Bildungskarenz

napirainapirai

813

bearbeitet 21. 05. 2013, 23:28 in Karenz & Rechtliches
Liebe Mädels,

gibt es hier im Forum vielleicht jemanden, der sich mit der Bildungskarenz am ganz aktuellen Stand der Dinge auskennt?

Ich habe folgende Frage:
Bei meiner Firma habe ich zwei Jahre Karenz angemeldet. Ich habe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewählt. Bekomme daher noch bis Anfang August Geld.
Jetzt habe ich überlegt, das zweite Karenzjahr in Bildungskarenz umzuwandeln. Vorausgesetzt natürlich die Firma spielt da mit und gewährt mir Bildungskarenz. Hier die erste Frage: Ist eine Umwandlung möglich? Gibt es Nachteile für die Firma wenn sie die Karenz umwandeln? Was für Nachteile hätte ich?

Laut meinem Stand der Dinge, ist es ja möglich, in der Bildungskarenz zu studieren und man musste dafür nur die Inskriptionsbestätigung am AMS vorlegen. Hier die zweite Frage: Ist das nach wie vor so? Hat es da nicht vor kurzem mal eine Änderung gegeben? Wenn man einen Nachweis bringen muss, wie viele ECTS (oder Semesterstunden) muss man nachweisen?

Ich hoffe, irgendjemand von euch kann mir da helfen und bei mir mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Um einen Termin beim AMS werd ich wahrscheinlich aber eh nicht rumkommen...

danke!

Kommentare

  • ich war ab Sept. 2011 in Bildungskarenz.
    1. du hast die Einkommensabhängige Variante gewählt. Dh das 2. Jahr Karenz ist rein mit dem Arbeitgeber ausgemacht. Stimmt der jz einer BK zu, sollte es kp geben.
    2. Du musst nachweisen können, dich mind 20 Wochenstunden fortzubilden.
    3. Für die Firma ist das eig Piep egal. Sie haben dadurch auch keine Kosten oä

    man beachte: BK kann man 1x 12 Monate nutzen! sind die 12 Monate rum ist die BK vorbei. Eine Verlängerung gibts nicht.
  • Danke @Malinarco.

    Hab ich eigentlich während bzw. nach der Bildungskarenz Kündigungsschutz? Weißt du das auch zufällig?
  • MalinarcoMalinarco

    7,306

    bearbeitet 21. 05. 2013, 23:56
    Bitte gern :)
    während der BK schon obwohl du ja nicht mehr wirklich eingestellt bist. Du bist im Prinzip "eingefroren" wie in der Karenz! Danach kannst du gekündigt werden soweit ich weiß!
  • Während der bildungskarenz gibt es keinen automatisierten Kündigungsschutz, das is der Vorteil der Firma gegenüber einer elternkarenz.
    wenn du ein zu betreuendes Kind hast reichen auch 16 wochenstunden.
    du musst beim Arbeitgeber offiziell um Verkürzung deiner karenz ansuchen, dem muss er nicht zustimmen - da du aber in bildungskarenz gehen willst wird er vermutlich nix dagegen haben.
  • keinen? echt?
  • @malinarco leider ja, grundsätzlich kein Kündigungsschutz, weder vor, während noch nach Bildungskarenz ... außer es wurde schriftlich im Antrag vereinbart!
    das einzige ist ein Motiv-KÜndigungsschutz, aber dem AG nachzuweisen dass er deshalb kündigt ist immer schwer!

    Auflösung des Dienstverhältnisses
    Ein grundsätzlicher Schutz vor Kündigung während der Bildungskarenz besteht für den Arbeitnehmer nicht. Allerdings darf eine Kündigung nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Bildungskarenz erfolgen. Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz, der Mitarbeiter vor Kündigungen des Arbeitgebers aus bestimmten unlauteren Motiven schützt.
  • das wusst ich gar nicht!! Dann sorry für die falsche Auskunft ^^"
  • also ich kenn keinen Arbeitgeber der in Bildungskarenz kündigt, weil wie du gschrieben hast das eh wurscht is, es entstehen ihm keine Kosten ...
    aber die Gefahr is halt, dass man nach der Bildungskarenz keinen Job mehr hat, weil der Arbeitgeber muss dich nicht nehmen - wie nach einer Elternkarenz, sondern kann dich eben vorher kündigen (unter Einhaltung der gesetzlichen Frist vorab versteht sich!)
  • Darf man denn in der normalen karenz keine fortbildung machen?
  • klar darfst du Fortbildung machen, kriegen tust nur nix dafür :-)
    also du kannst nicht gleichzeitig in Elternkarenz und Bildungskarenz sein!

    wohnst du in wien? dann erkundige dich beim waff wegen einer Förderung während Elternkarenz!
  • Werd ich machen, danke.
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