Im Falle das beide Eltern sterben

fenjasmamafenjasmama

2,243

bearbeitet 30. 05. 2013, 22:58 in Karenz & Rechtliches
Hallo
Ich mach mir Sorgen, wo mein Kind hinkommen würde, wenn meinen Freund und mir was passieren würde. Hab mich schon mal erkundigt, aber notarisch was festzulegen ist wohl nicht ganz so einfach. Ich soll meinen Wunsch jetzt schriftlich in meine Dokumentenmappe legen. ich weiß jetzt aber gar nicht wie ich das richtig schreiben soll??? Ich will, dass sie auf keinen Fall in meine Familie kommt, sie muss unbedingt in seine Familie.
Kann mir da jemand helfen??

Kommentare

  • Du kannst ein Testament aufsetzen. Das geht völlig problemlos.
  • Ist deine kleine Getauft? Bei uns wird das so gemacht wenn uns beiden etwas passiert kommt die kleine automatisch zum Taufpaten.
    Coppa
  • @tanja1993 das musst du aber auch irgendwo schriftlich festhalten, soweit ich weiß.
  • Aber bitte alles handschriftlich auf Papier

    Ein Blatt mit Schreibprogramm und gedruckt und nur mit Unterschrift - ist UNGÜLTIG!
  • Ja das ist ein Dokument das wir bei der Taufe bzw nach der Taufe unterschreiben. So genau weis ich es leider auch nicht :(
  • Mir hat das Jugendamt erklärt, dass so ein einfacher Brief nicht gilt. Nur notariel Beglaubigt.
  • Testament machen beim Notar...mei sis hats so gemacht, beglaubigte Kopie an denjenigen aushändigen....falls es bei einem brand weg ist oder so....ich würde nämlich meine Neffen bekommen deswegen weiß ich das ;-)!!!
  • Wir haben unser Testament über unseren Anwalt machen lassen!
  • laromalaroma

    3,508

    bearbeitet 30. 05. 2013, 23:18
  • Ja getauft ist sie, aber ich mal mitbekommen, dass sonst die Eltern der Mutter zuerst dran kommen, dazu kommt noch, dass meine Eltern in der Nähe sind und seine in Deutschland.
    Eine Bekannte wollte, dass im Falle ihres Todes, ihr Kind zu ihrer Mutter kommt, weil sich der Vater nicht drum kümmert, da meinte der Notar, er würde es nicht machen, weil das kInd zum Vater dann müsse, sie könne nur ihren Wunsch niederschreiben. Aber ich werd mich noch mal selber schlau machen, irgendwie.
  • Was ich weiß 1. papa oder mama
    2 taufpate
    3 falls vorhanden 2 taufpate
    4 eltern der mama
    5 eltern des papas
  • taufpate wäre ok, die weiß auch was ich will
  • Naja taufPate liegt ja am Land gar nicht auf oder?!?das hat ja nur mit der Kirche zu tun oder?!?aber kann mich auch irren...meine Neffen sind auch nicht getauft ;-)
  • Ich hab mich da auch mal diesbezüglich erkundigt, da ich unbedingt wollen würde, dass meine KInder zu meinen Eltern oder meiner Schwester kommen und nicht in seine Familie. Mir wurde erklärt, dass ich da im vorhinein gar nichts festlegen kann. Sollte es wirklich so weit kommen, hätte in erster Linie das Jugendamt die Obsorge und die entscheiden mal vorerst zu wem die Kinder kommen. Dann kann jeder aus der Verwandtschaft, der die Kinder bei sich haben will einen Antrag stellen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, entscheidet das Gericht.
    leira
  • Mein Wissensstand ist auch der von @yourstarlight . Wünschen und aufschreiben kannst du viel, die Entscheidung treffen im Endeffekt aber die Behörden...
  • Absolut richtig. Mit einem Testament äusserst du ja auch nur einen Wunsch. Taufpaten haben da überhaupt keinen Vorrang. Jugendamt entscheidet.
  • editoedito

