Arbeitslos

2»

Kommentare

  • @fenjasmama
    Ob dein Arbeitslosengeld verfällt kann ich dir nicht sagen, diese Situation hatte ich noch nie.
    Allerdings ist das Arbeitslosengeld ja auch zeitlich festgelegt, oder? Also ein Jahr nach Kündigung/Arbeitsverlust bekommt man den und den Prozentsatz von seinem Verdienst. Wenn du davon ein halbes Jahr lang Misi bezogen hast, wird dir ein halbes Jahr auch fehlen.
  • Ich hatte bis jetzt immer nen 50:50 Chance vom AMS Geld zu bekommen.
    Da ich Saisonsarbeiterin war, war ich 2mal im Jahr Arbeitslos gemeldet.
    Manchmal bekam ich was, manchmal auch nicht.

    Als ich schwanger wurde, musste ich meine Arbeit lassen, da es Nachtarbeit war und hinter der Bar in einer Diskothek. Gut. Ich bekam auch bis zum Wochengeld Arbeitslose, weils genau 6 Monate waren.
    War echt super. Nur hab ich jetzt dann es Problem, dass im Mai nächsten Jahres meine Karenz vorbei ist und der Kleine zu diesem Zeitpunkt auch erst 15 Monate alt ist.
    Hab mich schon informiert und mir wurde gesagt, dass ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme- da ich die 6Monate ja ausgeschöpft habe und dazwischen nicht arbeiten war.

    Naja, mal schauen wies dann wirklich ist nächstes Jahr.

    Aber ich muss auch zustimmen, dass sie niemals freundlich sind.

    Ich bekam heuer sogar ne Rechnung vom AMS und von der SVA, dass ich vor 2 Jahren unerlaubt AMS Geld bekommen hätte und auch nicht Versichert war.

    Musste einiges zurück zahlen... weil sie oder ich irgendwas übersehen haben.
  • oh man mir grauts schon dahin zu gehn, eigentlich wollen wir ja auch ein zweites Kind, aber das darf ich da eh nicht laut aussprechen
  • @JMarionL

    Schon über Mindestsicherung nachgedacht?
  • Bekomm ich nicht, weil ich ein Auto hab!
  • TrudeTrude

    6,299

    bearbeitet 31. 05. 2013, 11:18
    @JMarionL

    Wie teuer war das Auto, wie alt?



    Mal ganz klar ausgeprochen, wenn man sich so behandeln lässt (Sie bekommen keine Mindestsicherung, weil sie ein Auto haben) und davon zieht, bekommt man auch nichts. Man muss für seine Rechte einstehen!

    Ansonsten kommt als nächstes: Sie bekommen keine Misi, denn sie haben eine Waschmaschine. Wenn die Bearbeiter merken, dass man das mit seinen Kunden machen kann, dann probieren sie es.

    Ich kann dir gern auch noch das Gesetz raus suchen, das ein Auto ein Gebrauchsgut ist und nicht verkauft werden muss. (Wie Eigentumswohnungen in der man selbst lebt)
  • Mein Auto hatte damals einen Schätzungswert von 3800Euro sowie sie mein Sparbuch angeschaut haben. Und beides galt als "Vermögen".

    Ich hab damals mit ihnen gestritten, aber sie haben sie mir nicht gegeben, da ich um 50Euro zu viel "verdiene" Damit ward das KBG gemeint.
    Ich bekomme 800Euro KinderBetreuungsGeld.
    Ich erklärte ihr, dass die Ausgaben für mich und mein Kind aber höher sind und sie meinte, dass bei der Mindestsicherung die Ausgaben meines Kindes nicht berücksichtigt werden können.
    Als ich dann gesagt habe, dass sie dann das Einkommen (KBG) auch nicht berücksichtigen dürfen, weil ich das ja ohne mein Kind gar nicht bekommen würde, wurde ich nur abgeblockt und weckgeschickt.
  • Das Gesetzt würd mich wirklich interessieren!! @Trude
  • Liebe @JMarionL

    Ich habe mit meinem Göttergatten geredet :D

    Wenn du magst (du wohnst in Tirol, darf ich fragen wo genau gern per PN) boxt er mit dir einen Bescheid durch.

    Dein Auto darf einen Wert von 3900€ nicht übersteigen, da liegt es eindeutig drunter.
    Nach deinen Sparbüchern frag ich dich jetzt nicht ;)

    Im Grunde, wenn dir das AMS das Geld nicht mehr zahlt, kannst du dir sagen "Gut, dann Mindestsicherung" Lass dir dein Kind nicht schon so klein in einen Kiga stecken.

    Deswegen das ehrliche Angebot, schreibe mir PNs und wir helfen dir bei einem Bescheid. Meiner ist Jurist, dem macht das Spaß ;)
  • TrudeTrude

    6,299

    bearbeitet 31. 05. 2013, 11:38
    Ein bewilligter Misi Be0mscheid zieht auch einiges nach sich:

    - GIS Befreiung
    - Rezeptgebührenbefreiung
    - Umzughilfe
    - Ausstattungshilfe
    - ....


    Zahlen für Tirol:

    Alleinstehende: 596,18
    Kind: 196,74
    (+Miete 2 Personen 60m²)

    Rechne Unterhalt, KGB, Einkünfte zusammen und schau ob du drunter oder drüber liegst. Familienbeihilfe wird nicht mitgerechnet!
  • Trude das is sehr lieb von dir das du hier freiwilliig hilfst.
    fenjasmama
  • @Trude das ist voll lieb, aber da haben wir ein Problem.

    Ich hab nämlich ein super Angebot wegen einem neuen Auto bekommen.
    Ich zahle monatlich gleich viel wie für mein Altes, aber der Wert des Autos liegt sehr viel höher.. somit hat sich das glaub ich schon wieder erledigt, oder?

  • @georgia
    Das liegt mir im Blut, ich hasse es wenn Beamte denken sie können jemanden an der Nase rumführen und verarschen nur weil es viele nicht besser wissen. Es kann nicht sein, das man einen Juristen zu Hause braucht um seine Rechte geltend zu machen.
    Welche normale Mama liest sich die Seitenlangen Gesetze der Misi durch?
    Babyflashgeorgia
  • Ich liege durch mein hohes KBG eben drüber.

    250Euro Alimente (wenn er mal zahlen würde)
    800Euro KBG
  • @JMarionL

    Du zahlst das Auto als Rate ab? Wer finanziert? Bank? Händler? Privat? Wer hat die Papiere des Autos?

  • Marion kriegst keine alimente vom stadt???musst du beantragen im juff
  • Ich habe jetzt bei einem Misi Rechner Graz gerechnet:

    1 Erwachsener
    1 Kind
    Miete (erfunden 600€)
    Unterhalt 250
    KGB 800

    Misi: 300€

    Hast du noch andere Einkünfte? (Wohnbeihilfe?)
  • Also der Staat zahlt mir Alimente ca 190 Euro als Vorschuss.
    Dann bekomm ich Mietzinsbeihilfe und KBG.

    Miete: 327Euro
    Auto : ca 180 Euro
    Versicherung (alle) : ca 300 Euro (muss nochmal genauer nachschauen)

    Aber mein Auto hat halt jetzt wirklich nen Wert wo ich selber sage, es ist OK wenn ich nix bekomm. Habs Angebot angenommen, weil eh schon alles abgelehnt wurde...
  • @JMarionL
    Das ist eine schwierige Situation. Ich würde dich allerdings bitten auf PN umzusteigen, weil jetzt kommen Zahlen die niemanden etwas angehen und auch Fragen die nicht öffentlich beantwortet werden sollten.
  • @Trude Ich hätte da auch noch eine wichtige Frage: ist Miete Netto, oder Brutto oder sind gar die "Wohnungskosten" gemeint (da sind dann auch Gas/Strom pauschal drinnen)?

    Ich werde Ende 2014 arbeitlos sein. Deswegen war ich bislang 3mal beim Arbeitsamt um mich zu informieren (habe einen recht komplizierten Fall) und die waren wirklich extrem nett. Auch bei der WGKK waren sie extrem nett.
    Da war die bei der Arbeiterkammer (unter anderem eine Juristin) deutlich unfreundlicher.
  • @File
    Bei der Misi gehts es um die Wohnkosten, also auch Strom/Gas.

    Bis Ende 2014 hast du ja noch ein wenig Luft :)
  • Bei Wien steht:
    Höhe der Mindeststandards 2013

    Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 794,91 Euro
    Paare (pro Person): 596,18 Euro
    Kinder (pro Kind): 214,63 Euro

    Bei volljährigen Personen ist darin ein Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs enthalten. Dieser beträgt im Jahr 2013 für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher 198,73 Euro und für Paare (pro Person) 149,05 Euro.

    Demnach müsste ich mit zwei Kindern mit 1224,- +2mal 1,5 (Kinderbeihilfe) sind 1429,- auskommen?
    Was ist wenn ich pro Kind 360,- Unterhalt bekommen sollte? Wird das von der Mindestsicherung abgezogen?
  • Kann mich bitte jemand aufklären, wann man Mindestsicherung beantragen kann, ob man sie zurücl zahlen muss usw?
  • @File
    Unterhalt gilt als Einkommen und wird abgezogen. Kinderbeihilfe z.B. wird nicht abgezogen.

