Ich hab gehört dass man die Elternteilzeit, Arbeitstage/Stunden selbst bestimmen darf, der AG darf diese 1x ändern. Stimmt das? Denn lt § 15k Mutterschutzgesetz les ich nichts davon ...Oder ich kapiers vl nur nicht??
Dann hätte mich noch interessiert, im Mutterschutzgesetz § 15h steht Die Dienstnehmerin hat einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes ...
1. dh AM 7. Geburtstag hab ich meinen letzten Elternteilzeit-Tag?? Und einen Tag später bin ich kündbar?
2. Was soll das mit dem Schuleintritt heißen??
3. Wg Kündigung, hab ich wenn ich Elternteilzeit gehe die ganzen 7 Jahren (oder länger) kKündigungsschutz?
Und meine mich am meisten interessierende Frage, wenn ich die Elternteilzeit mit meiner FA vereinbare, fülle ich gleich den Brief aus in denen meine gewünschten Arbeitszeiten drin stehen, nehm den zum Gespräch mit und dann redet man da drüber? Oder wie funktioniert das? Denn wenn es so ist das der AG die Zeiten 1x ändern darf, dann brauch ich ja das schriftlich dass ich so arbeiten will, weil sie sich ja dann rausreden könnten oder??
Oder denk ich einfach zu kompliziert?
Vielen DANK!!
Kommentare
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Ich würd jz nicht hingehen und sagen "he da und da arbeit ich" sondern wenn möglich ein paar Vorschläge machen und sie sollen dich dann so einteilen wies am Besten auch für die Firma ist.
Ich hab da auch noch ne Frage wie lange muss ich bei der Firma beschäftigt sein, um ETZ beantragen zu können?
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Du kannst deine stundenanzahl und die einteilung wann du arbeitest selbst bestimmen. Es stimmt der AG darf ein mal eine änderung verlangen, aber du darfst auch ein mal ändern! natürlich wärs am besten man findet für beide seiten die beste lösung, so musst du nicht angst haben, nach der elternteilzeit gleich gekündigt zu werden.
Bis zum 4.lebensjahr hast du vollen kündigungsschutz, danach motivkündigungsschutz bis zum 7.lebensjahr. dh der AG darf dich nicht kündigen, weil du elternteilzeit in anspruch nimmst. (ist natürlich schwer nachzuweisen, dass er deswegen kündigt)
Soweit ich das verstanden habe, ist mit dem 7.geburtstag die elternteilzeit vorbei, an dem tag arbeitest du wieder "normal". Der kündigungsschutz endet vier wochen nach der elternteilzeit.
@malinarco 3 jahre betriebszugehörigkeit musst du haben (karenzzeit und mutterschutz zählen dazu) und 21 angestellte oder mehr muss der betrieb haben.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/224/Seite.2240004.html
da gibts auch noch infos
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Ich hab nachgelesen dass es 20 Angestellt oder mehr sein müssen (nur der Richtigkeithalber)
@Malinarco Ja muss er soweit ich das weiß weil du anspruch drauf hast.
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Und an einen Tag nachdem Zwerg 4 Jahre alt ist bin ich Motivkündigungsgeschützt? Richtig??
@Maunz naja du kannst "selber" bestimmen wie du arbeitetst und hast eben Kündigungsschutz
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und wie das genau mit der motivkündigung ist, weiß ich nicht. da gibts einige z.B. @claudsch1980 die sich besser auskennen. aber ich GLAUBE man kann das ganze anfechten übers gericht.. ist halt die frage ob sich sowas auszahlt.
@malinarco jap stimmt, du hast rechtsanspruch darauf, wenn du die voraussetzungen erfüllst. sonst KANNST du ETZ vereinbaren, wenn dein AG mitspielt so wie satru schreibt.
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Hier der § 15k
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40052562&ResultFunctionToken=c15898e5-41a4-4905-b497-690dfbe6ece7&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=10008464&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.08.2008&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
und der § 15h
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40052559
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Ok danke, ja vl kann das jemand beantworten.
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Zwischen dem vollendeten 4. Lebensjahr und dem vollendeten 7. Lebensjahr (gesetzliches Höchstausmaß) besteht ein sogenannter Motivkündigungsschutz. Wird eine Kündigung wegen der Elternteilzeit ausgesprochen kann sie unter Umständen beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden. Eine solche Kündigung wäre auch im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes als diskriminierend zu werten
http://www.arbeiterkammer.at/online/kuendigungsschutz-2011.html
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Ich hatte letztes Jahr einen Spezial Kurs zum Thema Mutterschutz, karenz und elternteilzeit ... Ein Wahnsinn sag ich euch, als "normaler" Mensch da durchzublicken ist echt schwer
Ich habs für meinen Job gebraucht und bin jetzt echt dankbar dafür (obwohl sich leider laufend was ändert)
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unsere fa ist eh sooo groß da dürfts eh kein Problem sein aber wie heißts so schön, was ich weiß kann mir niemand nehmen.
kann mir das auch noch jemand sagen bitte:
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am Tag vor dem 4. Geburtstag endet der generelle Kündigungsschutz, ab dem 4. Geburtstag nur noch motivkündigungsschutz
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es ist halt ein schutz für beide seiten irgendwie, man sagt ab einer gewissen größe ist es dem Arbeitgeber zumutbar dich auch Teilzeit zu beschäftigen, wenn der betrieb zu klein is kann man das dem ag nicht zumuten - aber man kanns eben trotzdem vereinbaren wenn beide seiten das möchten :-)
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Danke jedenfalls für die Infos!
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Bei mir wären es dann nur 12 Stunden in der Woche, ist dann nicht gerade viel Geld was da rein kommt. Wisst ihr ob man da dann auch noch was vom Staat dazu bekommt?
Und wenn ich mich jetzt für 4 Jahre Elternteilzeit entscheide und nach 2 Jahren oder so will ich doch wieder normal arbeiten, geht das??
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Wenn du also 5 Tage die Woche arbeitest hast 25 Tage Urlaub, arbeitest du in Teilzeit zb nur noch 3 Tage die Woche hast nur 15 Tage Urlaub ...
Wenn du elternteilzeit vereinbarst hast du danach einmal den Anspruch etwas abzuändern, also Arbeitszeit verlängern, oder andere Tage (muss aber ebenso mit dem Arbeitgeber 3 Monate vorher abgesprochen werden)
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Weiß nicht obs momentan mehr wie 20 leute haben!
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Wenn ich vor der Karenz 40 Stunden gearbeitet habe und nach der Karenz nur noch 30 Stunden arbeite, zählt das aber dann schon auch zur ETZ? Oder versteh ich das Wort Teilzeit jetzt falsch?
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Die elternteilzeit kann weniger Stunden und/oder die Änderung der Lage der Arbeitszeit beinhalten.
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@mamaBix der Beitrag ist ur alt aber danke
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Auch bei Leiharbeitern gelten die Schutzbestimmungen.
Aber was genau: Kündigung oder Elternteilzeit - am besten bei der AK einen Termin machen - bei Leasing ist nicht nur eine Firma betroffen.... und sollten da noch zusätzliche Sonderbestimmungen sein, kann dir die AK gleich auf dich persönlich eingehen.