Hätte eine Frage:
Das Kleingartenhaus plus Grundstück läuft auf meinen Namen, da ich es von meinem Vater geerbt habe.
Deswegen habe ja auch ich das Hausrecht und darf entscheiden, wer mein Grundstück betreten darf und wer nicht.
Mein Freund meinte, dadurch dass er aber auch hier gemeldet ist, darf auch er entscheiden, wer rein kommen darf und wer nicht.
Diskussionspunkt war, dass ich seine Schwester nichtmehr auf meinem Grund sehen möchte. Er meinte, das kann ich nicht machen, weil er es ihr ja erlauben würde.
Wer hat da recht? Hat er wirklich auch die Macht über das Hausrecht zu bestimmen, obwohl er nur dazu gemeldet ist?
Kommentare
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Aber i denk ma mal wenns auf deinen namen läuft dann is es dein recht zu entscheiden was wann und wer.
Dein freund is ja dann sozusagen 'nur' untermieter.
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Mal nebenbei, lohnt es sich deswegen zu streiten? Ich find das halt irgendwie krass. Ich mein, ich kann dich verstehen, hab ja schon einige Beiträge gelesen von dir @TabbyMew, aber so "Machtkämpfe"... hm. :-/
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ihr habt eine Lebensgemeinschaft. Was würdest du denn tun, wenn ers seiner Schwester erlaubt? Ihn verklagen? Wohl kaum! Sprecht euch aus
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Streiten tun wir eh nicht ^^ hätt mich eben interessiert.
Wenn ers ihr erlaubt würd ich sie wieder rausschmeißen. Ich will keine Person da haben, die überall rumschnüffelt und überall reinschaut und nur rumstreitet und sich nur bedienen lässt wenns bei uns ist und ich ihren Mist und alles wegräumen darf weils zu faul is. Immerhin wohnt ja ihr Bruder in dem Haus, da darf sie ja alles machen wie daheim
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also kann ers auch vergessen, dass er eine von seinen ex-freundinnen einlädt ^^ gottseidank
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auf dem grudstück jetzt bist du im recht werd ihr verheiratet haben beise rechte egal mit oder ohne vertrag.
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also hat er verheiratet auch ein recht drauf obwohls mir gehört und nicht ihm?
das mit dem ausreden klappt nicht so ganz. er hört zwar zu, sagt aber nicht so wirklich was und ändern tut sich auch nicht wirklich was
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Wenn ich meinem Mann kommen würde mit Hausrecht und solchen Sachen, würde er mich fragen was ich leicht vorhabe geschweige denn ob ich noch ganz dicht bin!! In einer Lebensgemeinschaft ist geben und nehmen alltäglich und die Worte deines und meines wir ersetzt durch unseres - sollte in normalen Beziehungen der Fall sein!!
Ich will dich aber nicht angreifen!! Das musst eh du wissen
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Vermögen und Ehe
Weit verbreitet ist die Meinung, daß zum Zeitpunkt der Heirat das ganze von den Ehegatten eingebrachte Vermögen ins gemeinsame Eigentum übergeht bzw. beide Ehegatten nur mehr gemeinsam über die Vermögensgegenstände verfügen können. Ebenfalls weit verbreitet ist die Ansicht, daß eine automatische Mithaftung eines Ehegatten, für Ausgaben besteht, die der andere Ehegatte tätigt. Oft besteht die Angst, daß ein Partner hinter dem Rücken des anderen Kredite eingeht, um zB einen PKW zum persönlichen Gebrauch anzuschaffen, und der andere Ehegatte dann automatisch ganz oder teilweise mithaftet. Im folgenden Artikel sollen die vermögensrechtlichen Folgen von Ehe und Scheidung kurz dargestellt werden, ebenfalls die Möglichkeiten von Vorabvereinbarungen, in Form von Ehepakten (Eheverträgen) und auch die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach einer Scheidung.
Gütertrennung
Grundsätzlich ändert eine Eheschließung an den einzelnen Vermögensverhältnissen nichts. Das bedeutet, daß jenes Vermögen, das einem Partner vor der Eheschließung allein gehört hat, auch weiterhin in dessen Alleineigentum verbleibt. Es gibt kein automatisches Miteigentum des anderen Ehepartners. Dies gilt auch für das während der Ehe ererbte oder geschenkte Vermögen. In Österreich besteht also das Prinzip der „Gütertrennung“, ausgenommen davon sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse.
