Elternteilzeit trotz erneuter Schwangerschaft

KariKari

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bearbeitet 10. 06. 2013, 12:28 in Karenz & Rechtliches
Da unser Zwerg jetzt 1 Jahr ist würden wir gerne mit der erneuten Babyplanung beginnen. Weiß jemand wie das mit dem Kündigungsschutz dann läuft?

Wenn ich in den nächsten 4 Monaten Schwanger werde, müsste ich nach der 2 jährigen Karrenz nicht mehr arbeiten gehen, sondern geh gleich wieder in den Mutterschutz. Hab ich dann überhaupt noch einen Kündigungsschutz und kann ich dann nach 2 weiteren Jahren meine Elternteilzeit antreten?

Oder wenn ich nicht sofort Schwanger werden, müsste ich nach den 2 Karrenzjahren ja wieder arbeiten gehen, aber geht das überhaupt, Schwanger für die letzten paar Monate vor Mutterschutz in die Elternteilzeit?

Hm, schön kompliziert. /:)

Kommentare

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation und blick auch noch nicht durch :-?

    Hoffentlich kennt sich wer von den anderen Mädels hier aus :\">
  • Ja, wenn du von einer karenz in die nächste kommst, also der Mutterschutz vor Ablauf der 2 Jahre beginnt hast du trotzdem nach weiteren 2 Jahren wieder Kündigungsschutz!
    Wenn du bissi später schwanger wirst solltest du auf jeden fall arbeiten gehn denn wenn du die karenz über 2 Jahre ausdehnst erlöscht der Kündigungsschutz!

    Elternteilzeit geht auch mit neuerlicher Schwangerschaft, nur gleichzeitige karenz geht nicht!
  • nur mal so das ichs richtig verstanden hab...
    also ich geh jetzt in karenz 2 jahre..sollte ich während dessen schwanger werden, und die 2 jahren enden gerade sollte man trotzdem arbeiten gehn bevor man in den mutterschutz geht?? und dan wieder 2 jahre...
    stimmt das so..oder schreib ich da blödsinn
    @claudsch1980 :D
  • @mikkii ja da man das meistens schlecht planen kann - also theoretisch schon aber in der Praxis halt schwer ;-)

    die arbeitsrechtliche Karenz endet einen Tag vor dem 2. Geburtstag vom Kind, wenn dein Mutterschutz nicht spätestens mit diesem Tag beginnt solltest du arbeiten gehen, oder du hast noch Urlaubstage offen oder bist im Krankenstand - das wäre dem gleichgestellt, oder der Arbeitgeber stellt dich auf seine Kosten (also nicht unbezahlt) frei weils vielleicht nur paar Tage sind ...

    schlecht ist die Variante mit - ich möchte meine Karenz auf 2,5 Jahre verlängern - denn da hast du dann - nach den weiteren 2 Jahren mit dem 2. Kind - eigentlich keinen Kündigungsschutz mehr (außer ihr habt euch das vereinbart ?!)
  • Ja stmmt hihi @claudsch1980

    ja kündigungsschutz will ich auf jedenfall wieder haben... man weiss nie wie es sich alles aussgeht. Es wäre ok für mich das ich anfange zu arbeiten (während ich vll schwanger bin!!?) und dan halt bis zum Mutterschutz..
    danke dir ;;)
  • Ok, das wäre gut so! Mir wäre es auch egal wenn ich dazwischen wieder arbeiten gehen müsste, weil das Basteln etwas länger dauert. Nur komisch, wenn ich beim Arbeitgeber um Elternteilzeit ansuche mit der Mitteilung, aber nur so und so viel Monate weil ich bin schon wieder schwanger. Aber das wird warscheinlich so hinauslaufen, auf das Gesicht vom Chef bin ich schon neugierig! :-S

    @claudsch1980 weißt du auch von was das Mutterschutzgeld berechnet wird, wenn ich dazwischen nicht mehr arbeiten gehe? Wird dann wieder das Gehalt von vor der 1. Schwangerschaft hergenommen?
  • Naja :-) soll uns egal sein.. gott sei dank gibts das gesetz ...müss ma halt ausnützen. :D ungefähr planen..aber es läuft dan eh anders
  • @kari ja wenn du vorher Anspruch hattest auf wochengeld, dann gibt's auch eins wenn du dazwischen nicht arbeiten gehst (vorausgesetzt es geht sich wieder mit den 2 jahren aus)
    Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt. In diesem Fall beträgt das Wochengeld € 26,15 täglich.
    Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %
    laut AK
  • @claudsch1980
    Wow, du kennst dich ja gut aus!!! ;;)
  • Und was wenn ich dazwischen sagen wir 10h arbeiten gehe, auf elternteilzeit, wird dann das wochengeld von den 10h berechnet??
    auch wenn ich nur sagen wir 2 Monate arbeiten.würde?
    U wenn ich freigestellt werde weils nur a paar Tage sind (bezahlt) von was od von wo wird da das wochengeld berechnet?
  • @satru das kann ich dir jetzt leider auch nicht sagen :-(
    am besten direkt bei der gkk nachfragen oder es hat hier irgendwer mit 2 Kindern schon Erfahrung damit!?
  • Ok trotzdem danke!
    Bin zwar (noch) nicht in.der Situation aber es würd mich interessieren.
  • gute frage satru :-)
  • Gute Frage!

    Wenn die 10 h gerade noch Geringfügigkeit sind, dann sicher nicht (kein Wochengeld aufgrund der Geringfügigkeit)... und Selbstversichern in der Krankenversicherung bei Geringfügigkeit kann man sich auch nicht, wenn man noch Kbg bezieht, und somit schon eine Krankenversicherung hat... (bei Selbstversicherung bei der Geringfügigkeit gibt es dann ein kleines Wochengeld um die 9 Euro/Tag)

    vielleicht gibt es dann eine Art "Nachwirkung" beim Wochengeld, die dann vom vorigen Kind stammt, im Einzelfall jedenfalls bei der Gkk nachfragen.

    Wie man liest... wenn das nächste kommt, kann es mit Wochengeld kompliziert werden....
    satru schrieb: »
    Und was wenn ich dazwischen sagen wir 10h arbeiten gehe, auf elternteilzeit, wird dann das wochengeld von den 10h berechnet??
    auch wenn ich nur sagen wir 2 Monate arbeiten.würde?
    U wenn ich freigestellt werde weils nur a paar Tage sind (bezahlt) von was od von wo wird da das wochengeld berechnet?

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