    589

    bearbeitet 8. 10. 2013, 11:06
    Das Thema scheint dich sehr zu belasten @fenjasmama? Ich würde auch denken das wénn es nichts schriftliches gibt die Kinder erst zu meinen Eltern kommen. Ist das eigentlich so einfach wenn seine Eltern in Deutschland sind, oder ist das bei der EU kein Problem mehr?
    Bei uns gibts so Rechtsberatungen, da würde ich mich beim Rechtsanwalt oder Notar erkundigen.
    Bist du bei der Arbeiterkammer. Die machen auch Rechtsberatung, schicke denen einfach eine E-Mail vielleicht kann dir da jemand Auskunft geben!
  • Das mit dem Taufpaten war früher so- heute muss man es schriftlich festlegen, wo das Kind hinkommen soll, wenn der schreckliche Fall eintreten sollte!
  • Da geb ich JMarionL recht. Meine Mama meinte etwas handgeschriebenes mit Unterschrift reicht aber. Ich werd das bald mal machen, weil auch wenn NUR mir was passiert möchte ich, dass der papa zwar das sorgerecht hat, aber dass sie bei meiner mama ist während er arbeitet und NICHT bei seiner mutter!!!!
  • @princess Ich glaube nicht das man festlegen kann, wer auf ein Kind aufpassen darf, sondern nur die Obsorge und den Vormund festlegen kann.
    Aber wenn der Kindsvater die Obsorge bekommt kann er bestimmen wer auf das Kind aufpassen darf und wer nicht.
    Würde mich da nicht drauf verlassen.
  • ja ich werd wohl noch mal genauer nachforschen bei einer rechtsberatung, ist aber wohl sehr kompliziert die ganze Sache
  • und ich werde es von hand niedergeschrieben, gleich 3 mal, einmal in meine mappe und zweimal für seine Familie.
  • Eine gute Bekannte hat mir erzählt, dass sie das beim Jugendamt beantragt hat. Wenn beide Elternteile versterben, dass das Kind nicht in eine Notunterkunft kommt bis ein Vormund bestimmt ist, sondern einer von ihnen ausgesuchter gleich bestimmt wird. Dann gabs eine Art Gerichtsverhandlung mit allen Parteien und da wurde das festgelegt. Solange da keiner Zurücktritt bleibt das wohl auch so.

    Kann jetzt nur von dieser Geschichte berichten. Habe gerade nochmal nachgefragt ob ichs mir auch richtig gemerkt habe. :)
    fenjasmama
  • leiraleira

    1,615

    bearbeitet 31. 05. 2013, 14:28
    Zur Info, ahb das jetzt schnell im Gesetz gefunden: § 178 ABGB (Auszug)
    Ist in dieser Weise der Elternteil, der mit der Obsorge allein betraut ist, betroffen, so hat das Gericht unter Beachtung des Wohles des Kindes zu entscheiden, ob der andere Elternteil oder ob und welches Großelternpaar (Großelternteil) oder Pflegeelternpaar (Pflegeelternteil) mit der Obsorge zu betrauen ist; Letzteres gilt auch, wenn beide Elternteile betroffen sind. Die Regelungen über die Obsorgegelten dann für dieses Großelternpaar (diesen Großelternteil).

    Dh das mit dem Taufpaten ist ein klarer Rechtsirrtum! Es wird immer nach dem Kindeswohl entschieden wo es hinkommt. Natürlich versucht man das kind in der Familie zu belasse, dh zuerst zu einem Großelternpaar.

