Elternteilzeit

satrusatru

11,455

bearbeitet 19. 06. 2013, 23:01 in Karenz & Rechtliches
Ich hab gehört dass man die Elternteilzeit, Arbeitstage/Stunden selbst bestimmen darf, der AG darf diese 1x ändern. Stimmt das? Denn lt § 15k Mutterschutzgesetz les ich nichts davon ...Oder ich kapiers vl nur nicht??

Dann hätte mich noch interessiert, im Mutterschutzgesetz § 15h steht Die Dienstnehmerin hat einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes ...

1. dh AM 7. Geburtstag hab ich meinen letzten Elternteilzeit-Tag?? Und einen Tag später bin ich kündbar?
2. Was soll das mit dem Schuleintritt heißen??
3. Wg Kündigung, hab ich wenn ich Elternteilzeit gehe die ganzen 7 Jahren (oder länger) kKündigungsschutz?

Und meine mich am meisten interessierende Frage, wenn ich die Elternteilzeit mit meiner FA vereinbare, fülle ich gleich den Brief aus in denen meine gewünschten Arbeitszeiten drin stehen, nehm den zum Gespräch mit und dann redet man da drüber? Oder wie funktioniert das? Denn wenn es so ist das der AG die Zeiten 1x ändern darf, dann brauch ich ja das schriftlich dass ich so arbeiten will, weil sie sich ja dann rausreden könnten oder??
Oder denk ich einfach zu kompliziert?

Vielen DANK!!
«134567

Kommentare

Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum