Notstandshilfe und Kindesunterhalt

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bearbeitet 7. 06. 2013, 13:47 in Karenz & Rechtliches
Noch ist es lange nich soweit. Aber wenn doch, will ich wissen was mich erwartet.
Wird bei der Notstandshilfe (wenn ich welche beziehen müsste) der Kindesunterhalt als Einkommen gerechnet?
Also wenn ich jetzt z.B. für zwei kleine Kinder 700,- Alimente bekäme, kein eigenes Einkommen mehr habe wird dieser Betrag dann von der Notstandshilfe abgezogen! Soweit bin ich schon. Also was kann ich dann noch an Hilfe erwarten? Garnix? Dann hätte ich ein monatliches Einkommen von etwa 900,- (inkl Kinderbeihilfe) für zwei kleine Kinder? Damit wäre ja gerade mal die Miete bezahlt.

Ich hab von sowas keine Ahnung, noch nie Arbeitslosengeld oder gar Notstandshife beziehen müssen und man bekommt nirgends eine ordentliche Auskunft. Hilfe!
Ist vielleicht Jemand sogar schon in der Situation gewesen?

Kommentare

  • Also die Alimente dürfen sie normalerweise nicht als Einkommen rechnen, weil das ja genau genommen nicht dir, sondern den Kindern gehört.

    Wie das genau ist,würd ich auch gerne wissen.. werde auch in diese Situation kommen nächstes Jahr.
  • Ich glaub @trude kennt sich da aus was ich weiß!!
  • Von der Notstandhilfe weiß ich es nicht aber bei der Mindestsicherung wird nach dem Einkommen gefragt und dazu zählen Alimente, KBG und Familienbeihilfe
  • TrudeTrude

    6,299

    bearbeitet 7. 06. 2013, 19:21
    Du hast Anspruch auf Mindestsicherung.
    Unterhalt für dich oder auch die Kinder wird als Einkommen abgezogen.

    So habe gerade geschaut in welchem Bundesland du lebst, für Wien sieht es so aus:

    Erwachsener: 596,18
    Wohnugsanteil: 198,73 (der Wohnungsanteil der fehlt, wird von der jeweiligen Stadt/ jeweiligem Bezirk extra getragen, du hast also eine volle Mietübernahme)
    Kind: 214,63

    Rechner dir deine Einkommen zusammen und schau ob du über den zusammen gerechneten Zahlen für Wien bist oder drunter.
    Familienbeihilfe gilt nicht als Einkommen!

    EDIT:
    Arbeitslosengeld würde ich dir ganz persönlich nicht empfehlen, das Ams sitzt einem sehr schnell im Nacken und verlangt, dass du dein Kind in Betreuung steckst.
    Bei der Mindestsciherung, bist du solange dein Kinder unter 3 Jahre alt ist nicht vermittelbar.
    okidoki
  • @Trude
    Voraussetzung für den Bezug ist die Bereitschaft zur Aufnahme von Arbeit. Ausgenommen sind nur Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Pflegefälle oder Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr. Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 3720 Euro (das Fünffache der Mindestsicherung) zuerst aufgebraucht werden, bevor die Unterstützung bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher ihre Wohnung, sofern diese angemessen ist.

    Ein Auto darf man nur besitzen, wenn man es berufs- oder behinderungsbedingt braucht. Eine Rückzahlung der Mindestsicherung durch die Bezieher ist nicht vorgesehen, weil das einen negativen Anreiz für die Rückkehr ins Arbeitsleben bedeuten würde. Bei längerem Bezug trägt sich allerdings die Behörde bei Wohnungseigentum ins Grundbuch ein und kann sich das Geld beim Verkauf oder später von Erben zurückholen.

    Hab ich grade gefunden....
  • FileFile

    244

    bearbeitet 10. 06. 2013, 15:12
    @trude
    Aber Notstandshilfe wären ja 92% vom Arbeitslosengeld und Mindestsicherung in menem Fall 1025,-. Ist die Notstandshilfe nicht auch nur eine Ausgleichszahlung??
    Also wenn ich 720,- Alimente bekomme beträgt die Notstandshilfe 305,- plus Anteil der Miete (Rechnung ist dann Bruttomiete/96 mal 85) etwa 445,- als Wohnbeihilfe?!?

    Wird die Nettomiete oder die Bruttomiete (also mit Betriebskosten) gerechnet?
    Die Wohnung, die für mich in Frage kommt (ganz aktuell) hat 96m², kostet 729,- monatlich brutto und ist gefördert. Eigenmittel kann ich dafür aufbringen.

    Meine Ausgaben wären dann
    284,- Miete
    193,- Wohnungsanteil
    300,- Eigenmittelersatzdarlehen
    100,- Kindergarten
    31,- Transport
    10,- Handy
    26,- GIS

    Bleiben 291,- (inklusive Kinderbeihilfe) für Essen, Trinken, Kleidung für zwei Kinder und einen Erwachsenen???????

