder? Oder wurde sie seitens Arbeitgeber freigestellt?

    Also im Fall von ersterem erhält deine Frau für die Zeit, in der sie 2025 noch nicht freigestellt wurde, aliquot Weihnachts- und Urlaubsgeld. Für die Zeit, in der sie Wochengeld bekommt, sind die Sonderzahlungen im Tagsatz des Wochengeldes enthalten.

    Nach der Geburt eures Kindes muss sie bei der zuständigen Krankenkassa einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen. In den meisten Fällen ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld lukrativer. Sie muss nur schauen, ob sie auch alle Anspruchsvoraussetzungen hierfür erfüllt.

    Wieso möchte sie denn kündigen? Während dem Mutterschutz würde ich das Dienstverhältnis nicht auflösen. Deine Frau ist aufgrund der Schwangerschaft in einem geschützten Dienstverhältnis. Zudem würde sie den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verlieren.

    Sie hat auch Anspruch auf Karenz bis zum 22. Lebensmonat bzw. bei geteilter Karenz bis zum 2. Geburtstag. Das ist ein anderer Anspruch und vom KBG zu unterscheiden. Die Karenz wird mit dem Arbeitgeber vereinbart bzw. eher diesem bekannt gegeben.

    Aja und das einkommensabhängige KBG gibts nur bis zum 1. Geburtstag. Viele legen sich einen Teil davon auf die Seite, um länger als ein Jahr daheim zu bleiben. Das ist meist finanziell attraktiver als das Konto für 22 Monate zu beantragen.

    Lasst euch bei der Arbeiterkammer oder ÖGK am besten persönlich beraten ;-)



    Das mit der kündig war ein Beispiel.. da eben da die Sonderzahlung noch ausbezahlt werden..


    Meine Frau ist vorzeitiger Mutterschutz vom Arzt freigestellt..
  • D_2025 schrieb: »
    Mit der Ak geht das leider nicht das die nicht zuständig sind da, meine Frau bei Wiener wohnen arbeitet ist die Ak nicht zuständig für sie!

    Ist man, wenn man bei Wiener Wohnen arbeitet, Beamtin? Welche Stelle wäre in ihrem Fall „zuständig“?
  • Vielleicht steh ich jetzt komplett am Schlauch, aber egal wo man arbeitet, die Rechte und Ansprüche sind doch für alle Schwangeren dieselben, oder nicht?
  • johanna_moritz ja das schon, aber sofern sie in einem öffentlichen Betrieb arbeitet zahlt die keine AK Gebühr und die können/wollen somit nicht helfen. Wenn sie Beamtin ist, ist auch nicht die Ögk zuständig.

    @D_2025 also wegen Auszahlung Urlaubsgeld etc das kommt auf die Firma an und wir schnell die im HR sind, bis wann man das melden kann/muss damit sich das noch auswirkt auf den aktuellen Monat. Meine alte Firma hat's in meinem letzten Monat ausbezahlt, bei der jetzigen hab ich's einen Monat später im Mutterschutz bekommen.

    Das einkommensabhänge lohnt sich ca ab 1500-1600 netto Verdienst im Monat. KBG macht man mit der ÖGK aus, schickt denen einen Brief oder Mail wenn Baby da ist mit Geburtsurkunde usw.

    Karenz macht man schriftlich mit seiner Firma aus, bzw gibt bekannt wie lange man gehen will. Man kann einmal verlängern bzw kürzen mit Zustimmung.

    Wenn der Mann ebenfalls Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt, kriegt man mehr Geld.
  • Vielleicht steh ich jetzt komplett am Schlauch, aber egal wo man arbeitet, die Rechte und Ansprüche sind doch für alle Schwangeren dieselben, oder nicht?

    Leider nicht! Als Beamte bin ich kein Mitglied von AK, zahle bei AK nichts ein und werde da auch normalerweise nicht beraten. Für Beamte in Wien wäre eigene Gewerkschaft eine gute Anlaufstelle, solange man da angemeldet ist und Beträge einzahlt. Rechte mögen dieselbe sein, Ansprüche aber bei weitem nicht, so wie ich das verstehe!
  • @Kathyxox oh doch, ögk ist schon auch für Beamte zuständig, zumindest in Wien. kfa Wien steigt da bei KBG zum Beispiel aus und das Geld wird von ögk überwiesen.
  • Von wem das Geld kommt sollte ja egal sein, wichtig ist wo man was einreichen muss. Und bei der Bvaeb macht man das direkt. Aber ja Beamte und VB sind ja nicht alle dort, kfa hat das aber eh schön auf ihrer Homepage stehen.
    Also wichtig ist bei der eigenen Versicherung oder gesundheitskassa oder wie man es auch nennen will, nachfragen
  • Ich bin Beamtin beim BMI und habe damals bei Kind 1 alles bei meiner Personalabteilung erfahren! Vl gibt's das bei Wr Wohnen auch?
  • @Kathyxox einreichen ist selbstverständlich auch bei ögk 🤷‍♀️
  • Danke erstmal allen für eure Antworten.
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