    Ich muss dann meinen nochmal fragen, aber die Miete bekommst du komplett nochmal extra. (soweit ich weiß, die Seiten wo die Zahlen stehen sind oft fürchterlich umständlich)
  • @Malinarco
    Wann? - Wenn du unter die Grenzen kommst
    Zurückzahlen? - Nein
  • @Trude im ersten paragraph steht "(2) Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung erfolgt durch Zuerkennung von pauschalierten Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs sowie von den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung erforderlichen Leistungen. Auf diese Leistungen besteht ein Rechtsanspruch."
    heißt das man bekommt zusätzlich geld, wenn man schwanger ist und babyausstattung benötigt?
    wir hatten das problem nämlich vor einigen monaten als ich schwanger war und da habens gemeint "na da kriegens nix extra"
  • @trude häää?? ^^
    @mama_201304 aber wenn man zu zweit ist ubd er verdient nicht oder?
  • @mama_201304
    Ja eine Babyausstattung muss von der Misi bezahlt werden.
  • @Malinarco
    Was ist unklar? :)
  • ich hab kein Wort von dem verstanden was du geschrieben hast ^^"
  • @Malinarco
    öhm... ok... nochmal :)

    Nein... Misi muss nicht zurück gezahlt werden.
    Misi bekommt man, wenn man unter den zusammen gerechneten Summen der Sätze liegt. Egal ob arbeitend, Arbeitslosengeld beziehend, Notstandshilfe beziehend oder halt arbeitslos.
  • aaaaah oke danke :D weißt du auch wie hoch die Grenze ist?
  • Oberösterreich? Die Zahlen hatte ich hier schon mal geschrieben, bissi weiter oben denk ich
  • @Trude diese ämter regen mich echt schon auf! X(
    ich hatte damals mein TEILZEITGEHALT mit dem wir zwei monate miete, strom, essen etc zahlen mussten, was ja schon seeeehr knapp war, weil die dort ewig für den antrag gebraucht haben.
    dann sind wir eben dahin, weil ich mit meinem gehalt ja nichts kaufen konnte fürs baby, weil ich die ganzen rechnungen am hals hatte und da hieß es nur "sie bekommen nichts für die ausstattung".
    weißt du vl ob das rückwirkend auch noch geht, wenn ich die rechnungen vorlege? weil verar*** lass ich mich nimma. bin richtig sauer, weil die GKK sich beim krankengeld und dann beim wochengeld verrechnet hatte. und dann das mit der MA40 und da soll man nicht austicken -.-
  • @mama_201304
    Du hattest ein Teilzeitgehalt? Hast du versucht Misi zu beantragen?
    Eine Ausstattung bekommst du nur, wenn du im Bezug der Misi bist.

    Rückwirkend wird bestimmt nicht gehen, da solche Sachen im Im Vorraus genehmigt werden muss. Da kommt auch jemand vorbei und schaut, was da ist.
  • @trude danke! eine Frage hab ich noch! Ist das abzügloch der monatlichen Kosten oder ist das, was man gemeinsam im Monat bekommt?
  • Naja da mein freund und zusammen wohnen werden wir als bedarfsg. berechnet. Ich war mit meinem gehalt schon über der grenze, er hat was bekommen. Ich bin so froh, dass ich mit dem sozialamt nichts mehr zu tun habe, sehr sozial sind die nicht.
  • @Malinarco
    Jetzt steh ich auf dem Schlauch :) Was meinst du?
  • du hast unter den Beitrag in Klammer +Miete geschrieben! sind die 1200 oder wieviels waren also das Einkommen beider oder das wovon man nach abzug von zb miete oä lebt?
  • @malinarco die miete ist in dem inkludiert, was man vom sozialamt bekommt. Das heißt 1200-miete = das was euch bleibt. Ich glaub ca 300€ sind für die miete gedacht, zahlt ihr mehr, bekommt ihr die differenz auch noch gezahlt. Da müsst ihr aber einen eigenen antrag einreichen.
  • @Malinarco
    Jetzt gehts in die Details
    Ihr rechnet eure beiden Einkommen zusammen und auch KGB oder Unterhalt (Familienbeihilfe nicht!) und schaut wieviel das ist.
    Dann rechnet ihr oben die Zahlen zusammen und schaut ob ihr drüber oder drunter seit.
    25% Miete zahlt die Misi, wenn es nötig ist zahlt den Rest der Miete die jeweilige Stadt in der ihr lebt.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 31. 05. 2013, 19:24
    kommt darauf an, wenn man zB zu Vermögen kommt - dann eventuell...

    oder ich habe auch schon gehört: wer eine Eigentumswohnung hat, da wollen die sofort ins Grundbuch

    bzw. kommt auch auf das Bundesland an:

    zB die Steiermark gibt Mindestsicherung und holt diese sich gleichzeitig von den Verwandten.

    http://www.krone.at/Ombudsfrau/Steirer_soll_fuer_Mindestsicherung_der_Tochter_zahlen-Krone-Ombudsfrau-Story-355256
    Malinarco schrieb:
    Kann mich bitte jemand aufklären, wann man Mindestsicherung beantragen kann, ob man sie zurücl zahlen muss usw?