Ehepakte
Ehepakte sind Verträge, die die Vermögensangelegenheiten der Ehegatten regeln. Diese können schon im Hinblick auf eine beabsichtigte Eheschließung oder während der Ehe abgeschlossen werden und bedürfen grundsätzlich der Form eines Notariatsaktes. Um jedoch eine grundsätzliche Trennung des Vermögens beider Ehegatten zu erreichen, bedarf es keines Ehepaktes. Diese Rechtsfolge ergibt sich schon aufgrund des Gesetzes. Wie oben ausgeführt, kann ein Ehegatte nicht über das Vermögen des anderen verfügen und haftet auch grundsätzlich nicht für die Schulden des anderen Ehegatten. Durch den Ehepakt kann etwa geregelt werden, wie die ehelichen Ersparnisse nach einer Scheidung aufzuteilen sind. Eine Sonderbestimmung gibt es wiederum hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens - insbesondere für die Ehewohnung. Selbst wenn bereits vertraglich festgehalten wurde, wem die Ehewohnung nach der Scheidung zustehen soll, ist dies in einem dennoch angestrengten Aufteilungsverfahren nicht zwingend. Der Richter kann diese Vereinbarung zwar als Anhaltspunkt nehmen und die Gründe, warum die Ehegatten eine solche Regelung getroffen haben, in seine Entscheidung einfließen lassen. Er kann sich aber auch über diesen Vertrag hinwegsetzen und eine abweichende Aufteilung vornehmen. Aufgrund zwingender Bestimmungen im Ehegesetz ist ein Ehepakt, in welchem ein Ehegatte auf einen Unterhalt nach der Scheidung im voraus verzichtet, unwirksam.
Aufteilungsanspruch bei Scheidung
Erst anläßlich der Scheidung der Ehe entsteht ein Anspruch jedes Ehegatten auf Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens. Im Falle einer Scheidung ist das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen und die gesamten ehelichen Ersparnisse aufzuteilen. Zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehören alle Sachen, die von den Ehegatten gemeinsam gebraucht wurden (Ehewohnung, Hausrat, gemeinsam benütztes Auto). Zu den ehelichen Ersparnissen zählen zB Spargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Grundstücke, soweit diese Gegenstände während der Ehe gemeinsam erworben wurden.
Schulden, die mit dieser Aufteilungs-masse im Zusammenhang stehen, sind zu berücksichtigen, dh., abzuziehen. Kommt keine Einigung hinsichtlich der Aufteilung zustande, so nimmt der Richter eine Regelung vor. Für die Aufteilung an sich ist das Verschulden an der Scheidung grundsätzlich nicht relevant. Auch wird eine Aufteilung in den allermeisten Fällen 50: 50 vorgenommen, auch wenn ein Ehegatte etwa den Haushalt führt und der andere berufstätig ist. Nicht aufzuteilen ist hingegen jenes Vermögen, das einer der Ehegatten in die Ehe mitgebracht hat, das seinem persönlichen Gebrauch dient (etwa Schmuck der Frau) oder das er persönlich durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe erworben hat. Eine Sonderstellung nimmt hier wiederum die Ehewohnung ein. Diese unterliegt, sofern ein dringendes Wohnbedürfnis besteht, auch dann der Aufteilung, wenn sie von einem der Gatten in "die Ehe mitgebracht" wurde. Auch kann der Richter in einem Aufteilungsverfahren die Ehewohnung einem Ehegatten zusprechen und ins Eigentum übertragen, obwohl diese im Alleineigentum des anderen gestanden hat.
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Tut mir leid. Aber einerseits sagst du das du sie nicht bedienen willst weil sie zu faul ist und andererseits soll sie nicht rumschnüffeln. Ich muss meine Gäste (oder die des Freundes.) auch bedienen. Die können ja nicht wissen wo was ist und müssten dann auch "rumschnüffeln"
Du willst sie nicht bei dir haben und punkt.
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entweder klärts as jetzt mal was jeder will, oder ihr lassts as das ist ja auh psychisch für euch beide auf dauer nicht tragbar...tut ma leid, aber das ist meine Meinung....
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ich liebe ihn ja eh und ich will auch haben, dass die beziehung passt, aber ich weiß nicht, es is von seiner seite voll merkwürdig.
als ich ihm vorgeschlagen hab, mal ein Wochenende getrennt zu verbringen hat er nur gelacht und gemeint dass wir eh so wenig zeit haben gemeinsam. und dass er ja dann auch nicht weiß was ich mach, wen ich einlad...
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also grundsätzlich ist das so.
du als Eigentümerin bestimmst wer kommt. Aber ACHTUNG!!!
Man muss auch die Seite zw. dir und deinem LG anschauen, was habt ihr für ein Vertragsverhältnis?? Entweder Miete, Leihe, Wohnrecht ... etc.
Kurz gesagt, nachdem ich denke, dass ihr keinen schriftlichen Vertrag habt, kannst du deinen was auch immer du mti ihm ausgemacht hast- mündlich abgeschlossenen VT anpassen/ändern. Dh du kannst ihm sagen - die und die Person lässt du nicht auf das Grundstück etc.
Ob das jetzt sinnvoll für Eure Beziehung ist bleibt dahin gestellt. Das musst du selbst entscheiden. Es haben eh schon einige ihre Meinung dazu geäußert, ich würde nur alles wiederholen.
alles Gute!
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Ehrlich gesagt, da versteh ich auch die Ex-en nicht....