    Wenn Mutter+Vater jetzt testatmentarisch festhalten, dass das Kind dorhin kommen soll zB zur Tante muss sich das Gericht nicht daran halten, da es nach dem Kindeswohl die Entscheidung trifft. ist dies Tante jedoch meiner Meinung nach nicht gerade arbeitslos und drogensüchtig sowie 100x vorbestraft wird der Wunsch sicher berücksichtig werden - das wäre interessant wie das in der Praxis gehandhabt wird. Da könnte man nur bei Gericht nachfragen. Aber ich muss dazu sagen aus der eigenen ERfahrung. Jeder Richter entscheidet anders!!

    zur testamentarischen Festhaltung: ES reicht natürlich ein handgeschriebenes Testament. Man muss nicht extra zum Notar od. Anwalt laufen und Geld ausgeben. Das einzig positive ist, dass dann das Testament in der Testamentssammlung (ist wie das Grundbuch angelegt und bei Todesfall kann abgerufen werden ob es ein Testament gibt) hinterlegt wird und nicht einfach "Verschwinden" kann ...

    Ich hab gar nix geregelt, da ich der festen Überzeugung bin dass ich 100 werde - naiv? Na und ;-)
  • @Ina88 ich werd mich da bei meinen eltern nochmal erkundigen. Mein vater ist eh jurist ;-) wenns wirklich so ist, dass der kindsvater dann bestimmen kann, werde ich die obsorge meiner mama übergeben und er ist we- dad!!! Ich weiß, dass er auf hilfe angewiesen ist, bzw denk ich ist das jeder mann der arbeiten geht :-)
  • @princess natürlich ist das jeder, das wollte ich garnicht in Frage stellen :) ich kann mir nur nicht vorstellen das man festhalten kann wer auf das Kind aufpassen darf
    Aber mit einem Jurist im Hitnergrund kann ja eigentlich nix schiefgehen
  • Ich schupf das mal hoch.. Weiß jemand wie viel so eine Beglaubigung kostet ca? Danke
  • Weil uns das Thema selbst interessiert und wir eigentlich nach der Geburt vom zweiten Zwerg alles notariell beglaubigen lassen wollten, hab ich ein wenig herum telefoniert.
    Aussage vom Jugendamt, was für unsere Zwerge dann quasi vorübergehend zuständig wäre:
    In erster Linie (wenn beide Eltern sterben sollten) werden die Großeltern beider herangezogen und geprüft ob sie auch in der Lage sind das Kindeswohl zu sichern (finanziell, platz technisch,.... Sprich nicht kriminell, depressiv, alkohol oder drogensüchtig, etc)
    Sollte es ein Testament geben, in dem ausdrücklich steht das Partei A die Kinder bekommen soll, Partei B hingegen niemals die Kinder bekommen soll, dann wird das quasi gelesen und akzeptiert, aber sollte der Richter Partei A für nicht fähig erklären und Partei B hingegen schon, kommen die Kinder trotzdem zu Partei B und der letzte Wille wird einfach übergangen. Immerhin haben "Streitigkeiten" zwischen der Eltern und Partei B ja nichts mit dem Kindeswohl zu tun.

    Man kann wenn man will also beim Notar seinen letzten Willen hinterlegen (kostet ca zwischen 100 und 250€), wer aber dann tatsächlich das Sorgerecht bekommt wird dann von der Situation abhängig gemacht, egal was schriftlich hinterlegt wurde.
    Man kann/sollte auch hineinschreiben warum man zb nicht möchte das eine bestimmte Person das Sorgerecht bekommt. Was dann ebenfalls geprüft wird vom Richter, ob das für das Kindeswohl entscheidend ist.

    Sollten beide Großelternteile nicht dem Kindeswohl gerecht werden können, werden Onkel und Tanten vom Kind herangezogen.

    Wenn man kein Geld ausgeben möchte kann man auch ein Testament in die Dokumentenmappe legen. Laut Internet müssen da jedoch Zeugen die nicht mit einem Verwandt sind dabei sein und es muss handgeschrieben und unterschrieben sein, aber in wieweit das dann wirklich Gültigkeit hat weiß ich leider nicht.
    RinoalaromaKate_87Coppa
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