Hallo
Ich mach mir Sorgen, wo mein Kind hinkommen würde, wenn meinen Freund und mir was passieren würde. Hab mich schon mal erkundigt, aber notarisch was festzulegen ist wohl nicht ganz so einfach. Ich soll meinen Wunsch jetzt schriftlich in meine Dokumentenmappe legen. ich weiß jetzt aber gar nicht wie ich das richtig schreiben soll??? Ich will, dass sie auf keinen Fall in meine Familie kommt, sie muss unbedingt in seine Familie.
Kann mir da jemand helfen??
Kommentare
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Ein Blatt mit Schreibprogramm und gedruckt und nur mit Unterschrift - ist UNGÜLTIG!
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Vlt steht hier was hilfreiches für dich drin!
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Eine Bekannte wollte, dass im Falle ihres Todes, ihr Kind zu ihrer Mutter kommt, weil sich der Vater nicht drum kümmert, da meinte der Notar, er würde es nicht machen, weil das kInd zum Vater dann müsse, sie könne nur ihren Wunsch niederschreiben. Aber ich werd mich noch mal selber schlau machen, irgendwie.
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2 taufpate
3 falls vorhanden 2 taufpate
4 eltern der mama
5 eltern des papas
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Bei uns gibts so Rechtsberatungen, da würde ich mich beim Rechtsanwalt oder Notar erkundigen.
Bist du bei der Arbeiterkammer. Die machen auch Rechtsberatung, schicke denen einfach eine E-Mail vielleicht kann dir da jemand Auskunft geben!
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Aber wenn der Kindsvater die Obsorge bekommt kann er bestimmen wer auf das Kind aufpassen darf und wer nicht.
Würde mich da nicht drauf verlassen.
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Kann jetzt nur von dieser Geschichte berichten. Habe gerade nochmal nachgefragt ob ichs mir auch richtig gemerkt habe.
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Ist in dieser Weise der Elternteil, der mit der Obsorge allein betraut ist, betroffen, so hat das Gericht unter Beachtung des Wohles des Kindes zu entscheiden, ob der andere Elternteil oder ob und welches Großelternpaar (Großelternteil) oder Pflegeelternpaar (Pflegeelternteil) mit der Obsorge zu betrauen ist; Letzteres gilt auch, wenn beide Elternteile betroffen sind. Die Regelungen über die Obsorgegelten dann für dieses Großelternpaar (diesen Großelternteil).
Dh das mit dem Taufpaten ist ein klarer Rechtsirrtum! Es wird immer nach dem Kindeswohl entschieden wo es hinkommt. Natürlich versucht man das kind in der Familie zu belasse, dh zuerst zu einem Großelternpaar.
Wenn Mutter+Vater jetzt testatmentarisch festhalten, dass das Kind dorhin kommen soll zB zur Tante muss sich das Gericht nicht daran halten, da es nach dem Kindeswohl die Entscheidung trifft. ist dies Tante jedoch meiner Meinung nach nicht gerade arbeitslos und drogensüchtig sowie 100x vorbestraft wird der Wunsch sicher berücksichtig werden - das wäre interessant wie das in der Praxis gehandhabt wird. Da könnte man nur bei Gericht nachfragen. Aber ich muss dazu sagen aus der eigenen ERfahrung. Jeder Richter entscheidet anders!!
zur testamentarischen Festhaltung: ES reicht natürlich ein handgeschriebenes Testament. Man muss nicht extra zum Notar od. Anwalt laufen und Geld ausgeben. Das einzig positive ist, dass dann das Testament in der Testamentssammlung (ist wie das Grundbuch angelegt und bei Todesfall kann abgerufen werden ob es ein Testament gibt) hinterlegt wird und nicht einfach "Verschwinden" kann ...
Ich hab gar nix geregelt, da ich der festen Überzeugung bin dass ich 100 werde - naiv? Na und ;-)
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Aber mit einem Jurist im Hitnergrund kann ja eigentlich nix schiefgehen
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Aussage vom Jugendamt, was für unsere Zwerge dann quasi vorübergehend zuständig wäre:
In erster Linie (wenn beide Eltern sterben sollten) werden die Großeltern beider herangezogen und geprüft ob sie auch in der Lage sind das Kindeswohl zu sichern (finanziell, platz technisch,.... Sprich nicht kriminell, depressiv, alkohol oder drogensüchtig, etc)
Sollte es ein Testament geben, in dem ausdrücklich steht das Partei A die Kinder bekommen soll, Partei B hingegen niemals die Kinder bekommen soll, dann wird das quasi gelesen und akzeptiert, aber sollte der Richter Partei A für nicht fähig erklären und Partei B hingegen schon, kommen die Kinder trotzdem zu Partei B und der letzte Wille wird einfach übergangen. Immerhin haben "Streitigkeiten" zwischen der Eltern und Partei B ja nichts mit dem Kindeswohl zu tun.
Man kann wenn man will also beim Notar seinen letzten Willen hinterlegen (kostet ca zwischen 100 und 250€), wer aber dann tatsächlich das Sorgerecht bekommt wird dann von der Situation abhängig gemacht, egal was schriftlich hinterlegt wurde.
Man kann/sollte auch hineinschreiben warum man zb nicht möchte das eine bestimmte Person das Sorgerecht bekommt. Was dann ebenfalls geprüft wird vom Richter, ob das für das Kindeswohl entscheidend ist.
Sollten beide Großelternteile nicht dem Kindeswohl gerecht werden können, werden Onkel und Tanten vom Kind herangezogen.
Wenn man kein Geld ausgeben möchte kann man auch ein Testament in die Dokumentenmappe legen. Laut Internet müssen da jedoch Zeugen die nicht mit einem Verwandt sind dabei sein und es muss handgeschrieben und unterschrieben sein, aber in wieweit das dann wirklich Gültigkeit hat weiß ich leider nicht.