    Ich bin im Moment am Verzweifeln. Also wenn ich mit den vielen Fragen nerve entschuldigt bitte. Ich habe mich schon mehr als 30h mit diversen Ämterm herumgequält, verbringe meine ganze Freizeit mit Internetrecherchen und blicke immer weniger durch. Je mehr ich erfahre, desto komplexer wird es.
    Jetzt bin ich gerade mal soweit, dass ich relativ sichere INformationen darüber habe wie mein Einkommen die nächsten 24 Monate aussieht, habe mich bei diversen Stellen angemeldet um eine Gemeindewohnung oder eine Genossenschaftswohnung bekommen zu können und müsste ja für beides etwa 2 Jahre warten.
    Und jetzt ist diese Gelegenheit da und ich kann sie finanzieren nur habe ich dann keinen Polster mehr und es stellt sich dei Frage wie und ob ich sie mir im schlimmsten Fall auch noch leisten kann.

    Der schlimmste Fall: ich finde keinen Job bei dem ich mit 20h/Woche um die 1000,- netto verdiene.

    Gibt es irgendeine Anlaufstelle die meine Fragen einfach und direkt beantworten kann oder sich einfach mit den ganzen Förderungen, Ansprüche, Mindest- und Höchsteinkommen und dem ganzen Sch........ auskennt?
    Mir läuft die Zeit davon. Ich muss bei der Wohnung zu- oder absagen.
  • @File
    Hast du bis heute Abend Zeit? Dann werde ich dir alles ausführlich beantworten.

    Stellen die sich auskennen gibt es mit Sicherheit, aber keine die dir sagen wie du am besten aufgefangen wirst (finanziell) weil das nicht im Sinne des Staates ist.

    Gegen 21 bzw. 22 Uhr kann ich wieder online sein, ich hoffe das reicht dir zeitlich?
  • @File
    Notstandshilfe
    ist vorallem eine Leistung die gezahlt wird, wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebraucht ist. (Der Notstand muss begründet werden)
    Allerdings kann dir das AMS Beschäftungen zuteilen, die sie für zumutbar empfinden. Lehnst du diese ab, kann deine Notstandshilfe gestrichen werden.

    Wohnung
    ich denke bei der Wohnung kann es ein Problem geben (Größe)
    Für Wien finde ich auf die schnelle keine Zahlen, deshalb die für Tirol. In Tirol ist eine Wohnung für drei Personen angemessen, wenn sie maximal 70m² hat.
    Ob deine Miete Ortsüblich ist in der Lage musst du bitte selber einschätzen, ich weiß nicht wie teuer Mieten in Wien sind. (Bzw. direkt in deinem Bezirk)

    Miete
    Miete wird Brutto als Ausgabe gerechnet, also mit allem drum und dran (Strom, Wasser, Heizung, Gas, etc.)

    Deine Ausgaben:
    284,- Miete /193,- Wohnungsanteil (Wie darf ich das verstehen?)
    300,- Eigenmittelersatzdarlehen (Schaffst du dir Eigentum??)
    100,- Kindergarten (Nur für ein Kind? Nachmittagbetreuung?)
    31,- Transport
    10,- Handy
    26,- GIS (Fällt bei Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Misi weg)

    Deine Ausgaben sind im Grunde fast "egal". Du musst deine Einkommen zusammen rechnen und schauen ob du unter oder über den Misi Sätzen liegst?!

    Also Unterhalt habe ich gelesen: 720€ .... kommt da nochwas dazu? KBG?

    P.S. Wenn dir das öffentliche Posten deiner Zahlen jetzt lieber per PN ist, dann ab eine PN an mich :)

    LG Ich hoffe ich habe in der schnelle das meiste beantwortet.
  • 291 Euro ist eh "viel"... ich bin mit meinem Zwerg alleine und hab 130Euro im Monat...;-)
  • Ich hol den Thread mal wieder nach oben weil ich auch grad ein wenig am Rechnen bin und nicht ganz durchblicke!

    Was gilt nun wirklich als Einkommen?
    Ich bin noch in Karenz - Karenzgeld + Beihilfe zum Karenzgeld ist klar!
    Zählen nun auch Familienbeihilfe und/ oder Alimente fürs Kind dazu? Speziell jetzt bei Wohnbeihilfe!

    Zur Zeit bin ich noch Studentin aber beurlaubt. Werde mein Studium aber vermutlich aufhören. Ich habe vor der Karenz geringfügig gearbeitet und mein Vertrag läuft im September aus. Habe ich während der Karenz Anspruch auf Mindestsicherung? Und wenn ja was zählt hier dazu? Wieder Alimente und/oder Familienbeilhilfe?
  • @KleinesGummibärchen fbh wird nicht einberechnet..
    Kbg und unterhalt werden mitgerechnet..
    Anspruch auf mindestsicherung hast du wenn du unter das existenzminimum fällst.
    "Existenzminimum in wien:
    Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 837,76 Euro
    Paare (pro Person): 628,32 Euro
    Kinder (pro Kind): 226,20 Euro"

    Bei der wohnbeihilfe kommts noch auf die größe der whg an.. Es werden für 1 person 45m2 und jede weitere Person 15m2 gerechnet.. Wenn die whg größer ist bekommst nur für die m2 eine beihilfe die euch sozusagen "zustehn"
  • Danke! Mit Alimente vom Kleinen bin ich drüber obwohl eh nur 125 Euro sind! Wenn dann nächstes Jahr die Beihilfe wegfällt bin ich drunter

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