Hello an alle. Hoffentlich kennt sich da wer aus. Man darf ja beim kbg 16200,-€ jährlich dazu verdienen (hab 20+4). Aber wie schaut es aus, wenn ich während der karenz teilzeit woanders arbeite z.b. 15-20std.? Muss der AG damit einverstanden sein oder geht ihn das nichts an solange es eine andere branche ist? Wenn ich wieder bei meinem AG arbeite, habe ich keinen kündigungsschutz mehr oder?? Und kann ich dann die elterteilzeit später in anspruch nehmen (wenn ich die 3 jahre habe) oder muss das im anschluss an die karenz sein?
Sind viele fragen auf ein mal
Kommentare
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wenn du ein unbefristetes Dienstverhältnis woanders eingehst könnte das dein eigentlicher Dienstgeber als "karenzende" werten und somit hättest du dann keinen Kündigungsschutz mehr
Elternteilzeit kannst du jederzeit beantragen, muss nicht gleich im Anschluß an die Karenz sein, 3 Jahre erreicht man aber meistens mit Ende Karenz da die Karenzzeit zu den Vordienstzeiten dazu zählt, also sobald du die ganze Schwangerschaft und mindestens 3 Monate vorher dort gearbeitet hast und dann 2 Jahre daheim bist in Karenz hast du die 3 Jahre
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dann wird das wohl nix werden, will nicht riskieren, dass ich gekündigt werde.
@claudsch1980 und wie ist das, wenn mein freund 4 monate in karenz geht und ich danach wieder. Hab ich während diesen 4 monaten kündigungsschutz?
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Und ja, 4 Monate vor neuerlicher karenz hast du vollen Kündigungsschutz wenn ihr teilt :-)
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Aber danke für die info, warst echt eine große hilfe.
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Meine Chefin is zu denen nett die perfekt im Schleimen sind und alles machen, genau der Typ bin ich eben nicht. Sie hat meine Schwangerschaft nicht verstanden
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Wenn dir die arbeitsrechtliche Karenz wichtig ist: am besten nur geringfügig! - sonst wird die arre Karenz vorzeitig beendet (Überschreitung der Geringfügigkeit nur mit Zustimmung des DG für max 13 Wochen)- dh Kündigungsschutz etc. ist dann futsch..
Wenn für dich nur das Kinderbetreuungsgeld wichtig ist - dann zählt die Zuverdienstgrenze.
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Ich hab halt nur gedacht, dass ich bissi was dazuverdiene, aber das ist nicht so wichtig. Langfristig gesehen bringt die ausbildung mir mehr.
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Für die Geringfügigkeit (für die Beibehaltung der arre Karenz) brauchst im Grunde keine Zustimmung des DG
Für die Geringfügigkeit brauchst du nur die Erlaubnis vom DG, wenn in deinem Vertrag was anderes drinsteht.
Im Zweifel: Dienstvertrag ansehen lassen.
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Zum ersten Post: 15-20 h sind nie Geringfügigkeit.
Je nach Stundenlohn: max 10 h / Woche - da ist der Stundenlohn aber ziemlich niedrig
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Und geringfügig beim eigenen Dienstgeber darf man dazuverdienen - und der Kündigungsschutz bleibt
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http://text.diestandard.at/1002706