  • danke euch :-*
  • Hi ihr lieben :) ich hoffe ihr könnt mir helfen, war heut beim ams und sie meinten wenn ich bis mitte November keinen Kindergartenplatz für mein kleinen Zwerg habe dann müssen sie mich leider abweisen... mein problem ist es passen einfach die betreuungszeiten mit den zeiten vom ams zusammen ich kann nicht ab 8 uhr verfügbar sein es geht erst ab 10 uhr meistens.. sie meinte ich darf ihn zu meinen terminen am vormittag nicht mitnehmen habt ihr vielleicht tipps für mich ich hab keinen plan mehr :(
  • BabyflashBabyflash

    652

    bearbeitet 11. 09. 2017, 17:26
    Hallo ihr lieben!

    Das Thema ist zwar schon etwas länger her aber wollt eine kurze Info geben, wies bei mir damals ablief.
    Also indem dem AMS Gesetze und Menschenrechte komplett egal sind, gabs für mich obwohl ich ein Kind unter 3 Jahre hatte und sie in keiner Betreuungseinrichtung war, kein Geld. Die Mindestsicherung wurde mir erklärt, gibts nur wenn man die Auflagen vom AMS erfüllt. Die Auflage dort ist, man MUSS vermittelbar sein. Egal wie alt das Kind ist.

    Also wenn man kein Geld für einen guten Anwalt zur Verfügung hat, kann man sich den weg leider sparen. War dann einige Zeit “einfach Hausfrau“ bis ich wieder schwanger wurde. Dann gabs komischerweise auch wieder Geld vom AMS und sie versuchten mich nichtmal zu vermitteln da in der Vergangenheit soviele “Probleme“ mit schwangeren auftraten.

    Kam jetzt wieder zu dem Thema da ich jetzt wieder in ähnlicher Situation bin. Karenz mit meinem 2 Mäuschen läuft bald aus. Nur kommt da noch dazu das ich sie selbst wenn ich wollte nicht in eine Betreuung mit anderen Kindern geben kann. Da sie eine Autoimmunneutropenie hat und leider momentan auf allemöglichen Krankheiten extrem anfällig ist. Ausserdem wird sie noch sehr viel gestillt. Durch ihr ständiges krank sein will ich ihr das grad noch nicht nehmen. Und sie ist durch das ganze auch extrem auf mich fixiert. Kaum bin ich mal aus dem sichtfeld, sucht sie mich schon.
    Dem AMS wird leider auch das herzlichst egal sein.
    Werd versuchen so lang wie möglich die Auflagen des AMS zu erfüllen....mal schaun wie lang das klappen wird.Und

    Also kurz gefasst.... beim AMS gibts keinen Funken von Menschlichkeit, Herzlichkeit oder Mitgefühl. Bessergesagt nichtmal von “unserem“ Staat....denn Mindestsicherung gibts ja nur wenn man die Tyrannei vom AMS mitmacht.

    Sorry für den langen Text... musste ich jetzt mal loswerden.
  • @Babyflash ich kenne deine Vorgeschichte nicht, hab den Thread nicht gelesen.
    Ja, um ALG zu bekommen, muss man arbeitswillig und vermittelbar sein.
    Du kannst aber auch zB die Oma als Betreuungsperson angeben wenn du deine Kleine nicht fremdbetreuen lassen kannst. Ist das keine Option?
  • Ja, ich werde eh den Papa angeben als offizielle betreuung. Der arbeitet erst am abend. Aber die realität sieht momentan anders aus.
    Durch ihr ständiges krank sein und lange und viele KH aufenthalte ist sie extrem auf mich fixiert. Schön langsam werden wir mal anfangen sie einige minuten mit papa alleine lassen. Derzeit leider noch ein ding der unmöglichkeit.
  • @Babyflash ich wär wenns blöd gekommen wär diesen monat auch soweit gewesen.. Ich hatte eine fixe zusage und musste die krabbelstube kündigen.. (hätte mit der arbeitszeit nicht gepasst. Musste stattdessen eine tagesmutter nehmen) Leider wurde dann meine stelle die mir zugesichert wurde einfach besetzt weil diejenige 2 wochen früher anfangen konnte..
    Ich wär damit also ab diesen monat für das ams nicht mehr vermittelbar gewesen und hätte auch kein geld mehr bekommen.. Betreuungsperson hatte ich sonst keine außer den papa und den hätten sie nicht akzeptiert weil er tagsüber arbeitet und ich erst abends konnte.. (ab 16 uhr)
    Zum glück hatte ich aber nebenbei geringfügig gearbeitet mit der option mehr stunden zu machen ab September..
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum